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29.02.08 , 11:39 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 076/2008 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Freitag, 29. Februar 2008 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL

Innen/Medien
Wolfgang Kubicki zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag In seinem Redebeitrag zu TOP 7 (10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Durch den zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden im Wesentlichen folgende Änderungen eingeführt:
1. Es wird künftig bei den Landesmedienanstalten eine neue Zulassungs- und Aufsichtskommission geschaffen, die für private Rundfunkprogramme mit bundesweiter Verbreitung zuständig ist, 2. die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten wird aufgelöst, 3. die gemeinsamen Kommissionen der Landesmedienanstalten sollen nach 2012 eine gemeinsame Geschäftsstelle bekommen und 4. es werden alle technischen Verbreitungsplattformen für Rundfunk mit dem Ziel einer Vielfaltsicherung reguliert.
Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für die Erhebung von Daten für die GEZ modifiziert und wir dürfen schon gespannt darauf sein, ob unser Landesdatenschützer diese Regelungen im Kern mit trägt.
Große Konfliktpunkte, wie die Erhöhung der Rundfunk- und Fernsehgebühr und die künftige Struktur dieser Gebühren finden sich in diesem Staatsvertrag hingegen nicht.
Allerdings lässt der vorgelegte Staatsvertrag auch noch Fragen offen, die im Anhörungsverfahren im Ausschuss zu klären sind.
Das gilt insbesondere für die künftigen Regelungen für so genannte Verbreitungsplattformen.
Bisher haben sich die Regelungen zur Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen lediglich auf die Kabelnetze bezogen. Nunmehr werden durch die neue Regelung auch Satellit und die Terrestrik einbezogen. Das macht auf den ersten Blick auch Sinn.
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Aber dennoch hat sich zumindest zum ersten Entwurf des 10. Rundfunkstaatsvertrages der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber nicht gerade wohlwollend zu dieser Frage gemeldet.
So führt der Verband aus, dass das Konzept einer einheitlichen Regulierung von Übertragungsnetzen und Plattformen nicht zielführend sei. Es besitze nicht die notwendige Trennschärfe, um der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der relevanten Sachverhalte gerecht zu werden und vermenge Aspekte, die nicht zusammengehörten.
Die treffe in besonderem Maße Netzbetreiber, die keine eigenen so genannten „Play Out Center“ nutzen, sondern die Programme lediglich unverändert weiterverbreiten.
Somit sei in vielen Punkten eine drastische Überregulierung der Netzbetreiber die Folge und stelle für die Beteiligten einen unangemessen hohen bürokratischen Aufwand dar. Der Rundfunkstaatsvertrag sollte nach Auffassung des Verbandes weiterhin zwischen Netzbetrieb und Plattformfunktion unterscheiden.
Ich denke wir werden dem Verband in der Anhörung zum Staatsvertrag die Gelegenheit geben festzustellen, ob die Kritik aufrecht erhalten wird.
Ich möchte aber die Zeit in der heutigen Debatte auch nutzen, um noch einmal einen kurzen Ausblick auf die kommende Erhöhung der Rundfunkgebühren im 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu geben, der im April/Mai dieses Jahres dem Parlament zugeleitet werden soll.
Wir hatten ja erst vor kurzem eine Einschätzung der Landesregierung zu diesem Thema im Innen- und Rechtsausschuss. Der neue Bericht der Kommission zur Erhebung des Finanzbedarfs – kurz KEF – schlägt eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 95 Cent auf dann 17,98 €/ Monat vor.
Die Erhöhung werde für die nächste Gebührenperiode vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2012 gelten.
Die Neustrukturierung der Rundfunkgebühren bringt dann natürlich auch die Frage nach der Gebührenpflicht für Internet-PC wieder auf den Tisch. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist durch die ordnungspolitisch verfehlte Ausweitung der Gebührenpflicht auf diese „neuartigen Rundfunkgeräte“ ein schwerer Image-Schaden entstanden.
Die Einnahmen machen nicht einmal 0,05 Prozent des gesamten Finanzaufkommens beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus. Sie sind also zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zwingend notwendig. Wir sollten daher darüber nachdenken, diese Gebührenpflicht wieder zurückzunehmen.
Auch inhaltlich sollten die Verantwortlichen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk darüber nachdenken, ob ihre Programmgestaltung wirklich eine Gebührenpflicht rechtfertigt. Sendungen, wie die „Styling Show mit Bruce Darnell“ gibt es auf jeden Fall werbefinanziert auf privaten Sendern zur Genüge. Dafür braucht man die ARD nicht.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.“
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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