Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

04.02.08 , 15:33 Uhr
Landtag

Verteidigung der Menschenrechte muss ein Schwerpunkt unserer politischen Arbeit sein!

13/2008 Kiel, 4. Februar 2008 Sperrfrist: Montag, 4. 2. 2008, 19.30
Verteidigung der Menschenrechte muss ein Schwerpunkt unse- rer politischen Arbeit sein!

Kiel (SHL) - In ihrer Begrüßungsrede anlässlich des Antifoltertags am Montag, dem 4. Feb- ruar 2008, veranstaltet von Refugiom Zentrum frü Behandlung, Beratung und Psychothera- pie von Folter-, Flucht- und Gewaltopfern in Schleswig-Holstein e. V. erklärte Landtagsvize- präsidentin Ingrid Franzen u. a.:



Als Schwerpunkt haben Sie in diesem Jahr„die Verteidigung der Menschenrechte für eine folterfreie Welt“ ausgewählt, ein großes aber auch ein absolut erstrebenswertes Ziel.
Rechtlich ist dieser Anspruch umfänglich geregelt, u.a. durch das Grundrecht in Artikel 1:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar Sie ist zu achten und zu schützen“.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007, die An- hang des Vertrages von Lissabon ist, heißt es darüber hinaus in Artikel 4: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen wer- den.
Aber die Praxis sieht insbesondere in Kriegs- und Krisengebieten ganz anders aus. Dem Landtag begegnen diese konkreten Schicksale teilweise im Petitionsausschuss. Leider wer- den wir oft erst in nahezu aussichtslosen Situationen angerufen. Und selbst wenn wir ein- stimmig pro Bleiberecht eines Petenten stimmen, müssen die Behörden sich nicht daran halten und tun dieses auch nicht. Die Gesichter und Stimmen dieser Menschen vergisst man nie.
Juristisch also alles in Ordnung, nur an der Umsetzung hapert es? Leider nein. Es gibt seit einiger Zeit aktuelle und mit hoher juristischer Fachkompetenz geführte Diskussionen in Deutschland um Ausnahmen vom Folterverbot.

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, Joachim.Koehler@landtag.ltsh.de, Tel. 0431/988-1120, Fax -1119; Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. -1116; ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2

Ausgangspunkt dieser Diskussion war die Entführung und Tötung des 11-jährigen Jakob von Metzler im Herbst 2002 in Frankfurt. Im Zuge der Ermittlungen hatte der Polizeivizepäsident Daschner dem Entführer mit Folter gedroht, um das Kind zu retten.
Vertreter verschiedener Parteien, aber auch namhafte Juristen hatten anschließend Ver- ständnis für das Vorgehen des Beamten geäußert und ihm rechtfertigenden Notstand zuge- billigt.
Auch der SH Landtag beschäftigte sich mit diesem Fall. In einer mit großem Ernst geführten Aussprache betonten alle Parteien des Landtages den Konsens: Folter widerspricht den Menschenrechten sowie dem Geist und Gesetz einer demokratischen Gesellschaft.
Wirtschaftliche Interessen führen nicht selten dazu, für Folter im Land des Handelspartners taub und blind zu sein.
Als Beispiel nenne ich die so genannten „Laogai-Lager“ in China. Bei den Laogai-Lagern handelt es sich um Arbeitslager, die kurz nach der Gründung der Volksrepublik China einge- richtet wurden. Die Menschen in diesen Lagern mussten und müssen zum Teil noch heute unbeschreibliche Leiden erdulden.
Der SH Landtag hat darüber diskutiert und in einem interfraktionellen Antrag die Landesre- gierung einstimmig aufgefordert, sich unter anderem in Schleswig-Holsteins chinesischer Partnerregion Zhejiang bei offiziellen Anlässen für die Erhaltung der Menschrechte stark zu machen.
Diese Initiative macht einen Konflikt deutlich, dem sich die demokratische Welt bei ihrem Einsatz für die Menschenrechte in anderen Ländern aussetzt. Sie hat einerseits ein großes Interesse an einer guten wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Ländern, in denen die Menschenrechte nicht genügend geachtet werden. Auf der anderen Seite kann die westliche Welt, die sich klaren Menschenrechtswerten verpflichtet fühlt, die Verstöße gegen die Men- schenrechte in anderen Ländern nicht ignorieren.
Kaum jemand von uns hat die Möglichkeit, sich in diese diplomatischen und hochpolitischen Affären einzumischen. Aber dies ist keine ausreichender Grund zur Resignation. Jeder und jede von uns hat konkrete Möglichkeiten, den Menschen zu helfen, die als Opfer von Folter zu uns gekommen sind.
Für diese konkrete Hilfe steht „Refugio“ ganz vorne – und das jetzt schon im 11. Jahr.
Im Namen des Schleswig-Holsteinischen Landtages danke ich allen Menschen, die Refugio in seiner unendlich wichtigen Arbeit unterstützen. Sie machen dieses Land reicher und le- benswerter.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen