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Heiner Garg: Den Wirten von inhabergeführten Eckkneipen schnell und unbürokratisch helfen
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 063/2008 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Mittwoch, 27. Februar 2008 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Sperrfrist: Redebeginn Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort!Gesundheit/NichtraucherschutzgesetzHeiner Garg: Den Wirten von inhabergeführten Eckkneipen schnell und unbürokratisch helfen In seinem Redebeitrag zur TOP 27 (Nichtraucherschutzgesetz verfassungs- konform auslegen und anwenden) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:„Mit unserem Antrag wollen wir sicher stellen, dass inhabergeführte „Ein- Raum-Gaststätten“ bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichtes vom Vollzug der Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes ausgenommen werden.Das ist keine Aufforderung zum Rechtsbruch oder Populismus, wie von Vertretern der Großen Koalition unterstellt. Was ist populistisch? Ein Gesetz zu verabschieden, um sich dann in die Dienstlimousine zu schwingen und bei den Betroffenen Krokodilstränen zu vergießen? Ich nenne das opportunistisch!Und wenn es populistisch ist, den Ministerpräsidenten beim Wort zu nehmen und den Versuch zu unternehmen, Existenzen zu sichern – dann bin ich gerne populistisch! Der Antrag ist die Aufforderung, die einmal getroffene Entscheidung zu überdenken.Eine Aussetzung des Gesetzesvollzuges ist dabei nichts Ungewöhnliches. Vor allem dann nicht, wenn sich abzeichnet, dass bestimmte Regelungen verfassungsrechtlich problematisch sind. Dann muss das Parlament nicht sehenden Auges abwarten, bis die Folgen des Gesetzesvollzuges zu einer nicht rückgängig zu machenden Existenzvernichtung geführt haben oder Gerichte die Regelung einkassierten.Vielmehr steht es dem Gesetzgeber zu, den Vollzug des Gesetzes so lange auszusetzen, bis endgültig Rechtsklarheit herrscht. Eine Verfassungs- beschwerde gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz Baden- Württemberg ist beim Bundesverfassungsgericht bereits anhängig.Die Regelungen in Baden-Württemberg sehen – wie in Schleswig-Holstein – für „Ein-Raum-Gaststätten“ keine Ausnahmeregelungen vor. Warum sollte Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Schleswig-Holstein nicht die Souveränität besitzen und so lange abwarten können, bis das Bundesverfassungsgericht über diese Rechtsfrage entschieden hat? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 11. Februar 2008 deutlich gemacht hat, dass man es sich bei der Rechtsgüterabwägung zwischen Gesundheitsschutz und Eigentumsrechten nicht so einfach machen darf?Denn in Schleswig-Holstein hat es sich die Landesregierung sehr einfach mit der Rechtsgüterabwägung gemacht. Es wurde nicht einmal ansatzweise dargelegt, ob ein milderer Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung möglich ist. Ein milderer Eingriff wäre z.B. die Vorschrift zur Installation eines effektiven Be- und Entlüftungssystems oder von Raucherkabinen in den Gastronomien gewesen, in denen keine separaten Nebenräume vorhanden sind.Der Zeitraum ist überschaubar, für den der Vollzug des Gesetzes für „Ein- Raum-Gaststätten“ ausgesetzt werden soll. Er führt zu keiner Wettbewerbs- verzerrung. Denn in anderen Gastronomiebetrieben darf bereits in separaten Räumen geraucht werden. Beschäftigte werden ebenfalls nicht belastet. Schließlich sollen nur inhabergeführte „Ein-Raum-Gaststätten“ vom Vollzug ausgenommen werden.Diese Gaststätten werden auch nicht typischerweise von ökologisch korrekten Familien besucht, die bei Möhrenschnitten und Getreidekaffee eine rauchfreie Gaststätte vorfinden möchten. Wohl aber von Werftarbeitern beispielsweise, die bei einem Bier und einer Zigarette eine Runde Skat spielen wollen.Ich habe mich darüber gefreut, dass der Ministerpräsident sich vor Ort über die tatsächlichen Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetzes auf inhabergeführte „Ein-Raum-Gaststätten“ informiert hat. Dabei darf es aber nicht bleiben, wenn Ministerpräsident Carstensen es ernst damit meint, dass „die Entscheidung des Verfassungsgerichts Rheinland-Pfalz nicht ohne Auswirkungen auf die weitere Entwicklung in Schleswig-Holstein1“ bleiben wird.Mit der Aussetzung des Vollzuges des Nichtraucherschutzgesetzes für einen klar umrissenen Personenkreis unter bestimmten Voraussetzungen können wir schnell und unbürokratisch helfen. Wir können den Antrag wieder in den Ausschuss versenken und dort weiter diskutieren – das ist nicht weiter tragisch. Dann müssen Sie sich im Klaren sein, dass sie mit einer solchen Entscheidung Existenzen versenken – und das ist tragisch.Sie können auch den Antrag heute ablehnen und abwarten, welche Entscheidung das Bundesverfassungsgericht treffen wird. Bis allerdings die Entscheidung vorliegt, wird es viele der „Ein-Raum-Gaststätten“ nicht mehr geben. Die bereits jetzt sich abzeichnenden Umsatzeinbrüche zeigen deutlich, wie sich die Situation entwickeln wird. Den Wirten ist dann wenig geholfen, wenn ihnen nach einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ministerin Trauernicht Beratungsschecks der Marke „Mein neuer Job“ ausgestellt werden.Der Antrag kann abgerufen werden unter: http://www.sh- landtag.de/infothek/wahl16/drucks/1800/drucksache-16-1888.pdf 1 Kieler Nachrichten vom 20. Februar 2008, S. 22 Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/