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Monika Heinold zum Nichtraucherschutz in Einraumgaststätten
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 27 – Rauchen in Einraumgaststätten Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die parlamentarische Geschäftsführerin Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 079.08 / 27.2.2008Lücken im Nichtraucherschutzgesetz werden uns noch zu schaffen machen!„Das Nichtraucherschutzgesetz ist löchriger als ein Schweizer Käse“, so lautete bei Ver- abschiedung des Gesetzes die Kritik meiner Fraktion.Und genau dieser Tatbestand – ein in sich nicht konsistentes Gesetz – hat den Bundes- verfassungsgerichtshof jetzt dazu veranlasst, Teile des rheinland-pfälzischen Gesetzes erst einmal auf Eis zu legen!In vorauseilendem Gehorsam will die FDP nun auch in Schleswig-Holstein Teile des Nichtraucherschutzgesetzes, zumindest vorübergehend, außer Kraft setzen.Meine Fraktion wird diesem Ansinnen nicht zustimmen!Es hilft den Kneipen nicht weiter, wenn sich für sie der Rechtsstatus monatlich ändert! Es ist weder sinnvoll noch praktikabel, wenn ein Wirt seine Eckkneipe im Januar als rauch- frei erklärt, dieses im Februar wieder rückgängig macht, um dann im März den Gästen das Rauchen wieder verbietet!Ein solches hin und her wäre nicht gut, weder für den Gastwirt noch seine Gäste. Und es hilft dem Landtag auch nicht weiter, wenn der Ministerpräsident bei einem Besuch vor Ort plötzlich sein Herz für einen einzelnen Kieler Kneipier entdeckt und groß verkündet, dass sich da etwas ändern müsse.Herr Ministerpräsident, Sie haben das Gesetz - so wie es ist - mit beschlossen und ich muss davon ausgehen, dass sie wussten, was sie tun!1/2 Noch ist in Rheinland-Pfalz in der Sache nichts entschieden. In der Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofes steht ausdrücklich, dass die Aussetzung der Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes in keiner Weise mit dem Ausgang des inhaltlichen Ver- fahrens korrespondiert.Dreh- und Angelpunkt der Klage ist die Frage, ob ein Rauchverbot zu einer gravierenden Ungleichbehandlung der GaststättenbetreiberInnen im marktwirtschaftlichen Wettbewerb führt. Und dieses ist tatsächlich ein heikler Punkt, da das Gesetz mit seinen Ausnahmen keine Gleichbehandlung schafft.Meine Fraktion sieht sehr wohl, dass uns das ausstehende Karlsruher Urteil Probleme bereiten kann, da das schleswig-holsteinische Nichtraucherschutzgesetz dem rheinland- pfälzischen sehr ähnlich ist.Sollte das jetzige Gesetz nicht rechtmäßig sein, wird meine Fraktion beantragen, die Lü- cken im Gesetz zu schließen, statt weitere Ausnahmetatbestände zu schaffen. Wir woll- ten und wollen noch immer einen konsequenten Nichtraucherschutz, ohne Ausnahmen. Dann kann auch keiner auf Ungleichbehandlung klagen!Wie unterschiedlich das Gesetz ausgelegt wird, sieht man bei einem Streifzug durchs Land: Nebeneinander liegende Kneipen tun sich zusammen und machen eine der beiden Kneipen zu einem Nebenraum für Raucher. Andere erklären sich zum (Raucher)-Club. Und wieder andere trennen mit Plexiglaswänden auch kleinste Räumlichkeiten in Rau- cherlobbys und Nichtraucherbereich.Daran sieht man, dass die Praxis nicht nur in den einzelnen Bundesländern, sondern auch innerhalb Schleswig-Holsteins seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes sehr unterschiedlich ist.Und wie nehmen die BürgerInnen das neue Gesetz auf?Eine Umfrage, die Welt-Online veröffentlich hat, besagt, dass – zumindest in Bayern – zwei Drittel der BürgerInnen mit dem geltenden Nichtraucherschutzgesetz zufrieden sind.Die Resonanz der Gaststätten ist unterschiedlich: Während RestaurantbesitzerInnen von Zulauf und zufriedenen Gästen berichten, schildern insbesondere KneipenwirtInnen klei- ner Eckkneipen Umsatzeinbußen von bis zu 40 Prozent.Das neue Gesetz ist erst vor neun Wochen in Kraft getreten: Das ist nicht ausreichend, um die Auswirkungen auf die Praxis abschließend bewerten zu können. Die Erfahrungen anderer europäischer Länder, in denen Rauchverbote eingeführt worden sind, zeigen: Nach einem anfänglichen Abflachen des Gaststättenbesuches pendelt sich alles wieder auf dem alten Niveau ein bzw. teilweise sind Gästezahlen und Verzehr sogar gestiegen.Deshalb sollten wir nicht überstürzt handeln, sondern dem Gesetz die Zeit geben, die es braucht, um zur Normalität zu werden. ***