Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

27.02.08 , 11:52 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 23, 30 u.a. - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Presseinformation
Kiel, den 27.2.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 30 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge u.a. Drs. 16/1878


Wir haben im Ausschuss über den Bericht der Landesregierung zu den unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen eine eingehende Beratung durchgeführt. In den Beratungen und der
dazugehörigen Anhörung wurden mehrere Punkte deutlich, die in unserem Land im Argen liegen.
Da ist zum einen die sehr unterschiedliche Datenlage. Während die Landesregierung im Bericht
nicht vollständig angeben konnte, wie groß der betroffene Kreis von Menschen ist und in
welchem Status sie derzeit leben, konnten die Flüchtlingsorganisationen sehr genaue Daten
liefern. Dieses ist dabei aber nicht unbedingt der Landesregierung anzulasten, sondern die Kreise
scheinen nicht immer gesicherte Daten nennen zu können. Was der Hintergrund hierfür ist,
darüber kann man nur spekulieren. Ich allerdings glaube nicht, dass die Kreise die Daten nicht
liefern können. Vielmehr muss man doch davon ausgehen, dass Menschen, die in einem
verwaltungsmäßigen Verfahren stecken, auch von den Verwaltungen erfasst werden.


Betrachtet man, dass die zuständigen Behörden oft der Meinung sind, hier nach vernünftigen
Prinzipien zu handeln, dann kann man erahnen, warum man möglicherweise nicht so freigiebig
mit Daten ist, wie wir es uns als Landtag erhofft hatten. Es besteht nämlich eine große Diskrepanz 2
zwischen dem, was von den Verwaltungen als angemessen angesehen wird, und dem, was die
Flüchtlingsorganisationen und der Flüchtlingsbeauftragte als sinnvoll erachten. Die
Landesregierung hat in diesem Bereich im Übrigen nicht die Fachaufsicht über die kommunale
Ebene. Man ist vor Ort völlig eigenständig und vielleicht auch allein gelassen. Deshalb sind wir –
gemeinsam mit FDP und Grünen – der Meinung, dass der Landtag hier deutlich machen muss, wie
die Behandlung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge landesweit einheitlich zu erfolgen
hat.


Der Flüchtlingsbeauftragte hat in der schriftlichen Anhörung zum Bericht deutlich gemacht, dass
die jugendrechtliche Bestimmung des § 42 SGB VIII zwingend anzuwenden ist. Dieses bedeutet,
dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge grundsätzlich in Obhut genommen werden
müssen und sie Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe haben. Das heißt zum Beispiel auch,
dass sich eine Aufnahme in eine Aufnahmeeinrichtung, die für erwachsene Flüchtlinge
ausgerichtet ist, ausschließt. Ebenso ist natürlich die Abschiebehaft in einer Jugendstrafanstalt für
diese Jugendlichen völlig unangemessen. Es geht vielmehr darum, dass die Jugendlichen durch
Leistungen der Jugendhilfe erst einmal wieder stabilisiert werden müssen. Und das geht nur
durch Inobhutnahme und Nutzung aller Möglichkeiten, die die Jugendhilfe bietet. Entsprechend
dieser Sichtweise haben wir den ersten Absatz unseres gemeinsamen Antrages formuliert.


Im zweiten Absatz fordern wir ein Clearingverfahren, um den Hilfebedarf der unbegleiteten
jugendlichen Flüchtlinge festzustellen. Der Bericht und die Anhörung im Ausschuss haben gezeigt,
dass in Schleswig-Holstein sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandelt wird. Der
Vormundschaftsverein Lifeline hat an einigen exemplarischen Fällen deutlich gemacht, wo die
Probleme liegen. Insbesondere liegen die Probleme darin begründet, dass wir in Schleswig-
Holstein nicht einheitlich und gemäß § 42 SGB VIII vorgehen. Dies wollen wir ändern.


Am einfachsten wäre es, wenn wir eine zentrale Clearingstelle einrichten würden, die beim
Eintreffen eines unbegleiteten jugendlichen Flüchtlings alle Folgemaßnahmen festlegt, die dann 3
in den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt werden. Solche Clearingstellen gibt es in den
Bundesländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen,
Hessen und Bayern. Man kann also sehen, dass eine Einrichtung einer solchen Clearingstelle und
die Durchführung eines einheitlichen Verfahrens nichts mit der politischen Farbenlehre zu tun
hat. Vom rot-roten Berlin bis zum tiefschwarzen Bayern ist man sich da einig. Wir schlagen in
unserem Antrag deshalb vor, dass zumindest ein einheitliches Clearingverfahren angewendet
wird. Das heißt, dass man landesweit nach einheitlichen Kriterien und in einem transparenten
Verfahren vorgeht und dass in dieser drei- bis sechsmonatigen Phase der Hilfebedarf des
Einzelnen im Vordergrund steht.


Eng mit der Problematik der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist die Frage der
Abschiebehaft verbunden. Der Flüchtlingsbeauftragte schlägt hierzu vor, dass der Innenminister
seinem Erlass zur Abschiebehaft regelt, dass eine Inhaftierung von Jugendlichen nicht
durchgeführt wird. Das deckt sich auch mit dem Antrag der FDP zur Abschiebehaft, der natürlich
über den engen Kreis der Jugendlichen hinaus geht. Im Antrag der FDP wird gefordert, dass die
Abschiebehaft nur unter engen gesetzlichen Begrenzungen durchgeführt werden darf. Hierzu soll
die Landesregierung eine Bundesratsinitiative starten. Wir meinen, dass dies ein richtiger und
wichtiger Schritt wäre. Bevor Menschen der Freiheitsentzug droht, muss man eigentlich hohe
Hürden überspringen. Dies muss auch für ausländische Mitmenschen gelten, die - aus welchen
Gründen auch immer - in unser Land eingereist sind. Klare rechtsstaatliche Regelungen mit
entsprechend hohen Hürden müssen dafür sorgen, dass die Abschiebehaft die Ausnahme und
nicht die Regel ist. Deshalb macht es Sinn, festzulegen, dass man nur dann in Sicherungshaft
genommen werden kann, wenn durch belegbare Tatsachen der Verdacht begründet ist, dass man
sich der Abschiebung entziehen will.


