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Detlef Buder zu TOP 3: Kreise entscheiden über Elternbeteiligung an Schülerbeförderungskosten
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 31.01.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 3: Änderung des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes (Drucksache 16/1715 und 16/1800)Detlef Buder:Kreise entscheiden über Elternbeteiligung an SchülerbeförderungskostenAuf Wunsch der kommunalen Familie wurde eine obligatorische Elternbeteiligung an der Schülerbeförderung festgeschrieben; damit sollten Eingriffe in den kommuna- len Finanzausgleich kompensiert werden, erläutert der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Detlef Buder. Doch diese Regelung hat viel Unzufriedenheit und unnötige Konflikte geschaffen. Mit der Änderung des Schulgesetzes und des Fi- nanzausgleichsgesetzes wird es wie früher ausschließlich in der Entscheidungsho- heit des Kreises liegen, in seiner Satzung eine angemessene Beteiligung der Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung festzuschreiben. Sie können Eltern auch von der Kostenbeteiligung völlig freistellen. Bereits erhobene Gelder können den Eltern zu- rückgezahlt werden.Die Rede im Wortlaut: Wenn der Landtag heute der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses vom vergangenen Donnerstag folgt, werden wir das neue Schulgesetz, das wir vor ziemlich genau einem Jahr verabschiedet haben, in einem Punkt ändern, der sich in den ver- gangenen Monaten schon beinahe an die Spitze der gesellschaftlichen Debatten ge- schoben hat, die wir mit unserem Gesetz ausgelöst haben.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Aus der kommunalen Familie wurde bekanntlich vor der Verabschiedung des Schulge- setzes der Wunsch geäußert, eine obligatorische Elternbeteiligung an der Schü- lerbeförderung festzuschreiben, wobei zum Teil weit höhere Sätze als die schließlich vereinbarten 30 % gefordert wurden. Damit sollten Eingriffe in den kommunalen Fi- nanzausgleich kompensiert werden.Wir haben in den vergangenen 12 Monaten erfahren müssen, dass diese neue Rege- lung weder bei den Eltern noch bei den Kreisen und Kommunen Zustimmung gefun- den, sondern viel Unzufriedenheit und unnötige Konflikte geschaffen hat. Diese Konflikte wurden zum Teil in den Kreisen, zum Teil im Landtag, zum Teil mit großer Öf- fentlichkeitswirksamkeit auch innerhalb der Koalition ausgetragen.Die SPD hat sich bereits auf ihrem Landesparteitag im März 2007 dafür ausgespro- chen, die Entscheidung über eine Elternbeteiligung an der Schülerbeförderung in die Verantwortung der Kreise zurückzugeben.Es hat dann, wie Sie alle mitbekommen haben, noch ein wenig gedauert, bis die Dis- kussionsstände der beiden Koalitionsparteien sich einander angeglichen haben. Die Inder haben dazu das Sprichwort: „Die Trommeln erscheinen betörender aus der Fer- ne,“ - besonders wenn es sich um nordfriesische Schlaginstrumente handelt.Nach Beschlussfassung im Bildungs- und im Finanzausschuss liegt Ihnen also heute ein Artikelgesetz vor, mit dem wir das Schulgesetz und das Finanzausgleichsgesetz ändern.Es sieht vor, dass es wie früher ausschließlich in der Entscheidungshoheit des Krei- ses liegt, in seiner Satzung eine angemessene Beteiligung der Eltern bzw. der volljäh- -3-rigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung festzuschrei- ben.Ich will unangebrachtes Alarmgeschrei gleich ersticken: angemessene Beteiligung heißt nun nicht, dass sich die Logik der Kostenpflicht auf den Kopf stellen ließe. Die Kreise sind und bleiben Träger der Schülerbeförderung und können die Eltern zur Kos- tenbeteiligung