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29.02.08 , 14:44 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 13 - Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein

Presseinformation Kiel, den 28.2.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 13 Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein Drs. 16/1847

Man darf der FDP gratulieren, dass die Antwort der Landesregierung auf ihre Große Anfrage zur
Schwarzarbeit ausgerechnet in dieser Landtagssitzung debattiert wird, wo wir uns ja schon in
einer Aktuellen Stunde mit der Steuerhinterziehung in Liechtenstein und anderswo beschäftigt
haben. Denn natürlich ist die immer noch weit verbreitete Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein,
an der sich ja alle Schichten der Bevölkerung beteiligen, genauso abzulehnen wie die Steuerflucht
der reicheren Schichten.


Auch die Schwarzarbeit ist mitnichten ein Kavaliersdelikt, wie es uns ja viele immer noch
weismachen wollen. Aber man darf sich nicht wundern, dass der so genannte „Kleine Mann“ oft
keine Hemmungen hat, sich der Schwarzarbeit zu bedienen, wenn er immer wieder erfährt, dass
Teile der Eliten in Deutschland sich ungeniert aus dem solidarischen System abgemeldet haben
und alles mögliche unternehmen, um ihre Steuern nicht in Deutschland zu zahlen.


Damit verteidige ich keineswegs die Schwarzarbeit. Aber ein Erklärungsmuster ist durchaus das
Argument, „wenn die da oben es dürfen, warum wir hier unten nicht auch“. 2



Allerdings gibt es natürlich auch einige schwarze Schafe die - zum Beispiel mit illegalen
ausländischen Arbeitskräften - Schwarzarbeit im ganz großen Stil betreiben. Dazu muss erwähnt
werden, dass durch das am 1. August 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung erstmals eine klare Definition von Schwarzarbeit
festgelegt worden ist.


Aus dieser Definition folgt zum Beispiel, dass „Werk- und Dienstleistungen durch Angehörige oder
Lebenspartner, aus Gefälligkeit sowie im Wege der Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe sofern sie
nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet ist“, keine Schwarzarbeit ist. Diese Klarstellung im
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz war überfällig, obwohl eine 100%-Abgrenzung zur
Schwarzarbeit in einigen Fällen immer noch schwierig sein kann.


Dabei sind die Folgen der Schwarzarbeit gerade für die vielen rechtschaffenen Unternehmen fatal,
weil dadurch ein ungleicher Wettbewerb stattfindet. Wer keine Steuern und Abgaben zahlt, hat
einen großen Wettbewerbsvorteil, das sagt sich von selbst.


Der Umfang der Schwarzarbeit ist natürlich schwer zu ermitteln, da es naturgemäß keine
statistischen Erhebungen darüber gibt. Das gilt laut Antwort der Landesregierung auch für
Schleswig-Holstein. Wir wissen nicht, wie groß das Problem hier bei uns im Lande genau ist. Aber
wir wissen im Grunde schon, dass es kein kleines Problem ist. Die Landesregierung verweist dann
auch in ihrer Antwort auf die Große Anfrage auf verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen
über die Größe der Schattenwirtschaft in der Bundesrepublik.


Während der anerkannte Professor Friedrich Schneider den Umfang auf zwischen 16 % und 15 %
des Bruttoinlandsproduktes (BIP) jährlich schätzt, geht die Forschungsabteilung der Roockwool-
Foundation nur von Zahlen zwischen 4% und 3% des BIP aus. Wenn Professor Schneider Recht hat,
dreht es sich um fast 350 Milliarden Euro, aber auch bei der niedrigsten Schätzung reden wir noch 3
von über 70 Milliarden Euro. Dabei ist klar, dass nicht nur die Unternehmen geschädigt werden,
die sich an Recht und Gesetz halten, sondern dazu kommt auch, dass die Einnahmeverluste bei
Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsträgern durch das Ausmaß der Schattenwirtschaft im
mehrstelligen Milliardenbereich liegen. Allerdings liegen der Landesregierung auch über die
tatsächlich entstandenen Steuerausfälle durch die Schwarzarbeit keine genauen Zahlen vor.


