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27.02.08 , 16:14 Uhr
SPD

Peter Eichstädt zu TOP 27: Unser Nichtraucherschutzgesetz funktioniert und kommt gut an

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 27.02.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 27, Nichtraucherschutzgesetz verfassungskonform auslegen und anwenden (Drucksache 16/1888)

Peter Eichstädt:

Unser Nichtraucherschutzgesetz funktioniert und kommt gut an

Seit dem 01. Januar 2008 gilt in Schleswig-Holstein das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Das Gesetz ist ein Erfolg: Die Rückmeldungen sind fast ausnahmslos positiv. Dies gilt auch für die Regelungen in Gaststätten. Die Men- schen erleben es als angenehm, dass Restaurants heute nach guten Speisen, Cafes nach Kaffee und frischem Kuchen duften. Schleswig-Holstein ist in vielen Bereichen gesünder geworden.

Auch die Ausnahmeregelungen funktionieren. Viele Gaststätten haben einen Ne- benraum eingerichtet, in dem das Rauchen gestattet ist. Diskussionen gibt es um so genannte Eckkneipen oder Einraumgaststätten. Einige Inhaber klagen über rückläufige Gästezahlen, die sie in den ersten sechs Wochen beobachtet haben.

Die FDP greift dies auf und beruft sich auf eine einstweilige Anordnung des Verfas- sungsgerichts in Rheinland Pfalz. Dort ist das Rauchen in Eckkneipen unter bestimm- ten Bedingungen bis zu einem Urteil in der Sache noch erlaubt. Allerdings: Diese Ent- scheidung kam vor Inkrafttreten des Gesetzes. In Schleswig-Holstein hat es einen An- trag auf eine einstweilige Anordnung nicht gegeben, und unser Gesetz ist zudem be- reits in Kraft.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Dieser Antrag von der FDP ist an Populismus nicht zu überbieten. Allein, dass Sie da- zu auffordern, ein Gesetz einfach nicht zu beachten, ist schon ein starkes Stück! Bis zu einer Entscheidung über Klagen beim Verfassungsgericht soll die Landesregie- rung die Vollzugsbehörden auffordern, von einer Anwendung des Gesetzes abzuse- hen - aber nur in der inhabergeführten Einraumgaststätte, in der keine weitere Person tätig ist, es sei denn, es ist eine volljährige familienangehörige Mithilfe.

Nun frage ich Sie: Was würden Sie denjenigen sagen, die in den letzten Monaten im Vertrauen auf Rechtssicherheit bereits Umbauten in Einraumgaststätten vorgenom- men und so Nebenräume geschaffen haben? Ich bin sicher, Herr Kubicki, Sie wären der erste, der als Rechtsanwalt den Betreiber einer solchen Gaststätte gern vertritt, um das Land Schleswig-Holstein auf Schadensersatz zu verklagen.

Was ist eine Einraumgaststätte? Kann ein Gastwirt, der zwei Räume hat, die Wand he- rausschlagen und dadurch die Situation einer Einraumgaststätte herstellen? Oder reicht es, die Tür geöffnet zu lassen, wenn sie eine bestimmte Breite hat? Soll der Betreiber, der eine weitere Person beschäftigt hat, diese entlassen, um die Bedingung „inhabergeführt“ zu erfüllen? Oder sollte der Betreiber diese Person einfach heiraten oder – Sie haben bestimmt auch an die Einhaltung des Antidiskriminierungsgesetzes gedacht - eine Lebenspartnerschaft eingehen?

Es bleibt noch die Frage, was passiert, wenn das Verfassungsgericht das Gesetz er- wartungsgemäß für Rechtens erklärt. Dann müssen wieder Wände hochgezogen wer- den, können möglicherweise Ehen, Partnerschaften wieder aufgelöst werden. Und ich frage Sie, wer das alles kontrollieren soll. Sollen die Ordnungsbehörden während der Dauer der Regelung sich die Ausweise, die Heiratsurkunden zeigen lassen?

Kurzum, dieser Antrag, den die FDP gestellt hat, ist nicht nur Populismus, sondern für ein Parlament nur peinlich. -3-



Ich rate den Kritikern des Gesetzes zu mehr Augenmass. All diejenigen - vor allen Dingen unter den Gastwirten -, die sich von der Beschwerde beim Verfassungsgericht versprechen, dass Rauchverbote wieder aufgehoben werden, könnten sich irren: Eine Entscheidung wird nicht zum alten Zustand zurück führen. Die EU erwartet von Deutschland, dass ein umfassender Nichtraucherschutz umgesetzt wird. Wahrschein- licher ist es deshalb, dass dann keine Ausnahmeregelungen in Gaststätten mehr mög- lich sind und ein Verbot ohne Ausnahmen wie jetzt schon in Bayern die Folge ist.

Letztlich geht es um die Frage, ob Ausnahmeregelungen zu Ungerechtigkeit und wirtschaftlichen Nachteilen führen. Und das ist am ehesten durch einen konsequen- ten Verzicht auf solche Ausnahmeregelungen zu vermeiden.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch auf den Besuch des Ministerpräsi- denten in einer Kieler Kneipe eingehen. Sie haben dort ja berichtet, dass die CDU ger- ne Ausnahmeregelungen für Eckkneipen durchgesetzt hätte. Das stimmt. Wir hatten Bedenken, solche Regelungen aufzunehmen, weil wir sie für nicht praktikabel, für un- gerecht und rechtlich nicht haltbar einstuften. Ich habe noch den ersten Vorschlag der CDU in meinen Unterlagen: Einraumgaststätten, Inhaber geführt, bis 40 m2 - das wa- ren die Kriterien, unter denen Sie das Rauchen in Eckkneipen weiterhin erlauben woll- ten.

Wozu hätte das geführt? Dem Gastwirt, den der Ministerpräsident besucht hat, hätte das jedenfalls nicht geholfen. Seine Kneipe wäre dafür zu groß. Und selbst wenn wir 50 qm oder 60 qm gesagt hätten, wären neue Abgrenzungsprobleme entstanden, weil jede Grenze willkürlich ist. Deshalb war es richtig, diesen Weg nicht zu gehen.

Der FDP rate ich: Machen Sie Ihren Frieden mit dem Nichtraucherschutz in unserem Land. Sie haben es doch in Hamburg erlebt. Dort war Ihr Kampf gegen das Rauchver- -4-



bot in den Gaststätten doch Ihr Wahlkampfthema Nummer eins. Wozu hat das ge- führt? In St. Pauli, unbestritten ein Stadtteil mit einer der größten Kneipendichten in Deutschland, haben sie 2,9 % errungen. In St.. Georg, - vergleichbare Situation – 1,9 %.

Wir werden den Antrag der FDP ablehnen.

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