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31.01.08 , 15:19 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zu den Schülerbeförderungskosten

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 3 – Schülerbeförderungskosten Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de


Nr. 041.08 / 31.1.2008



Nun haben die Kreise den Schwarzen Peter
Der Versuch von CDU und SPD, den Eltern in Schleswig-Holstein per Landesgesetz neun Mio. Euro für die Beförderung ihrer Kinder zur Schule aus der Tasche zu ziehen, ist glücklicherweise gescheitert.
Das schon in Kraft getretene Gesetz wird heute zurückgenommen und rückwirkend au- ßer Kraft gesetzt – die Kreise Dithmarschen und Nordfriesland haben die Landesregie- rung in die Knie gezwungen.
Was für ein Possenspiel, was CDU und SPD da im letzten Jahr aufgeführt haben!
Es fing damit an, dass CDU und SPD beschlossen hatten, den Kommunen jährlich 120 Mio. Euro wegzunehmen. Ein Teil des Geldes - neun Mio. Euro – sollten sich die Kom- munen dann bei den Eltern zurückholen – indem diese zukünftig 30 Prozent der Schul- buskarte für ihre Kinder selbst bezahlen sollten.
Der vorherige Beschluss der Großen Koalition, zukünftig alle Entscheidungen einer Fa- milienfreundlichkeitsprüfung zu unterziehen, war schnell vergessen und entpuppte sich wie vermutet als leeres Versprechen! Stattdessen sollten die Familien mit zusätzlichen Kosten belastet werden.
CDU und SPD waren sich einig, dass es in Ordnung sei, Eltern zukünftig für die Fahrkar- te ihrer Kinder zahlen zu lassen, auch, wenn die Fahrkarte für private Fahrten keine Vor- teile brachte.
1/4 Für die SPD stellte Hennig Höppner in seiner Pressemitteilung im Mai 2007 fest: „Eltern- beteiligung an Schülerbeförderungskosten ist sinnvoll und gerecht“.
Strittig zwischen den Koalitionspartner war nur die Frage, ob das Land die 30 Prozent per Landesgesetz für alle verbindlich festlegen sollte oder ob man diesen Schwarzen Pe- ter lieber an die Kreise durchreichen wollte – so der Vorschlag der SPD, in der Hoffnung, dann vor Ort gegen eine Beteiligung der Eltern mobilisieren zu können – zu Lasten der CDU!
Um die Eltern, meine Damen und Herren, und um die Frage, ob die Eltern diese neue Belastung schultern können, darum ging es bei diesem Gezänk nie!
Das Ergebnis ist bekannt: Die SPD stimmte vor Ort fröhlich Wahlkampftöne an, die CDU rieb sich die Augen, hatte man das Gesetz doch gemeinsam beschlossen, und der SPD Parteitag beschloss fröhlich, dass höhere Schülerbeförderungskosten bildungspolitisch falsch und sozial ungerecht seien!
Von nun an setzte sich die SPD für die Rücknahme der 30prozentigen Beteiligung der El- tern an den Schülerbeförderungskosten ein – gemeinsam mit vielen Kommunen, welche zu Recht dagegen protestierten, dass gerade die Eltern im ländlichen Raum nun drauf zahlen sollten.
Nun machte auch die CDU Basis mobil. So ganz alleine wollte man auch nicht mit dem schwarzen Peter in der Hand da stehen. Doch erst als sich der Heimatkreis des Minister- präsidenten gegen die Elternbeteiligung ausspricht und sich so gegen die Landesregie- rung stellt, wird der Ministerpräsident schwach.
Aus dem fernöstlichen Indien verkündet er die Botschaft: Schluss mit der Elternbeteili- gung. Wieder reibt sich die CDU verwundert die Augen. In den folgenden Tagen überbie- ten sich SPD und CDU bei dem Versprechen von Wohltaten.
Die CDU beschließt auf ihrem Parteitag im November sogar, man könne sich vorstellen, die Eltern zukünftig sogar ganz von den Kosten der Schülerbeförderung zu befreien. Und die SPD fordert: Dann sollen auch die Kinder in den kreisfreien Städten kostenlos zur Schule fahren dürfen.
