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27.02.08 , 16:43 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls: Urteil zur Online-Durchsuchung bestätigt SPD-Position

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 27.02.2008, Nr.: 056/2008



Klaus-Peter Puls:

Urteil zur Online-Durchsuchung bestätigt SPD-Position

Zum „Online-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts erklärt der innen- und rechtspoliti- sche Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Klaus-Peter Puls:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur „Online-Durchsuchung“ bestätigt die Auffassung der SPD-Landtagsfraktion, dass mit neuen technischen Möglichkeiten für Polizei und Strafverfolgungsbehörden die verfassungsrechtlichen Grenzen für Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verschoben werden dürfen.

Für alle bundes- und landespolitischen Entscheidungen hat das Gericht in erfreulicher Klarheit die verfassungsrechtlichen Anforderungen „auf den Stand der Technik“ ge- bracht und einmal mehr mahnende Vorsorge gegen übereifrige Grenzüberschreitungs- tendenzen in bestimmten politischen Lagern getroffen.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de

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