Ein weiteres Problem ausreisepflichtigen Personen wurde uns im Ausschuss geschildert. Dabei
ging es um ärztliche Untersuchungen bei traumatisierten Flüchtlingen. Im geschilderten Fall
wurde die Anwesenheit einer weiteren Person während der Untersuchung nicht zugelassen. Man 4
kann sich sicherlich vorstellen, dass es Fälle geben kann, in denen eine traumatisierte Person den
Beistand und die Unterstützung einer Vertrauensperson benötigt. Ich kann mir zwar vorstellen,
dass ein Arzt seine Tätigkeit frei ausüben können muss, aber trotzdem muss es Möglichkeiten
geben, dass man als traumatisierte Person eine Person seines Vertrauens mit zur Untersuchung
nehmen kann. Ich bin mir nicht sicher, wie oft die Mitnahme einer Person verweigert wird, aber
jeder einzelne Fall ist eigentlich schon ein Fall zu viel. Und deshalb kann es uns nur darum gehen,
so schnell wie möglich, zu einer pragmatischen Lösung zu kommen, die sowohl die Freiheit der
Ausübung des Ärzteberufes als auch die Interessen der Betroffenen im Auge hat. Wir schlagen
deshalb vor, dass die Betroffenen in Zukunft die Möglichkeit haben, zu einem anderen Facharzt zu
gehen, wenn so die Anwesenheit einer Vertrauensperson ermöglicht werden kann. Dies wäre eine
einfache und vor allem schnelle Lösung des Problems, der sich eigentlich niemand verschließen
kann.


Gleiches gilt auch für den ersten Absatz unseres gemeinsamen Antrags mit FDP und Grünen.
Bevor Aufenthalts beendende Maßnahmen ergriffen werden, muss sichergestellt sein, dass
traumatisierte Personen vorher entsprechend ärztlich untersucht worden sind. Sollte sich nämlich
herausstellen, dass eine betroffene Person wirklich traumatisiert ist oder anderweitig unter den
Folgen der Flucht leidet, darf diese Person nicht ausgewiesen werden. Auch hier muss – wie zuvor
bei den unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen – der Mensch und seine persönlichen
Bedürfnisse im Vordergrund stehen. Es ist unsere Aufgabe als Staat und Gesellschaft dafür zu
sorgen, dass traumatisierte Menschen die Hilfe bei uns bekommen, die sie benötigen.


Ich komme nun zum letzten Antrag, den wir unter diesem Tagesordnungspunkt behandeln. Auch
wir sind der Auffassung, dass das Staatsangehörigkeitsrecht überarbeitet werden muss. Es ist klar,
dass die Staatsangehörigkeit nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen beinhaltet. Und
jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt oder erwirbt, fällt automatisch unter diese
Rechte und Pflichten, die mit der Staatsangehörigkeit verbunden sind. Insofern muss man sich als
Person sicherlich genau überlegen ob und welche Staatsbürgerschaft man annehmen will. Ich 5
glaube deshalb, dass sich jeder Einzelne genau diese Gedanken auch macht und niemand so quasi
nebenher noch schnell eine Staatsbürgerschaft annimmt. Wenn wir davon ausgehen, dass man
sehr genau überlegt was man tut, dann können wir auch davon ausgehen, dass sich die
betroffenen Menschen sehr bewusst – und aus Überzeugung – für zum Beispiel die deutsche
Staatsbürgerschaft entschieden haben. Einen besseren Beweis für Integration gibt es eigentlich
nicht. Und deshalb ist es unverständlich, dass die rechtlichen Grundlagen im
Staatsangehörigkeitsrecht noch nicht liberalisiert worden sind. Wer dauerhaft Menschen mit
Migrationshintergrund auch in dieser Frage ausschließt, leistet gerade keinen Beitrag zur
Integration.


Die Lebenswirklichkeit sieht anders aus, als es sich vielleicht der eine oder andere vorstellt. Die
Globalisierung hat dazu geführt, dass die Menschen in ihrem Leben nicht mehr an einem Ort
verharren, sondern in vielen Ländern Station machen. Das betrifft im Übrigen nicht nur Ausländer
hier bei uns, sondern auch viele Deutsche, die sich im Ausland aufhalten. Diese Menschen
erwerben praktisch eine neue Kultur und fühlen sich mit ihr verbunden. Daher ist es nur ein
logischer Schritt diese Verbundenheit auch durch die Annahme der jeweiligen Staatsbürgerschaft
mit ihren Rechten und Pflichten zu dokumentieren. Noch einleuchtender ist dies, wenn man
ausländische Eltern hat, aber in Deutschland aufgewachsen ist. Man kennt die Sprache und
Kultur, will aber gleichzeitig seine eigenen Wurzeln nicht kappen. Und wenn man sich dann noch
den Fall vorstellt, dass man Eltern aus zwei unterschiedlichen Staaten hat, dann kann man sich
lebhaft vorstellen, dass man an beiden Wurzeln festhalten will. Wer sich also die
Lebenswirklichkeit ansieht, der kann nicht an einer Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
vorbei kommen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen