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28.02.08 , 17:17 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 15 - Privatisierung der Spielbanken

Presseinformation Kiel, den 28.2.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 15 Privatisierung der Spielbanken Schleswig-Holstein Drs. 16/1834

Anfang Januar 2007 haben wir uns zuletzt im Schleswig-Holsteinischen Landtag mit einer
Änderung des Spielbankengesetzes befasst. Damals beschloss das Plenum parteiübergreifend
eine Änderung der Spielbankabgabe. Die Spielbankabgabe wurde von 80 auf 50% gesenkt und
dazu wurde eine neue Zusatzabgabe von 30% beschlossen. Diese Regelung gab es bereits in den
meisten Bundesländern. Das Ziel war zum einen zusätzliche Einnahmen für Land und Kommunen
zu bekommen und zum anderen, dass den Spielbanken einen Ausgleich für den 2006 erfolgten
Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung ihrer Spielumsätze gegeben wurde.


Angesichts der Tatsache, dass dieser Gesetzentwurf bereits Anfang 2005 von der Landesregierung
eingebracht wurde und dass er im letzten Jahr von allen Parteien beschlossen wurde, wundert uns
der heute vorliegende Antrag der FDP schon. Denn die FDP fordert, dass die Landesregierung, die
gesetzlichen Vorraussetzungen für eine vollständige Privatisierung der Schleswig-Holsteinischen
Spielbanken jetzt schaffen soll. Das ist natürlich das gute Recht der FDP, aber ich frage mich
schon, wieso sie das nicht bei der Änderung des Spielbankengesetzes im letzten Jahr auf die
Tagesordnung gesetzt hat. 2



Seit 1995 gibt es ein Spielbankengesetz in Schleswig-Holstein. Ein wesentlicher Eckpunkt dieses
Gesetzes war und ist es, dass die Spielbanken in Schleswig-Holstein nur durch Unternehmen
betrieben werden dürfen, die sich völlig oder überwiegend in öffentlicher Hand befinden oder
öffentlicher Kontrolle unterliegen. Die fünf Spielbanken des Landes werden von der Spielbank
Schleswig-Holstein GmbH betrieben, die der HSH Nordbank als Rechtsnachfolgerin der Schleswig-
Holsteinischen Landesbank zu 100% gehört.


Hintergrund dieser Regelung ist – genau wie beim Lotto – die Erwartung, dass dadurch die
öffentliche Kontrolle besser gewährleistet ist und dass die Bevölkerung vor dem mit der
Spielleidenschaft verbundenen Gefahren geschützt wird. Daher ist auch ein Teil der Einnahmen
der Spielbankabgabe zweckgebunden und wird für gemeinnützige Zwecke verwenden, zum
Beispiel für Suchtprävention bei Spielsüchtigen.


Natürlich gibt es genau wie beim Staatsvertrag zum Glückspielwesen die Diskussion, ob dieses
noch zeitgemäß ist und ob nicht auch private Spielanbieter das gleiche leisten können. Auch der
Landesrechnungshof hat in seinen Bemerkungen empfohlen, dass die Landesregierung prüft, ob
der generelle Ausschluss privater Konzessionsbewerber aufzuheben ist. Die Position des SSW zum
Staatsvertrag zum Glückspielwesen ist bekannt, und es ist auch kein Geheimnis, dass wir
grundsätzlich einer Privatisierung der Spielbanken ebenfalls skeptisch gegenüberstehen.


Die Forderung der FDP müsste aber auf große Zustimmung bei der CDU stoßen, da ein ähnlicher
Vorschlag in 2003 von der damaligen Oppositionspartei gestellt wurde. Damals wurde das
Ansinnen einer Privatisierung unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass die laufenden
Konzessionen für die Spielbanken nicht widerrufen werden könnten und dass die ersten
Konzessionen erst in 10 Jahren – also in 2013 – auslaufen würden. Dies war jedenfalls die Aussage
des Kollegen Puls, laut Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses am 3. Dezember 2003. Wenn
das stimmt, gilt dieses ja wohl auch heute noch. 3
Weiter stellt sich für aber auch die Frage, was eigentlich mit den Spielbanken passiert, wenn die
HSH Nordbank eines nicht so fernen Tages vielleicht privatisiert wird. Das sind also alles Fragen,
die wir im Ausschuss besprechen sollten und die der SSW beantwortet haben möchte, bevor wir
uns endgültig festlegen.

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