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Karl-Martin Hentschel und Marlies Fritzen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fünf-Prozent-Klausel
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 058.08 / 13.2.2008Gewonnen hat heute die Demokratie Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Fünf-Prozent-Klausel bei Kom- munalwahlen erklären der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Karl- Martin Hentschel, die Landesvorsitzende Marlies Fritzen und Rechtsanwalt Burk- hard Peters:Marlies Fritzen: „Das Gericht ist in allen Punkten unserer Argumentation gefolgt. Die heutige Entscheidung ist ein Gewinn für die Demokratie, nicht nur für die kleinen Par- teien. Das Gericht hat in seinem Urteil insbesondere auch die Interessen der Wähler- gemeinschaften berücksichtigt.“Das Gericht verweist ziemlich unverblümt auf die Eigenbegünstigung der großen Par- teien im Parlament: „Gerade bei der Wahlgesetzgebung besteht die Gefahr, dass die jeweilige Parlamentsmehrheit sich statt von gemeinwohlbezogenen Erwägungen vom Ziel des eigenen Machterhaltes leiten lässt. Die im Landesparlament vertretenen Par- teien könnten an der Fünf-Prozent-Sperrklausel festhalten, um die Konkurrenz durch kleinere Parteien und kommunale Wählergemeinschaften möglichst klein zu halten.“ (aus dem Urteil, Randziffer 124, Satz 3 und 4).Rechtsanwalt Burkhard Peters: „Gerade wenn es um die Chancengleichheit bei Wah- len geht, ist der Gesetzgeber zu besonderer Fairness verpflichtet.“Karl-Martin Hentschel: „Das Urteil ist damit auch eine schallende Ohrfeige gegen diejenigen, die uns im Landtag „Wahlrechtmanipulation“ vorgeworfen haben. Ich forde- re die zügige Umsetzung des Urteils in Hinblick auf die Kommunalwahlen im Mai. Ich begrüße deshalb die Ankündigung der Fraktionsvorsitzenden der großen Koalition, das Landeswahlgesetz noch in der kommenden Sitzung des Landtages zu ändern“.1/2 Das Urteil hat Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Gemeinde- und Kreisver- tretungen aller Gemeinden ab 10.000 EinwohnerInnen. Bei kleineren Gemeinden und Städten wirkt die natürliche Sperrklausel für den ersten Sitz. In den Städten Kiel und Lübeck und in den Landkreisen wird in Zukunft ein Stimmenanteil von ca. 2 bis 2,5 Prozent benötigt, um einen Sitz zu erlangen. Das Urteil wird sich auch auf die Bundes- länder Thüringen und Saarland auswirken, in denen es ebenfalls noch eine 5 Prozent- Klausel gibt.Das Urteil des BVG finden Sie hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-016.html ***