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27.02.08 , 15:35 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 8: Was die FDP will, steht bereits im Schulgesetz

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 27.02.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 8, Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Drucksache 16/1875)

Henning Höppner:

Was die FDP will, steht bereits im Schulgesetz

„Endlich wieder einmal ein Antrag zum Schulgesetz“, möchte man ausrufen, wenn man sich diesen Antrag durchliest. Die FDP legt uns hier das Paradebeispiel für einen typischen Oppositionsantrag vor, der berechtigte Anliegen mit nicht zu leistenden Fi- nanzierungen verbindet. Man könnte jetzt glatt auf den Verdacht kommen, dass dieser Antrag in einem Zusammenhang mit den Kommunalwahlen in wenigen Wochen steht. Die FDP sucht offensichtlich wohlfeile Wahlkampfthemen, mit denen sie sich noch profilieren möchte. Aber seien Sie beruhigt: Dank des Bundesverfassungsgerichtes werden Sie auch ohne politische Profilierung den Einzug in die meisten Kommunalver- tretungen schaffen.

Sie formulieren hier: „Schule und Jugendhilfe sollen zusammenarbeiten. Ihr Zusam- menwirken dient insbesondere der Vorbeugung sowie der Bewältigung von Erzie- hungskonflikten.“ Was ist das anderes als das, was bereits in § 3 Absatz 3 des Schul- gesetzes steht, wo es heißt: „Die Schulen sollen eine Öffnung gegenüber ihrem Um- feld anstreben, insbesondere durch Zusammenarbeit mit den Trägern der Kinderta- geseinrichtungen und der Jugendhilfe, Jugendverbänden sowie mit anderen Institutio- nen im sozialen Umfeld von Kinder und Jugendlichen.“ Und im anschließenden § 4 werden die Bildungs- und Erziehungsziele in erschöpfender Breite abgehandelt, dazu gehört insbesondere auch die Lösung von Erziehungskonflikten.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Warum es tatsächlich geht, findet sich in Ihrem Satz 3, wonach das Bildungsministeri- um und das Jugendministerium die Schulträger finanziell entlasten sollen, indem sie die Schulsozialarbeit, besonders an Ganztagsschulen, mitfinanzieren. Das Land hat im vergangenen Jahr 16,5 Mio. € bereitgestellt und gibt im laufenden Jahr weitere 9,5 Mio. € für den Aufbau und die Weiterentwicklung von Ganztagsschulen öffentli- cher Träger aus. Für die Förderung von Ganztagsangeboten wurden im vergangenen Jahr 2,8 Mio. €, im laufenden Jahr 3 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Das Land leistet also zusätzlich zu dem ausgelaufenen Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (IZBB) des Bundes einen sehr erheblichen eigenen Beitrag dazu, die Schulträger auf dem Weg zur offenen Ganztagsschule zu unterstützen. Aber die inhaltliche Füllung der offenen Ganztagsschule muss dann schon den einzelnen Schulen überlassen werden, die einen Anspruch darauf haben, dass der Schulträger dafür die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen zur Verfügung stellt.

Das, was die FDP hier beantragt, würde ja schon eine Konnexität in umgekehrter Rich- tung auslösen: Das Land zieht Aufgaben der Kommunen an sich, das müsste dann auch Konsequenzen für den kommunalen Finanzausgleich haben. Das ist eine Dis- kussion, der wir uns nicht aussetzen wollen. Sie müssen es nicht, weil Sie keine Ver- antwortung tragen.

Die FDP hat einen Gesetzentwurf vorgelegt und hat daher einen Anspruch darauf, dass wir uns im Bildungsausschuss damit nochmals in irgendeiner Form auseinander- setzen. Ich kann jedoch für meine Fraktion bereits heute feststellen, dass wir dem Entwurf in dieser Form nicht zustimmen werden.

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