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27.02.08 , 16:33 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 2 - Änderung des Schulgesetzes (Freie Schulen)

Presseinformation Kiel, den 27.2.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 2 Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes Drs. 16/1845

Der SSW begrüßt, dass sich die Große Koalition am Ende doch dazu durchgerungen hat, jetzt
schon eine Erhöhung der Zuschüsse an die Freien Schulen des Landes zu beschließen. In
Zusammenhang mit den Landtagsinitiativen von Bündnis90/Die Grünen und der FDP und den
jeweiligen Anhörungen sind uns allen ja die großen finanziellen Probleme der Privatschulen mehr
als deutlich vor Augen geführt worden.


Vor dem Hintergrund der zum Teil schon dramatischen Deckungslücken und der damit
verbundenen drohenden Schließung einiger Schulen war Eile geboten. Deshalb hält es auch der
SSW für richtig, dass wir jetzt durch eine Änderung des Schulgesetzes und des Haushaltsgesetzes
von 2007/2008 erst einmal eine Übergangsregelung beschließen, damit die Schulen für das
Kalenderjahr 2008 entlastet werden.


Mit der Erhöhung der Zuschüsse um insgesamt über 2 Mio. Euro in diesem Jahr wird den Schulen
schnell und unbürokratisch geholfen. Danach muss man sich im Zuge der Verhandlungen für den 2
Doppelthaushalt 2009/2010 wieder zusammensetzen, um eine dauerhaft tragfähige Regelung
zur Existenzsicherung der freien Schulen herbei zu führen. Der SSW wird eine solche dauerhafte
Lösung jedenfalls politisch unterstützen.


Soviel zum Inhalt dieser Änderung des Schulgesetzes. Ich möchte aber gern die Gelegenheit
nutzen, um noch einmal anzusprechen, dass es im Vorwege dieser – nun einvernehmlich –
vorgesehenen Änderung des Schulgesetzes bei uns einige Irritationen gegeben hat So hat der
Kollege Klug in einer Pressemitteilung Anfang des Jahres dem Bildungsministerium vorgeworfen,
den finanziellen Mehrbedarf der dänischen Schulen, der sich durch die Gleichstellung mit den
öffentlichen Schulen zum 1.1.2008 ergeben hat, durch Kürzungen bei den Freien Schulen zu
decken.


Wenn es zugetroffen hätte, dass das Bildungsministerium die Mittel für Schulen in freier
Trägerschaft mit dieser Begründung kürzte oder nicht bereitstellen wollte, dann wäre dies ohne
Zweifel ein starkes Stück. Denn damit trüge das Ministerium dazu bei, die berechtigten Interessen
der Kinder an dänischen Schulen und die ebenso legitimen Interessen der Kinder an Freien
Schulen gegeneinander auszuspielen. Die Schulkinder an den dänischen Schulen dürfen natürlich
nicht als Geiseln im Verhandlungspoker des Bildungsministeriums mit den Privatschulen oder
dem Finanzministeriums missbraucht werden. Das gilt aber auch für das Bestreben des Kollegen
Dr. Klug, den Privatschulen zu helfen – auch die FDP sollte nicht die vollkommen legitime
Erhöhung der Zuschüsse für die dänischen Schulen für ihre Zwecke missbrauchen.


Denn eines möchte ich auch klarstellen: Auch wenn die Freien Schulen im Lande sich immer gern
mit den ebenfalls privat organisierten Schulen der dänischen Minderheit vergleichen, so geht
dieser Vergleich an der Realität vorbei. Für uns sind diese Schulen die öffentlichen Schulen der
dänischen Minderheit. Wer der dänischen Minderheit angehört, hat keine andere Wahl; er muss
die Schulen von Dansk Skoleforening for Sydslesvig besuchen. 3
Der SSW ist sehr froh darüber, dass die Landesregierung dies ebenso sieht und bewusst im neuen
Schulgesetz die Bedeutung der Schulen als Regelschulen der Minderheit anerkannt hat. Die
finanzielle Gleichstellung bei den Schülerkostensätzen im Rahmen des neuen Schulgesetzes ist
ein Ausdruck dieser Anerkennung und sollte daher nicht mit der Erhöhung der Zuschüsse für die
Freien Schulen in Schleswig-Holstein in Verbindung gebracht werden.

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