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Anke Spoorendonk zu TOP 9 - Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (5 %-Hürde)
Presseinformation Kiel, den 27.2.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 9 Erste Lesung der Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes Drs. 16/1879Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die 5%-Sperrklausel bei Kommunalwahlen inSchleswig-Holstein für verfassungswidrig zu erklären, stärkt die Gleichheit der Wählerinnen undWähler und wird daher vom SSW begrüßt. Durch die Aufhebung der Sperrklausel werden dieWählerstimmen der kleinen Parteien endlich den Stimmen der großen Parteien gleich gestellt.Das wiederum stärkt die demokratische Vielfalt in den Kommunen.Schon die Beratungen des Bundesverfassungsgerichts im Herbst hatten deutlich gemacht, dassinhaltlich sehr viel für die Aufhebung der 5%-Klausel spricht - und sehr wenig dagegen, weil dieseKlausel eben ein sehr zentraler Einschnitt in das demokratische Recht der Wählerinnen undWähler ist, der wohl begründet sein muss. Deshalb war es auch nicht verwunderlich, dass derAnwalt des Landtages hauptsächlich formelle Einwände vorbrachte – also dafür argumentierte,dass das Bundesverfassungsgericht die Klage der Grünen und der Linken als unzulässig ablehnensollte. 2Die immer wieder, insbesondere von den großen Parteien herauf beschworene,Handlungsunfähigkeit der Gemeinden wird nach Ansicht des Bundesfassungsgerichts nichteintreten, das zeigen eben die Erfahrungen in vielen anderen Bundesländern, wo es schon seitJahren die 5%-Hürde bei Kommunalwahl nicht mehr gibt.Auch die oftmals angeführte Furcht vor der NPD oder anderen neonazistischen Parteien bei einerAufhebung der Sperrklausel hatte vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand. Zum einenzeigen ebenfalls die Erfahrungen in den meisten Bundesländern, dass diese extremistischenGruppierungen trotz der Aufhebung der 5%-Hürde nur sehr selten in die kommunalen Parlamentekommen. Und zum anderen sollten gerade die demokratischen Parteien selbstbewusst dieinhaltliche Auseinandersetzung mit den Nazis suchen und sie aktiv bekämpfen, anstatt sie mitrechtlichen Hürden aus den kommunalen Parlamenten herauszuhalten. Aus Sicht des SSW weistunser oberstes Gericht also zu Recht darauf hin, dass dieser Punkt – dass durch die Aufhebung derSperrklausel der Gefahr von rechts Tür und Tor geöffnet wird – in einem historischen Kontextgesehen werden muss. Was 1949 ein reales Problem war, stellt heute – in einemAbwägungsprozess - eine eher theoretische Gefährdung dar.Losgelöst von dieser Diskussion wird es in den Gremien der kommunalen Selbstverwaltung mehrdenn je darauf ankommen, dass durch Argumentation Überzeugungsarbeit geleistet wird. Wennkünftig Bürgerinitiativen in Stadt- und Gemeinderäte einziehen, dann wird es auch darum gehen,deutlich zu machen, was der Unterschied zwischen seriöser politischer Arbeit und politischemProtest ist. Das aber ist keine Schwächung unserer Demokratie, sondern eine Stärkung.Der einzige Nutzen einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen bestand also eigentlich darin, dassCDU und SPD damit kleine Parteien von der demokratischen Mitsprache in den Kommunenfernhalten konnten. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass das Bundesverfassungsgerichtden Weg frei gemacht hat für eine Modernisierung der kommunalen Demokratie. Mit dieser 3Entscheidung haben der Pluralismus und die größtmögliche Chancengleichheit der Stimmengesiegt.Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch eine schallende Ohrfeige für dieRechtsexperten der CDU und der SPD, die den kleinen Parteien allerlei Übel bis hin zur‚Wahlrechtsmanipulation’ unterstellt haben, weil wir die Sperrklausel abschaffen wollten. DieserVorwurf trifft jetzt wie ein Bumerang die Große Koalition ins Gesicht, denn jetzt ist ein für alle malgeklärt, wer auf der Seite des Rechts stand und wer nur eigene Parteiinteressen verfolgt hat.Allerdings muss man auch die Grenzen der heutigen Entscheidung sehen. Sie wird nur praktischeBedeutung bei Kreistagswahlen, in den kreisfreien Städten und in wenigen großen Gemeindenhaben. Schon die heutige 5%-Hürde greift nur in 50 Gemeinden bzw. Städten des Landes. De factomüssen Parteien und Wählerlisten in über 95 % der Gemeinden Schleswig-Holsteins auch ohnegesetzliche Hürde mindestens 5 %, wenn nicht sogar viel mehr der gültigen Stimmen erreichen,um ein Mandat zu erhalten. In über 1.000 Gemeinden sind nämlich weniger als 20 Sitze zuverteilen. In einer Gemeinde mit 1.000 Einwohnern und 11 Sitzen benötigt man rund 10 % füreinen Sitz.Und daher sage ich: Der heutige Beschluss würde erst dann wirklich zum Tragen kommen, wenneine Gemeindegebietsreform die Zahl von über 1100 Gemeinden in Schleswig-Holstein deutlichreduziert, um zu größeren kommunalen Einheiten mit größeren Kommunalparlamenten zugelangen. Eine solche Reform scheitert aber an den parteitaktischen Interessen der CDU und derSPD.Der SSW begrüßt aber, dass der Landtag jetzt umgehend das Gemeinde- und Kreiswahlgesetzändert, damit zur Kommunalwahl am 25. Mai 2008 eine verfassungskonforme Regelung gilt.