heranziehen. Es ist hingegen nicht so, dass sich etwa die Kreise künftig an den Beförderungskosten mitbeteiligen, die in der Hauptsache von den Eltern zu tragen wären.Würde also ein Kreis eine 50:50-Aufteilung oder gar eine Mehrheitsbeteiligung der El- tern an den Schülerbeförderungskosten beschließen, wäre dies durch den Gesetzes- wortlaut nicht gedeckt. Es ist den Kreisen aber künftig unbenommen, die Eltern von der Kostenbeteiligung völlig freizustellen, so wie dies ja eine Reihe von Kreisen be- reits in Aussicht gestellt hat und wie zahlreiche Gemeinden dies gefordert haben.Das überkomplizierte und häufig lebensfremde Auseinanderrechnen zwischen der Nutzung einer Dauerkarte für den Weg von zu Hause zur Schule und zurück und ei- ner Nutzung für private Zwecke darüber hinaus wird nach unserem Antrag künftig nicht mehr stattfinden.Wir stärken damit die Verantwortung der Kreise, und wir stärken damit auch die Ver- antwortung der Bürgerinnen und Bürger, die unter den Bedingungen vor Ort, in der Region am besten entscheiden können, welche Angebote im Schülerverkehr notwen- dig sind. Und es bleibt wie bisher bei der Ermächtigung der Kreise, als notwendig nur den Weg zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulart anzuerkennen, mit der Ausnahme, dass dies nicht für Förderschulen gilt, wenn die nächstgelegene För- derschule bereits ausgebucht ist. -4-In Artikel 3 ist geregelt, dass die Entscheidungshoheit der Kreise über eine Elternbetei- ligung rückwirkend zum 09. Februar 2007, also zum Inkrafttreten des neuen Schulge- setzes, geregelt wird. Damit haben die Kreise, die auf eine Elternbeteiligung verzichten wollen oder die die 30%-Quote nicht ausschöpfen wollen, freie Hand, bereits erhobe- ne Gelder wieder an die Eltern zurückzuzahlen.Wir haben immer gesagt, dass bei einer Neuregelung der Schülerbeförderungskosten ein Ausgleich für die Kreise gefunden werden muss. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, gleichzeitig das Finanzausgleichsgesetz dahingehend zu ändern, dass § 31 Absatz 1 Ziffer 3 gestrichen wird, der einen Vorwegabzug in Höhe von 10 % für Aufgaben des Katastrophenschutzes und für Personalkosten im Bereich des Brandschutzes vorge- sehen hat. Damit spülen wir zusätzliche Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in die Haushalte der Kreise und kreisfreien Städte.Es hat in der öffentlichen Diskussion zum Teil darüber hinausgehende Wünsche nach einer generellen Kostenfreiheit der Schülerbeförderung auf dem Land ebenso wie in den kreisfreien Städten gegeben. Es war von vornherein Beschlusslage und Positi- on der SPD, dass dieser durchaus nachvollziehbare Wunsch nicht mit dem Land, son- dern in und mit den Kreisen zu erörtern ist. Die Verantwortung liegt bei ihnen, das Land schafft heute den rechtlichen Rahmen dafür, dass die Kreise darüber im Rahmen des für sie Bezahlbaren entscheiden.In den kreisfreien Städten wird es bei der bisherigen Regelung bleiben, da es dort kei- nen eigenen Schülerverkehr unabhängig vom normalen Linienbetrieb gibt. Die Monats- fahrkarten bleiben dort auch privat nutzbar und werden erheblich subventioniert an Schüler verbilligt abgegeben, z.B. in Kiel und Lübeck für 70-75 %. -5-Jetzt sind die Kreise aufgerufen, ihre Satzungen zur Schülerbeförderung der neuen Rechtslage schnellstmöglich anzupassen. Ich gehe davon aus, dass sie das sehr zügig tun werden und damit Rechtssicherheit für die Eltern schaffen.Ich bin davon überzeugt, dass gerade im Vorfeld der Kommunalwahlen die Kreistage zu einer rationalen Abwägung zwischen ihrer eigenen finanziellen Lage und der Not- wendigkeit zur Entlastung ihrer Bürgerinnen und Bürger kommen werden.