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28.02.08 , 15:50 Uhr
FDP

Heiner Garg: Regierungsentwurf verschlechtert Rahmenbedingungen für Organtransplantationen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 069/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 28. Februar 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Gesundheit/Organtransplantationen/Transplantationsbeauftragte
Heiner Garg: Regierungsentwurf verschlechtert Rahmenbedingungen für Organtransplantationen In seinem Redebeitrag zu TOP 6 (Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Als wir im Januar 2006 in der ersten Lesung den von der FDP- Landtagsfraktion vorgelegten Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes beraten haben, wurde angezweifelt, dass wir überhaupt eine gesetzliche Regelung für Transplantationsbeauftragte brauchen:
Jutta Schümann (SPD): „Ob wir das ganze Problem über eine gesetzliche Regelung lösen können, stellen wir sehr stark infrage. (…) Wir haben Zweifel daran, dass sich die Situation verbessert“1.
Sozialministerin Trauernicht (SPD): „Deswegen meine ich, dass man die Frage der Notwendigkeit eines Gesetzes im Ausschuss noch einmal intensiv beraten sollte“.2
Torsten Geerdts (CDU): „Wir müssen im weiteren Verfahren die Frage klären, ob wir die Chancen der Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, mit einem Landesausführungsgesetz steigern können“3.
Vor dem Hintergrund, dass die Große Koalition keinen Bedarf für ein Ausführungsgesetz gesehen hat, ist der heute zu verabschiedende Gesetzentwurf ein ganz erheblicher Fortschritt.
Schon allein deshalb hat es sich gelohnt über 2 Jahre im Ausschuss das Thema zu debattieren.

1 Plenarprotokoll, 19. Sitzung, Mittwoch, 25.01.2006, S. 1280 2 Plenarprotokoll, 19. Sitzung, Mittwoch, 25.01.2006, S. 1282 3 Plenarprotokoll, 19. Sitzung, Mittwoch, 25.01.2006, S. 1276 Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Mit diesem Gesetz erhalten die Beauftragten für ihre notwendige und schwere Vermittlungsarbeit mehr Sicherheit.
Die aktuellen Zahlen zu den Organspenden machen deutlich, dass wir diese Sicherheit dringend brauchen: Nicht nur, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei der Zahl der Organspenden weit hinten liegt – auch Schleswig-Holstein. Nach einer Statistik der DSO bildet Schleswig-Holstein im bundesdeutschen Vergleich mit 10,9 Spendern je eine Million Einwohner das Schlusslicht.
Dabei liegt nach einer Analyse der Deutschen Stiftung Organtransplantation das mögliche Potential für die Region Nord-Ost ein Potential von jährlich mehr als 40 möglichen Organspendern pro Million Einwohner. Deutlich wird: Neben einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit für die Organspende ist auch das Engagement für die Organspende stark von den jeweiligen Ansprechpartnern und deren Stellung vor Ort – also in den Kliniken – abhängig.
Wer mehr für Organspenden werben will, der muss die Arbeitsbedingungen der Transplantationsbeauftragten verbessern, indem er über ein Ausführungsgesetz rechtlich abgesichert wird. Mit der gesetzlichen Verankerung erhalten Transplantationsbeauftragte eine eigenständigere Position innerhalb der Klinikhierarchie.
Denn sie müssen in der extremen Ausnahmesituation bei den Angehörigen eines Menschen, der kurz zuvor für hirntot erklärt worden ist, dafür werben, dass sie die Organe ihres Kindes, Ehegatten, Bruder oder Schwester für einen ihnen völlig unbekannten Menschen spenden, dessen Leben möglicherweise von der Organspende abhängt.
Für diese Vermittlungstätigkeit brauchen Transplantationsbeauftragte bestimmte Freiräume. Sie brauchen Akzeptanz. Sie brauchen Autorität. Genau an dieser Stelle greift der von der Großen Koalition vorgelegte Gesetzentwurf zu kurz. Das ist der Grund, warum wir unseren Gesetzentwurf erneut zur Abstimmung stellen.
Unser Gesetzentwurf sieht in § 6 zwingend vor, dass Beauftragte Ärztinnen und Ärzte sein müssen. Ergänzend können als Transplantationsbeauftragte Krankenpflegerinnen und -pfleger mit langjähriger Erfahrung in der Intensivpflege bestellt werden.
Nach dem Willen von CDU und SPD soll von vornherein eine Pflegekraft mit der Aufgabe eines Transplantationsbeauftragten betraut werden. Nur, weil Ihnen irgendjemand gesagt hat, dass die Tätigkeit eines Transplantationsbeauftragten nichts oder nur wenig kosten darf.
Sie zwingen sie in einen Konflikt innerhalb der Klinikhierarchie, den sie im Zweifel nicht besteht und gleichzeitig in größte Schwierigkeiten bringt. Das wiederum führt nicht nur zu Reibungsverlusten innerhalb des Klinikablaufes – es demontiert die Beauftragten und fördert gerade nicht die Beziehung zu den Angehörigen von infrage kommenden Spendern! Es zeugt von wenig Kenntnis des Klinikalltags, wenn man die Hierarchien, die dort nach wie vor sehr ausgeprägt sind, einfach ausblendet.
Es geht den Regierungsfraktionen auch nicht um eine Stärkung des Pflegepersonals – sondern sie hoffen auf eine „billigere Lösung“ – die aber am Ende sehr viel teurer werden dürfte aufgrund der skizzierten Reibungsverluste. Die Vorstellung ist schon beinahe als naiv zu bezeichnen, dass eine als Transplantationsbeauftragte tätige Pflegekraft im Klinikalltag gegen den Willen der ärztlichen Leitung der Intensivstation womöglich Maßnahmen einleiten und verwirklichen könnte.
Ich appelliere deshalb an die Kliniken in Schleswig-Holstein von dieser Regelung so keinen Gebrauch zu machen und von vornherein Ärzte – ergänzt durch den Fachverstand des Pflegepersonals – mit dieser Aufgabe zu betrauen.“
Der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion kann abgerufen werden unter: http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl16/drucks/0500/drucksache-16-0501.pdf
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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