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Siegrid Tenor-Alschausky zu TOP 5: Sinnvolle Therapie ermöglichen und die Bevölkerung schützen
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 27.02.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 5, Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes (Drucksache 16/1880)Siegrid Tenor-Alschausky:Sinnvolle Therapie ermöglichen und die Bevölkerung schützenZiel der Änderung des schleswig-holsteinischen Maßregelvollzugsgesetzes ist es, den Vollzug der Maßregel für die untergebrachten Menschen und für die Einrichtungen eindeutig zu fassen und bestehende Regelungslücken zu schließen.Die seit der letzten Änderung im September 2004 im praktischen Vollzug gewonnenen Erkenntnisse, die Rechtsfortbildung auf Bundesebene und vor allem die erfolgte Belei- hung der privatisierten Einrichtungen mit der Durchführung der Aufgabe des Maßre- gelvollzugs erfordern eine umfassende Novellierung unseres Maßregelvollzugsgeset- zes.Die im Maßregelvollzug untergebrachten Menschen haben Anspruch auf sinnvolle Therapie, psychische Stabilisierung und gesellschaftliche Reintegration, die Be- völkerung erwartet den Schutz vor psychisch kranken Straftätern. Gleichzeitig hat der Vollzug einer Maßregel auch rechtsstaatlichen Anforderungen zu genügen und muss daher Rechte und Pflichten der Beteiligten klar und deutlich regeln. Diesem klassi- schen Zielkonflikt haben wir als Gesetzgeber uns zu stellen.Die Auswertung der Anhörung zu den geplanten Änderungen des Gesetzes zum Maß- regelvollzug ergab, dass die Anzuhörenden sich überwiegend positiv äußerten.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Wichtig ist uns die Änderung des § 2. Hier lautet es jetzt: „Mitarbeit und Verantwor- tungsbewusstsein der untergebrachten Menschen sollen geweckt und gefördert wer- den. Sie sind gehalten, an der Erreichung der Vollzugsziele mitzuwirken und die thera- peutische Behandlung zu unterstützen.“Eine Änderung schlagen wir zu § 5 Absatz 4 a vor. Hier soll es heißen: „Externe Sach- verständigengutachten werden von den Ärztinnen und Ärzten mit einer abgeschlosse- nen Weiterbildung auf psychiatrischem Gebiet sowie Psychologinnen oder Psycholo- gen mit Erfahrungen in der forensischen Psychiatrie und Psychotherapie gefertigt; die Sachverständigen dürfen nicht bei der Einrichtung des Maßregelvollzugs beschäftigt sein. Hier folgen wir Anregungen aus der Anhörung, die Qualitätsanforderungen an die Gutachten durch entsprechend hohe Standards im Gesetz festzuschreiben und auch entsprechend qualifizierte Psychologinnen und Psychologen in den möglichen Kreis der Gutachter aufzunehmen.Eindeutig geregelt wird in §6 Absatz 2 die Durchsuchung. Hier lautet unser Ände- rungsvorschlag: „Wenn Tatsachen dafür sprechen, dass durch den untergebrachten Menschen eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit in der Einrichtung des Maßregel- vollzugs oder eine erhebliche Selbstgefährdung droht, darf die betreffende Person auf Anordnung der für seine Behandlung zuständigen Ärztin oder des für seine Behand- lung zuständigen Arztes durchsucht werden, wenn diese Gefahr nicht anders abge- wendet werden kann…“Ebenfalls aufgenommen haben wir die Anregung, eine Mindestgesamtbesuchsdauer im Gesetz zu verankern. §13 Absatz 1 lautet nun: „Die Gesamtbesuchsdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat.“ -3-Besonderer Beachtung bedarf der Übergang von geschlossenen Unterbringung zur Beendigung des Maßregelvollzugs. Als ein Instrument des Übergangs, das sich in der Praxis bewährt hat, wird im § 17 das „Probewohnen“ als besondere therapeuti- sche Erprobungs- und Wiedereingliederungsmaßnahme auch als solche gewertet und nicht wie bisher hilfsweise als längere Urlaubsphase bezeichnet.Neben der Auswertung der schriftlichen Anhörungsergebnisse haben Mitglieder der SPD-Fraktion mit der Besuchskommission diskutiert sowie die AMEOS-Klinik in Neu- stadt besucht. Dieser Besuch hat uns eindringlich vor Augen geführt, welches Ausmaß die vom Landtag beschlossenen Investitionen im baulichen Bereich haben. Deutlich wurde im Gespräch mit den Verantwortlichen, dass die Fertigstellung der Gebäude sehnlichst erwartet wird, da die bisherige beengte Unterbringung Behandlungs- möglichkeiten erschwert. Wir waren beeindruckt von dem großen Engagement der Klinikleitung und der Bediensteten des Vollzuges, mit dem versucht wird, allen Patien- ten ein Therapieangebot zu machen, welches ihnen eine Zukunftsperspektive eröffnen kann.Die Wahrung der Menschenrechte unter den besonderen Bedingungen des Maßregel- vollzugs, die erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber den Patientenrechten und die Beto- nung des Wiedereingliederungsgebots sind wichtige Bestandteile des Gesetzentwur- fes. Die Einrichtungen haben hinzuwirken auf die soziale und berufliche Wiederein- gliederung der Patienten, die Patienten sind zur Beteiligung am Therapieprozess, zur Verantwortungsübernahme für die Erreichung der Behandlungsziele ausdrücklich auf- gefordert. Nach den baulichen Investitionen entsprechen wir mit diesem Maßregelvoll- zugsgesetz, das die Grundlagen für eine erfolgreiche Behandlung psychisch erkrank- ter Straftäter schafft, nicht zuletzt auch dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Be- völkerung, aber auch der Bediensteten im Maßregelvollzug. -4-Lassen Sie mich schließen mit den Worten von Frau Görres-Ohde, der damaligen Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Sie schreibt in ihrer Stellungnahme: „Der Gesetzentwurf wird begrüßt. Aus Sicht der Gerichte verdienen insbesondere die Klarstellung des Anwendungsbereichs des Maßregelvollzugsgeset- zes, die detaillierteren Regelungen für die Begutachtung durch externe Sachverständi- ge, die klaren Rechtsgrundlagen für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und die ausdrückliche Aufnahme des „Probewohnens“ als Vollzugslockerung Zustimmung.“Dem ist nichts hinzuzufügen und ich bitte um Zustimmung für den durch Sozialaus- schussbeschluss vom 14.2. 2008 geänderten Gesetzentwurf.