Erfreulicherweise gehen beiden Untersuchungen und auch die Landesregierung davon aus, dass
die Schattenwirtschaft in Schleswig-Holstein von 2003 bis 2006 deutlich zurückgegangen sein
dürfte. Diese Tendenz wird auch an den rückläufigen Fallzahlen und Bußgeldern erkennbar. Für
das Jahr 2007 aber wird von einem Anstieg der Schwarzarbeit ausgegangen. Laut Landesregierung
ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer der Grund für diese Entwicklung.


Warum nun hat es in den dazwischen liegenden Jahren so einen markanten Rückgang der
Schwarzarbeit gegeben? Eine Erklärung ist die, dass der Bund und die Länder zusammen mit den
Kommunen seit einigen Jahren viele Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der
Illegalen Arbeit in Gang gesetzt haben. Neben dem schon erwähnten Schwarzarbeits-
bekämpfungsgesetz ist insbesondere auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden
stark verbessert worden. Ein wichtiger Punkt war auch der Ausbau der gegenseitigen Mitteilungs-
und Informationspflichten der verschiedenen zuständigen Behörden.


Auch haben die Kreise, kreisfreie Städte und Städte mit über 20.000 Einwohnern die Aufgabe
bekommen, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vor Ort umzusetzen. Dazu sind seit 2005 vier
gemeinsame Steuerfahndungsstellen in Elmshorn, Flensburg, Kiel-Süd und Lübeck als
Partnerstellen für die Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle der Zollverwaltung eingerichtet
worden. Die vielen Maßnahmen und auch die öffentliche Diskussion im Zuge der Umsetzung des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes haben also nach Angaben der Landesregierung ihre
Wirkung nicht verfehlt. 4
Ein anderer wichtiger Punkt des Rückgangs der Schwarzarbeit ist laut Landesregierung in einer
vereinfachten Sozialgesetzgebung - zum Beispiel durch die Änderungen bei den Mini-jobs nicht
zuletzt im Haushalt - und auch durch Bürokratieabbau zum Beispiel durch die Handwerksreform
zu sehen. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass die Erhöhung der steuerlichen
Abzugmöglichkeiten bei Renovierungen oder Reparationen im Hause zu einem Rückgang der
Schattenwirtschaft geführt haben.


Leider haben viele Kreise und Kommunen in Schleswig-Holstein in Zusammenhang mit den
finanziellen Problemen der letzten Jahre die personelle Ausstattung für die
Schwarzarbeitsbekämpfung wieder reduziert. Hier müssen wir alle gemeinsam aufpassen, dass
dadurch nicht das falsche Signal – besonders an die Hintermänner der organisierten
Schattenwirtschaft – gesendet wird.


Der SSW kann daher auch die Anregung der Landesregierung unterstützen, die die Kommunen
und auch das Handwerk dazu ermutigt, über neue Zusammenarbeitsvereinbarungen
nachzudenken und auch neue Formen der gegenseitigen Unterstützung in der Bekämpfung der
Schwarzarbeit zu etablieren.


Sicherlich ist es nicht von der Hand zu weisen, dass ein einfacheres Steuersystem und
insbesondere niedrigere Steuern zu einem Rückgang der Schwarzarbeit führen würden. Aber zu
welchem Preis würde dies geschehen? Eine moderne Gesellschaft hat nun mal ein komplexes
Steuersystem. Der SSW tritt auch weiter dafür ein, dass die öffentliche Hand finanziell
ausreichend ausgestattet ist, um den vielfältigen Aufgaben eines Sozialstaates zu genügen.


Unser Fazit ist also, dass in den letzten Jahren viel getan worden ist seitens des Gesetzgebers und
der Behörden, um die Schwarzarbeit zu reduzieren. Aus gesellschaftspolitischer Sicht müssen wir
auch in Zukunft am Ball bleiben und nicht nachlassen, um der Schattenwirtschaft in Schleswig-
Holstein Herr zu werden.

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