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Lars Harms zu TOP 23, 30 u.a. - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
PresseinformationKiel, den 27.2.2008 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 30 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge u.a. Drs. 16/1878Wir haben im Ausschuss über den Bericht der Landesregierung zu den unbegleitetenminderjährigen Flüchtlingen eine eingehende Beratung durchgeführt. In den Beratungen und derdazugehörigen Anhörung wurden mehrere Punkte deutlich, die in unserem Land im Argen liegen.Da ist zum einen die sehr unterschiedliche Datenlage. Während die Landesregierung im Berichtnicht vollständig angeben konnte, wie groß der betroffene Kreis von Menschen ist und inwelchem Status sie derzeit leben, konnten die Flüchtlingsorganisationen sehr genaue Datenliefern. Dieses ist dabei aber nicht unbedingt der Landesregierung anzulasten, sondern die Kreisescheinen nicht immer gesicherte Daten nennen zu können. Was der Hintergrund hierfür ist,darüber kann man nur spekulieren. Ich allerdings glaube nicht, dass die Kreise die Daten nichtliefern können. Vielmehr muss man doch davon ausgehen, dass Menschen, die in einemverwaltungsmäßigen Verfahren stecken, auch von den Verwaltungen erfasst werden.Betrachtet man, dass die zuständigen Behörden oft der Meinung sind, hier nach vernünftigenPrinzipien zu handeln, dann kann man erahnen, warum man möglicherweise nicht so freigiebigmit Daten ist, wie wir es uns als Landtag erhofft hatten. Es besteht nämlich eine große Diskrepanz 2zwischen dem, was von den Verwaltungen als angemessen angesehen wird, und dem, was dieFlüchtlingsorganisationen und der Flüchtlingsbeauftragte als sinnvoll erachten. DieLandesregierung hat in diesem Bereich im Übrigen nicht die Fachaufsicht über die kommunaleEbene. Man ist vor Ort völlig eigenständig und vielleicht auch allein gelassen. Deshalb sind wir –gemeinsam mit FDP und Grünen – der Meinung, dass der Landtag hier deutlich machen muss, wiedie Behandlung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge landesweit einheitlich zu erfolgenhat.Der Flüchtlingsbeauftragte hat in der schriftlichen Anhörung zum Bericht deutlich gemacht, dassdie jugendrechtliche Bestimmung des § 42 SGB VIII zwingend anzuwenden ist. Dieses bedeutet,dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge grundsätzlich in Obhut genommen werdenmüssen und sie Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe haben. Das heißt zum Beispiel auch,dass sich eine Aufnahme in eine Aufnahmeeinrichtung, die für erwachsene Flüchtlingeausgerichtet ist, ausschließt. Ebenso ist natürlich die Abschiebehaft in einer Jugendstrafanstalt fürdiese Jugendlichen völlig unangemessen. Es geht vielmehr darum, dass die Jugendlichen durchLeistungen der Jugendhilfe erst einmal wieder stabilisiert werden müssen. Und das geht nurdurch Inobhutnahme und Nutzung aller Möglichkeiten, die die Jugendhilfe bietet. Entsprechenddieser Sichtweise haben wir den ersten Absatz unseres gemeinsamen Antrages formuliert.Im zweiten Absatz fordern wir ein Clearingverfahren, um den Hilfebedarf der unbegleitetenjugendlichen Flüchtlinge festzustellen. Der Bericht und die Anhörung im Ausschuss haben gezeigt,dass in Schleswig-Holstein sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandelt wird. DerVormundschaftsverein Lifeline hat an einigen exemplarischen Fällen deutlich gemacht, wo dieProbleme liegen. Insbesondere liegen die Probleme darin begründet, dass wir in Schleswig-Holstein nicht einheitlich und gemäß § 42 SGB VIII vorgehen. Dies wollen wir ändern.Am einfachsten wäre es, wenn wir eine zentrale Clearingstelle einrichten würden, die beimEintreffen eines unbegleiteten jugendlichen Flüchtlings alle Folgemaßnahmen festlegt, die dann 3in den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt werden. Solche Clearingstellen gibt es in denBundesländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen,Hessen und Bayern. Man kann also sehen, dass eine Einrichtung einer solchen Clearingstelle unddie Durchführung eines einheitlichen Verfahrens nichts mit der politischen Farbenlehre zu tunhat. Vom rot-roten Berlin bis zum tiefschwarzen Bayern ist man sich da einig. Wir schlagen inunserem Antrag deshalb vor, dass zumindest ein einheitliches Clearingverfahren angewendetwird. Das heißt, dass man landesweit nach einheitlichen Kriterien und in einem transparentenVerfahren vorgeht und dass in dieser drei- bis sechsmonatigen Phase der Hilfebedarf desEinzelnen im Vordergrund steht.Eng mit der Problematik der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist die Frage derAbschiebehaft verbunden. Der Flüchtlingsbeauftragte schlägt hierzu vor, dass der Innenministerseinem Erlass zur Abschiebehaft regelt, dass eine Inhaftierung von Jugendlichen nichtdurchgeführt wird. Das deckt sich auch mit dem Antrag der FDP zur Abschiebehaft, der natürlichüber den engen Kreis der Jugendlichen hinaus geht. Im Antrag der FDP wird gefordert, dass dieAbschiebehaft nur unter engen gesetzlichen Begrenzungen durchgeführt werden darf. Hierzu solldie Landesregierung eine