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Anke Spoorendonk zu TOP 2 - Änderung des Schulgesetzes (Freie Schulen)
Presseinformation Kiel, den 27.2.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke Spoorendonk TOP 2 Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes Drs. 16/1845Der SSW begrüßt, dass sich die Große Koalition am Ende doch dazu durchgerungen hat, jetztschon eine Erhöhung der Zuschüsse an die Freien Schulen des Landes zu beschließen. InZusammenhang mit den Landtagsinitiativen von Bündnis90/Die Grünen und der FDP und denjeweiligen Anhörungen sind uns allen ja die großen finanziellen Probleme der Privatschulen mehrals deutlich vor Augen geführt worden.Vor dem Hintergrund der zum Teil schon dramatischen Deckungslücken und der damitverbundenen drohenden Schließung einiger Schulen war Eile geboten. Deshalb hält es auch derSSW für richtig, dass wir jetzt durch eine Änderung des Schulgesetzes und des Haushaltsgesetzesvon 2007/2008 erst einmal eine Übergangsregelung beschließen, damit die Schulen für dasKalenderjahr 2008 entlastet werden.Mit der Erhöhung der Zuschüsse um insgesamt über 2 Mio. Euro in diesem Jahr wird den Schulenschnell und unbürokratisch geholfen. Danach muss man sich im Zuge der Verhandlungen für den 2Doppelthaushalt 2009/2010 wieder zusammensetzen, um eine dauerhaft tragfähige Regelungzur Existenzsicherung der freien Schulen herbei zu führen. Der SSW wird eine solche dauerhafteLösung jedenfalls politisch unterstützen.Soviel zum Inhalt dieser Änderung des Schulgesetzes. Ich möchte aber gern die Gelegenheitnutzen, um noch einmal anzusprechen, dass es im Vorwege dieser – nun einvernehmlich –vorgesehenen Änderung des Schulgesetzes bei uns einige Irritationen gegeben hat So hat derKollege Klug in einer Pressemitteilung Anfang des Jahres dem Bildungsministerium vorgeworfen,den finanziellen Mehrbedarf der dänischen Schulen, der sich durch die Gleichstellung mit denöffentlichen Schulen zum 1.1.2008 ergeben hat, durch Kürzungen bei den Freien Schulen zudecken.Wenn es zugetroffen hätte, dass das Bildungsministerium die Mittel für Schulen in freierTrägerschaft mit dieser Begründung kürzte oder nicht bereitstellen wollte, dann wäre dies ohneZweifel ein starkes Stück. Denn damit trüge das Ministerium dazu bei, die berechtigten Interessender Kinder an dänischen Schulen und die ebenso legitimen Interessen der Kinder an FreienSchulen gegeneinander auszuspielen. Die Schulkinder an den dänischen Schulen dürfen natürlichnicht als Geiseln im Verhandlungspoker des Bildungsministeriums mit den Privatschulen oderdem Finanzministeriums missbraucht werden. Das gilt aber auch für das Bestreben des KollegenDr. Klug, den Privatschulen zu helfen – auch die FDP sollte nicht die vollkommen legitimeErhöhung der Zuschüsse für die dänischen Schulen für ihre Zwecke missbrauchen.Denn eines möchte ich auch klarstellen: Auch wenn die Freien Schulen im Lande sich immer gernmit den ebenfalls privat organisierten Schulen der dänischen Minderheit vergleichen, so gehtdieser Vergleich an der Realität vorbei. Für uns sind diese Schulen die öffentlichen Schulen derdänischen Minderheit. Wer der dänischen Minderheit angehört, hat keine andere Wahl; er mussdie Schulen von Dansk Skoleforening for Sydslesvig besuchen. 3Der SSW ist sehr froh darüber, dass die Landesregierung dies ebenso sieht und bewusst im neuenSchulgesetz die Bedeutung der Schulen als Regelschulen der Minderheit anerkannt hat. Diefinanzielle Gleichstellung bei den Schülerkostensätzen im Rahmen des neuen Schulgesetzes istein Ausdruck dieser Anerkennung und sollte daher nicht mit der Erhöhung der Zuschüsse für dieFreien Schulen in Schleswig-Holstein in Verbindung gebracht werden.