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Anke Spoorendonk zu TOP 15 - Privatisierung der Spielbanken
Presseinformation Kiel, den 28.2.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 15 Privatisierung der Spielbanken Schleswig-Holstein Drs. 16/1834Anfang Januar 2007 haben wir uns zuletzt im Schleswig-Holsteinischen Landtag mit einerÄnderung des Spielbankengesetzes befasst. Damals beschloss das Plenum parteiübergreifendeine Änderung der Spielbankabgabe. Die Spielbankabgabe wurde von 80 auf 50% gesenkt unddazu wurde eine neue Zusatzabgabe von 30% beschlossen. Diese Regelung gab es bereits in denmeisten Bundesländern. Das Ziel war zum einen zusätzliche Einnahmen für Land und Kommunenzu bekommen und zum anderen, dass den Spielbanken einen Ausgleich für den 2006 erfolgtenWegfall der Umsatzsteuerbefreiung ihrer Spielumsätze gegeben wurde.Angesichts der Tatsache, dass dieser Gesetzentwurf bereits Anfang 2005 von der Landesregierungeingebracht wurde und dass er im letzten Jahr von allen Parteien beschlossen wurde, wundert unsder heute vorliegende Antrag der FDP schon. Denn die FDP fordert, dass die Landesregierung, diegesetzlichen Vorraussetzungen für eine vollständige Privatisierung der Schleswig-HolsteinischenSpielbanken jetzt schaffen soll. Das ist natürlich das gute Recht der FDP, aber ich frage michschon, wieso sie das nicht bei der Änderung des Spielbankengesetzes im letzten Jahr auf dieTagesordnung gesetzt hat. 2Seit 1995 gibt es ein Spielbankengesetz in Schleswig-Holstein. Ein wesentlicher Eckpunkt diesesGesetzes war und ist es, dass die Spielbanken in Schleswig-Holstein nur durch Unternehmenbetrieben werden dürfen, die sich völlig oder überwiegend in öffentlicher Hand befinden oderöffentlicher Kontrolle unterliegen. Die fünf Spielbanken des Landes werden von der SpielbankSchleswig-Holstein GmbH betrieben, die der HSH Nordbank als Rechtsnachfolgerin der Schleswig-Holsteinischen Landesbank zu 100% gehört.Hintergrund dieser Regelung ist – genau wie beim Lotto – die Erwartung, dass dadurch dieöffentliche Kontrolle besser gewährleistet ist und dass die Bevölkerung vor dem mit derSpielleidenschaft verbundenen Gefahren geschützt wird. Daher ist auch ein Teil der Einnahmender Spielbankabgabe zweckgebunden und wird für gemeinnützige Zwecke verwenden, zumBeispiel für Suchtprävention bei Spielsüchtigen.Natürlich gibt es genau wie beim Staatsvertrag zum Glückspielwesen die Diskussion, ob diesesnoch zeitgemäß ist und ob nicht auch private Spielanbieter das gleiche leisten können. Auch derLandesrechnungshof hat in seinen Bemerkungen empfohlen, dass die Landesregierung prüft, obder generelle Ausschluss privater Konzessionsbewerber aufzuheben ist. Die Position des SSW zumStaatsvertrag zum Glückspielwesen ist bekannt, und es ist auch kein Geheimnis, dass wirgrundsätzlich einer Privatisierung der Spielbanken ebenfalls skeptisch gegenüberstehen.Die Forderung der FDP müsste aber auf große Zustimmung bei der CDU stoßen, da ein ähnlicherVorschlag in 2003 von der damaligen Oppositionspartei gestellt wurde. Damals wurde dasAnsinnen einer Privatisierung unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass die laufendenKonzessionen für die Spielbanken nicht widerrufen werden könnten und dass die erstenKonzessionen erst in 10 Jahren – also in 2013 – auslaufen würden. Dies war jedenfalls die Aussagedes Kollegen Puls, laut Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses am 3. Dezember 2003. Wenndas stimmt, gilt dieses ja wohl auch heute noch. 3Weiter stellt sich für aber auch die Frage, was eigentlich mit den Spielbanken passiert, wenn dieHSH Nordbank eines nicht so fernen Tages vielleicht privatisiert wird. Das sind also alles Fragen,die wir im Ausschuss besprechen sollten und die der SSW beantwortet haben möchte, bevor wiruns endgültig festlegen.