Bundesratsinitiative starten. Wir meinen, dass dies ein richtiger undwichtiger Schritt wäre. Bevor Menschen der Freiheitsentzug droht, muss man eigentlich hoheHürden überspringen. Dies muss auch für ausländische Mitmenschen gelten, die - aus welchenGründen auch immer - in unser Land eingereist sind. Klare rechtsstaatliche Regelungen mitentsprechend hohen Hürden müssen dafür sorgen, dass die Abschiebehaft die Ausnahme undnicht die Regel ist. Deshalb macht es Sinn, festzulegen, dass man nur dann in Sicherungshaftgenommen werden kann, wenn durch belegbare Tatsachen der Verdacht begründet ist, dass mansich der Abschiebung entziehen will.Ein weiteres Problem ausreisepflichtigen Personen wurde uns im Ausschuss geschildert. Dabeiging es um ärztliche Untersuchungen bei traumatisierten Flüchtlingen. Im geschilderten Fallwurde die Anwesenheit einer weiteren Person während der Untersuchung nicht zugelassen. Man 4kann sich sicherlich vorstellen, dass es Fälle geben kann, in denen eine traumatisierte Person denBeistand und die Unterstützung einer Vertrauensperson benötigt. Ich kann mir zwar vorstellen,dass ein Arzt seine Tätigkeit frei ausüben können muss, aber trotzdem muss es Möglichkeitengeben, dass man als traumatisierte Person eine Person seines Vertrauens mit zur Untersuchungnehmen kann. Ich bin mir nicht sicher, wie oft die Mitnahme einer Person verweigert wird, aberjeder einzelne Fall ist eigentlich schon ein Fall zu viel. Und deshalb kann es uns nur darum gehen,so schnell wie möglich, zu einer pragmatischen Lösung zu kommen, die sowohl die Freiheit derAusübung des Ärzteberufes als auch die Interessen der Betroffenen im Auge hat. Wir schlagendeshalb vor, dass die Betroffenen in Zukunft die Möglichkeit haben, zu einem anderen Facharzt zugehen, wenn so die Anwesenheit einer Vertrauensperson ermöglicht werden kann. Dies wäre eineeinfache und vor allem schnelle Lösung des Problems, der sich eigentlich niemand verschließenkann.Gleiches gilt auch für den ersten Absatz unseres gemeinsamen Antrags mit FDP und Grünen.Bevor Aufenthalts beendende Maßnahmen ergriffen werden, muss sichergestellt sein, dasstraumatisierte Personen vorher entsprechend ärztlich untersucht worden sind. Sollte sich nämlichherausstellen, dass eine betroffene Person wirklich traumatisiert ist oder anderweitig unter denFolgen der Flucht leidet, darf diese Person nicht ausgewiesen werden. Auch hier muss – wie zuvorbei den unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen – der Mensch und seine persönlichenBedürfnisse im Vordergrund stehen. Es ist unsere Aufgabe als Staat und Gesellschaft dafür zusorgen, dass traumatisierte Menschen die Hilfe bei uns bekommen, die sie benötigen.Ich komme nun zum letzten Antrag, den wir unter diesem Tagesordnungspunkt behandeln. Auchwir sind der Auffassung, dass das Staatsangehörigkeitsrecht überarbeitet werden muss. Es ist klar,dass die Staatsangehörigkeit nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen beinhaltet. Undjeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt oder erwirbt, fällt automatisch unter dieseRechte und Pflichten, die mit der Staatsangehörigkeit verbunden sind. Insofern muss man sich alsPerson sicherlich genau überlegen ob und welche Staatsbürgerschaft man annehmen will. Ich 5glaube deshalb, dass sich jeder Einzelne genau diese Gedanken auch macht und niemand so quasinebenher noch schnell eine Staatsbürgerschaft annimmt. Wenn wir davon ausgehen, dass mansehr genau überlegt was man tut, dann können wir auch davon ausgehen, dass sich diebetroffenen Menschen sehr bewusst – und aus Überzeugung – für zum Beispiel die deutscheStaatsbürgerschaft entschieden haben. Einen besseren Beweis für Integration gibt es eigentlichnicht. Und deshalb ist es unverständlich, dass die rechtlichen Grundlagen imStaatsangehörigkeitsrecht noch nicht liberalisiert worden sind. Wer dauerhaft Menschen mitMigrationshintergrund auch in dieser Frage ausschließt, leistet gerade keinen Beitrag zurIntegration.Die Lebenswirklichkeit sieht anders aus, als es sich vielleicht der eine oder andere vorstellt. DieGlobalisierung hat dazu geführt, dass die Menschen in ihrem Leben nicht mehr an einem Ortverharren, sondern in vielen Ländern Station machen. Das betrifft im Übrigen nicht nur Ausländerhier bei uns, sondern auch viele Deutsche, die sich im Ausland aufhalten. Diese Menschenerwerben praktisch eine neue Kultur und fühlen sich mit ihr verbunden. Daher ist es nur einlogischer Schritt diese Verbundenheit auch durch die Annahme der jeweiligen Staatsbürgerschaftmit ihren Rechten und Pflichten zu dokumentieren. Noch einleuchtender ist dies, wenn manausländische Eltern hat, aber in Deutschland aufgewachsen ist. Man kennt die Sprache undKultur, will aber gleichzeitig seine eigenen Wurzeln nicht kappen. Und wenn man sich dann nochden Fall vorstellt, dass man Eltern aus zwei unterschiedlichen Staaten hat, dann kann man sichlebhaft vorstellen, dass man an beiden Wurzeln festhalten will. Wer sich also dieLebenswirklichkeit ansieht, der kann nicht an einer Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechtsvorbei kommen.