Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anke Spoorendonk yu TOP 7 - Gesetz zum zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Presseinformation Kiel, den 27.2.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 7 Gesetz zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Drs. 16/1824Die Medienfachleute der Gewerkschaft ver.di kritisieren den Zehnten Rundfunkänderungs-staatsvertrag als eine „Medienpolitik hinter verschlossenen Türen“. Der zehnteRundfunkänderungsstaatsvertrag setzt damit eine bekannte Tradition fort, nach der inDeutschland Medienpolitik gemacht wird: die Staatskanzleien der Länder verhandeln überReformen, beschließen einen Kompromiss und die 16 Länderparlamente haben fast keineMöglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.Mit dem zehnten Vertrag soll eine stärkere Einbeziehung der Länder institutionalisiert werden.Die Landesmedienanstalten sollen gestärkt werden. Gleichwohl ist es ein Problem, dass dieLänderparlamente nicht besser eingebunden werden. Bei der Anhörung im letzten Sommer inBerlin waren Medienpolitiker aus den Ländern gar nicht zugelassen.Der zehnte Staatsvertrag will die Aufsicht verbessern. Das Thema der besseren Kontrolle wird unsin den kommenden Jahren immer wieder beschäftigen, dafür spricht die medientechnische 2Entwicklung. Aktuelles Beispiel: jugendgefährdende Texte auf den Teletext-Seiten von 19 privatenSendern, die allesamt parallel zum Kinderprogramm geschaltet waren. Kinder, die unbeabsichtigtoder nicht, auf die Teletext-Taste der Fernbedienung gerieten, konnten bereits auf dernachmittäglichen Startseite der Sender pornografische Texte lesen. Das war eine eindeutigeVerletzung des Jugendschutzes. Die Medienaufsicht hatte bereits Untersuchungen eingeleitet,aber erst die Veröffentlichung dieses Skandals im NDR-Magazin „Zapp“ hat die Anbieter zumsofortigen Umlenken bewegt. Sie schalten jetzt die entsprechenden Seiten erst nach 20.00 Uhrfrei.Das Beispiel zeigt, dass die Medienaufsicht sich hier zu zögerlich verhielt. In Zukunft soll durcheine neue Kommission, die ihre Aufgabe im Namen trägt, schneller durchgegriffen werden: dieKommission für Zulassung und Aufsicht, kurz: ZAK, die durch die 14 Landesmedienanstaltengebildet wird. Allerdings bezweifle ich, dass die ungenaue Kompetenzzuschreibung derKommission wirklich ein Fortschritt ist und den gewünschten Effekt erzielen wird.Der SSW sieht die Umstrukturierung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration imMedienbereich sehr kritisch. Die KEK wurde 1997 ausdrücklich gegründet als unabhängigeExpertenkommission. Es wäre wünschenswert gewesen, die KEK nicht durch die Einbeziehung derDirektoren der Landesmedienanstalten zu vergrößern, sondern ihre Arbeit auf stabile Grundlagenzu stellen. Jüngstes Beispiel: Die KEK hat bei der anstehenden Verlängerung des Nordfensters vonRTL auf die Verletzung des Rundfunkstaatsvertrages hingewiesen, wonach Regionalfenster inrechtlicher Unabhängigkeit vom Hauptprogrammveranstalter gesendet werden müssen.RTL Nord als 100%ge Tochter der RTL Television GmbH könne das nicht gewährleisten, wurdehervorgehoben. Die Landesmedienanstalt hat, wie bekannt sein dürfte, diesen Einwand nichtberücksichtigt und den Vertrag mit der maximalen Laufzeit verlängert. In diesem Verfahren hattedie KEK überhaupt keinen Einfluss. Das wird sich in Zukunft nicht ändern, weil dann die Vertreter 3der Zulassungsbehörden gleich in der KEK am Tisch sitzen und entscheiden. Das ist eineVermischung von Strukturen, die nicht zur Transparenz in den Entscheidungswegen beiträgt.Inzwischen wird in den Staatskanzleien am 11. Staatsvertrag gefeilt, der die Digitalisierung deröffentlich-rechtlichen Anbieter auf ein gesetzliches Fundament stellen soll. Für uns im Landtagbedeutet dies, dass die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss als Medienausschuss sorechtzeitig durchzuführen sind, dass wir der Landesregierung unser Votum mit auf den Weggeben können.