Und wir fragen uns, ob wir mit unserem simplen Vorschlag, einfach zurück zur alten Ge- setzeslage zu gehen, nicht ein bisschen zu realpolitisch sind – bei so viel Budenzauber, der von der großen Koalition betrieben wird.
Nun dann kommt er, der letzte Akt des Dramas: Die lang erwartete Lösung des Problems wird nach Antragsschluss des Landtages aus dem Hut gezaubert, so, dass für eine or- dentliche Ausschussanhörung kein Raum bleibt! CDU und SPD haben kein Interesse mehr daran, Eltern und Kommunen zu fragen, wie sie zu dem nun vorgelegten Gesetzentwurf stehen.
Stattdessen formulieren sie im stillen Kämmerlein folgendes: „Die Satzung der Kreise kann vorsehen, dass die Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung angemessen be- teiligt werden“.
Wahrscheinlich sind wir nicht die einzigen, die sich nun verwundert die Augen reiben. Haben wir da etwas verpasst? Wurde nicht den Eltern viel mehr versprochen?
Weder der Beschluss der CDU Parteitages noch die Forderungen der SPD finden sich im Gesetzentwurf wieder. Und warum hat sich die SPD dem CDU Parteitagsbeschluss nicht einfach angeschlossen? Hat die SPD verhindert, dass die Eltern – wie von der CDU be- schlossen - zukünftig sogar ganz von den Kosten der Schülerbeförderung befreit wer- den? Oder hat die CDU – wieder mal – ihrer Basis nur Sand in die Augen gestreut und wollte den Beschluss selbst gar nicht umsetzen? Gab es darüber überhaupt Gespräche mit dem Koalitionspartner?
Tatsache ist: Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und SPD wird keines der Versprechen der letzten Monate gehalten!
Stattdessen haben die Kreise nun den schwarzen Peter, der noch im Herbst von der SPD zur CDU und wieder zurück gereicht wurde: Befreien die Kommunen die Eltern von den Kosten, fehlt ihnen das Geld in der Kasse. Beschließen sie eine finanzielle Beteili- gung der Eltern, haben sie den Ärger vor der Haustür. Welch prickelnde Alternative!
Und so müssen die Eltern auch weiterhin befürchten, dass sie für die Fahrt ihrer Kinder zur Schule deutlich mehr als früher zahlen müssen.
Die Kreise können dieses frei entscheiden, die Beteiligung der Eltern muss nur „ange- messen“ sein, was immer das heißen mag. Die Bildungsministerin antwortete im Bil- dungsausschuss auf Nachfrage, was denn angemessen heißen würde: „auf jeden Fall deutlich unter 50 Prozent“.
Diese Interpretation wird die Eltern zu Recht verärgern!
Die bisherige Voraussetzung für die Beteiligung der Eltern, dass die Fahrkarte auch pri- vat nutzbar sein muss, entfällt mit dem neuen Gesetz. VerliererInnen sind also nach wie vor die Eltern und die Kreise.
Meine Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf daher ab. Wir haben einen eigenen Gesetz- entwurf eingebracht, der zurück zur alten Regelung wollte. Leider haben CDU und SPD diesen Vorschlag im Ausschuss abgelehnt. Meine Damen und Herren, Familienfreundlichkeit macht sich nicht an schönen Worten fest, sondern an Taten. Der von CDU und SPD vorgelegte Gesetzentwurf ist familien- feindlich: Er öffnet der Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Schülerfahrkarte Tür und Tor. Zukünftig können die Kreise die Eltern sogar mit 40 oder mehr Prozent an den reinen Fahrkosten für den Weg zur Schule beteiligen. Das ist und bleibt bildungspolitisch falsch und sozial ungerecht – so, wie es der SPD Parteitag auch festgestellt hat!
Zusammengefasst lässt sich sagen: Das ganze Unterfangen war unsinnig!
Die Eltern sind verärgert und schlechter gestellt als bisher, die Kommunen wurden mas- siv gegen die Landesregierung aufgebracht, der Innenminister hat darüber seinen Minis- terstuhl verloren, und Einsparung für das Land kommen dabei auch nicht raus, soll doch angeblich gegenüber den Kommunen alles kompensiert werden.
Welch sinnlose Selbstbeschäftigung der großen Koalition!

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