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29.02.08 , 11:53 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk yu TOP 7 - Gesetz zum zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Presseinformation Kiel, den 27.2.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 7 Gesetz zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Drs. 16/1824

Die Medienfachleute der Gewerkschaft ver.di kritisieren den Zehnten Rundfunkänderungs-
staatsvertrag als eine „Medienpolitik hinter verschlossenen Türen“. Der zehnte
Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt damit eine bekannte Tradition fort, nach der in
Deutschland Medienpolitik gemacht wird: die Staatskanzleien der Länder verhandeln über
Reformen, beschließen einen Kompromiss und die 16 Länderparlamente haben fast keine
Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.


Mit dem zehnten Vertrag soll eine stärkere Einbeziehung der Länder institutionalisiert werden.
Die Landesmedienanstalten sollen gestärkt werden. Gleichwohl ist es ein Problem, dass die
Länderparlamente nicht besser eingebunden werden. Bei der Anhörung im letzten Sommer in
Berlin waren Medienpolitiker aus den Ländern gar nicht zugelassen.


Der zehnte Staatsvertrag will die Aufsicht verbessern. Das Thema der besseren Kontrolle wird uns
in den kommenden Jahren immer wieder beschäftigen, dafür spricht die medientechnische 2
Entwicklung. Aktuelles Beispiel: jugendgefährdende Texte auf den Teletext-Seiten von 19 privaten
Sendern, die allesamt parallel zum Kinderprogramm geschaltet waren. Kinder, die unbeabsichtigt
oder nicht, auf die Teletext-Taste der Fernbedienung gerieten, konnten bereits auf der
nachmittäglichen Startseite der Sender pornografische Texte lesen. Das war eine eindeutige
Verletzung des Jugendschutzes. Die Medienaufsicht hatte bereits Untersuchungen eingeleitet,
aber erst die Veröffentlichung dieses Skandals im NDR-Magazin „Zapp“ hat die Anbieter zum
sofortigen Umlenken bewegt. Sie schalten jetzt die entsprechenden Seiten erst nach 20.00 Uhr
frei.


Das Beispiel zeigt, dass die Medienaufsicht sich hier zu zögerlich verhielt. In Zukunft soll durch
eine neue Kommission, die ihre Aufgabe im Namen trägt, schneller durchgegriffen werden: die
Kommission für Zulassung und Aufsicht, kurz: ZAK, die durch die 14 Landesmedienanstalten
gebildet wird. Allerdings bezweifle ich, dass die ungenaue Kompetenzzuschreibung der
Kommission wirklich ein Fortschritt ist und den gewünschten Effekt erzielen wird.


Der SSW sieht die Umstrukturierung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im
Medienbereich sehr kritisch. Die KEK wurde 1997 ausdrücklich gegründet als unabhängige
Expertenkommission. Es wäre wünschenswert gewesen, die KEK nicht durch die Einbeziehung der
Direktoren der Landesmedienanstalten zu vergrößern, sondern ihre Arbeit auf stabile Grundlagen
zu stellen. Jüngstes Beispiel: Die KEK hat bei der anstehenden Verlängerung des Nordfensters von
RTL auf die Verletzung des Rundfunkstaatsvertrages hingewiesen, wonach Regionalfenster in
rechtlicher Unabhängigkeit vom Hauptprogrammveranstalter gesendet werden müssen.


RTL Nord als 100%ge Tochter der RTL Television GmbH könne das nicht gewährleisten, wurde
hervorgehoben. Die Landesmedienanstalt hat, wie bekannt sein dürfte, diesen Einwand nicht
berücksichtigt und den Vertrag mit der maximalen Laufzeit verlängert. In diesem Verfahren hatte
die KEK überhaupt keinen Einfluss. Das wird sich in Zukunft nicht ändern, weil dann die Vertreter 3
der Zulassungsbehörden gleich in der KEK am Tisch sitzen und entscheiden. Das ist eine
Vermischung von Strukturen, die nicht zur Transparenz in den Entscheidungswegen beiträgt.
Inzwischen wird in den Staatskanzleien am 11. Staatsvertrag gefeilt, der die Digitalisierung der
öffentlich-rechtlichen Anbieter auf ein gesetzliches Fundament stellen soll. Für uns im Landtag
bedeutet dies, dass die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss als Medienausschuss so
rechtzeitig durchzuführen sind, dass wir der Landesregierung unser Votum mit auf den Weg
geben können.

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