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Dr. Johann Wadephul und Dr. Ralf Stegner: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jetzt schnell umsetzen!
PRESSESPRECHER PRESSESPRECHERIN Dirk Hundertmark Petra Bräutigam Landeshaus, 24105 Kiel Landeshaus 24171 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefon 0431-988-1305/1307 Telefax 0431-988-1444 Telefax 0431-988-1308 E-mail: info@cdu.ltsh.de E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de 13. Februar 2008Dr. Johann Wadephul und Dr. Ralf Stegner:Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jetzt schnell umsetzen!Die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von CDU und SPD, Dr. Johann Wadephul und Dr. Ralf Stegner, erklären zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die 5% Sperrklausel im schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrecht:„Angesichts der hohen Bedeutung des Urteils für unsere Demokratie sollten wir möglichst schnell und konsequent handeln, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon zur Kommunalwahl am 25. Mai 2008 umzusetzen. Wir streben die Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs in die Februarsitzung des Landtags an.Die Debatte um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht ist ausgiebig geführt worden. Auf beiden Seiten wurden nachvollziehbare Argumente vorgetragen. Insbesondere die Befürchtung, dass bei einem Wegfall der Klausel radikale Splittergruppen in die kommunalen Parlamente einziehen und diese als Bühne für ihre Propaganda nutzen könnten, ist aus unserer Sicht nicht ganz unbegründet. Allerdings hat das Gericht dies nicht als ausreichenden Grund angesehen, die Sperrklausel auf kommunaler Ebene aufrecht zu erhalten. Und in der Tat haben die Volksparteien bewiesen, dass sie auch auf kommunaler Ebene stabile Mehrheiten bilden können. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Angelegenheit für Klarheit gesorgt und die fünf Prozent Klausel im Kommunalwahlrecht als nicht mit der Verfassung vereinbar angesehen.Ziel der großen Koalition ist es, die neue Regelung bereits für die anstehenden Kommunalwahlen im Mai in Kraft zu setzen.“