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27.02.08 , 11:21 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 9 - Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (5 %-Hürde)

Presseinformation Kiel, den 27.2.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 9 Erste Lesung der Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes Drs. 16/1879

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die 5%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in
Schleswig-Holstein für verfassungswidrig zu erklären, stärkt die Gleichheit der Wählerinnen und
Wähler und wird daher vom SSW begrüßt. Durch die Aufhebung der Sperrklausel werden die
Wählerstimmen der kleinen Parteien endlich den Stimmen der großen Parteien gleich gestellt.
Das wiederum stärkt die demokratische Vielfalt in den Kommunen.


Schon die Beratungen des Bundesverfassungsgerichts im Herbst hatten deutlich gemacht, dass
inhaltlich sehr viel für die Aufhebung der 5%-Klausel spricht - und sehr wenig dagegen, weil diese
Klausel eben ein sehr zentraler Einschnitt in das demokratische Recht der Wählerinnen und
Wähler ist, der wohl begründet sein muss. Deshalb war es auch nicht verwunderlich, dass der
Anwalt des Landtages hauptsächlich formelle Einwände vorbrachte – also dafür argumentierte,
dass das Bundesverfassungsgericht die Klage der Grünen und der Linken als unzulässig ablehnen
sollte. 2



Die immer wieder, insbesondere von den großen Parteien herauf beschworene,
Handlungsunfähigkeit der Gemeinden wird nach Ansicht des Bundesfassungsgerichts nicht
eintreten, das zeigen eben die Erfahrungen in vielen anderen Bundesländern, wo es schon seit
Jahren die 5%-Hürde bei Kommunalwahl nicht mehr gibt.


Auch die oftmals angeführte Furcht vor der NPD oder anderen neonazistischen Parteien bei einer
Aufhebung der Sperrklausel hatte vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand. Zum einen
zeigen ebenfalls die Erfahrungen in den meisten Bundesländern, dass diese extremistischen
Gruppierungen trotz der Aufhebung der 5%-Hürde nur sehr selten in die kommunalen Parlamente
kommen. Und zum anderen sollten gerade die demokratischen Parteien selbstbewusst die
inhaltliche Auseinandersetzung mit den Nazis suchen und sie aktiv bekämpfen, anstatt sie mit
rechtlichen Hürden aus den kommunalen Parlamenten herauszuhalten. Aus Sicht des SSW weist
unser oberstes Gericht also zu Recht darauf hin, dass dieser Punkt – dass durch die Aufhebung der
Sperrklausel der Gefahr von rechts Tür und Tor geöffnet wird – in einem historischen Kontext
gesehen werden muss. Was 1949 ein reales Problem war, stellt heute – in einem
Abwägungsprozess - eine eher theoretische Gefährdung dar.


Losgelöst von dieser Diskussion wird es in den Gremien der kommunalen Selbstverwaltung mehr
denn je darauf ankommen, dass durch Argumentation Überzeugungsarbeit geleistet wird. Wenn
künftig Bürgerinitiativen in Stadt- und Gemeinderäte einziehen, dann wird es auch darum gehen,
deutlich zu machen, was der Unterschied zwischen seriöser politischer Arbeit und politischem
Protest ist. Das aber ist keine Schwächung unserer Demokratie, sondern eine Stärkung.


Der einzige Nutzen einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen bestand also eigentlich darin, dass
CDU und SPD damit kleine Parteien von der demokratischen Mitsprache in den Kommunen
fernhalten konnten. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht
den Weg frei gemacht hat für eine Modernisierung der kommunalen Demokratie. Mit dieser 3
Entscheidung haben der Pluralismus und die größtmögliche Chancengleichheit der Stimmen
gesiegt.


Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch eine schallende Ohrfeige für die
Rechtsexperten der CDU und der SPD, die den kleinen Parteien allerlei Übel bis hin zur
‚Wahlrechtsmanipulation’ unterstellt haben, weil wir die Sperrklausel abschaffen wollten. Dieser
Vorwurf trifft jetzt wie ein Bumerang die Große Koalition ins Gesicht, denn jetzt ist ein für alle mal
geklärt, wer auf der Seite des Rechts stand und wer nur eigene Parteiinteressen verfolgt hat.


Allerdings muss man auch die Grenzen der heutigen Entscheidung sehen. Sie wird nur praktische
Bedeutung bei Kreistagswahlen, in den kreisfreien Städten und in wenigen großen Gemeinden
haben. Schon die heutige 5%-Hürde greift nur in 50 Gemeinden bzw. Städten des Landes. De facto
müssen Parteien und Wählerlisten in über 95 % der Gemeinden Schleswig-Holsteins auch ohne
gesetzliche Hürde mindestens 5 %, wenn nicht sogar viel mehr der gültigen Stimmen erreichen,
um ein Mandat zu erhalten. In über 1.000 Gemeinden sind nämlich weniger als 20 Sitze zu
verteilen. In einer Gemeinde mit 1.000 Einwohnern und 11 Sitzen benötigt man rund 10 % für
einen Sitz.


Und daher sage ich: Der heutige Beschluss würde erst dann wirklich zum Tragen kommen, wenn
eine Gemeindegebietsreform die Zahl von über 1100 Gemeinden in Schleswig-Holstein deutlich
reduziert, um zu größeren kommunalen Einheiten mit größeren Kommunalparlamenten zu
gelangen. Eine solche Reform scheitert aber an den parteitaktischen Interessen der CDU und der
SPD.


Der SSW begrüßt aber, dass der Landtag jetzt umgehend das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
ändert, damit zur Kommunalwahl am 25. Mai 2008 eine verfassungskonforme Regelung gilt.

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