Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anke Spoorendonk zu TOP 13 - Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein
Presseinformation Kiel, den 28.2.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 13 Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein Drs. 16/1847Man darf der FDP gratulieren, dass die Antwort der Landesregierung auf ihre Große Anfrage zurSchwarzarbeit ausgerechnet in dieser Landtagssitzung debattiert wird, wo wir uns ja schon ineiner Aktuellen Stunde mit der Steuerhinterziehung in Liechtenstein und anderswo beschäftigthaben. Denn natürlich ist die immer noch weit verbreitete Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein,an der sich ja alle Schichten der Bevölkerung beteiligen, genauso abzulehnen wie die Steuerfluchtder reicheren Schichten.Auch die Schwarzarbeit ist mitnichten ein Kavaliersdelikt, wie es uns ja viele immer nochweismachen wollen. Aber man darf sich nicht wundern, dass der so genannte „Kleine Mann“ oftkeine Hemmungen hat, sich der Schwarzarbeit zu bedienen, wenn er immer wieder erfährt, dassTeile der Eliten in Deutschland sich ungeniert aus dem solidarischen System abgemeldet habenund alles mögliche unternehmen, um ihre Steuern nicht in Deutschland zu zahlen.Damit verteidige ich keineswegs die Schwarzarbeit. Aber ein Erklärungsmuster ist durchaus dasArgument, „wenn die da oben es dürfen, warum wir hier unten nicht auch“. 2Allerdings gibt es natürlich auch einige schwarze Schafe die - zum Beispiel mit illegalenausländischen Arbeitskräften - Schwarzarbeit im ganz großen Stil betreiben. Dazu muss erwähntwerden, dass durch das am 1. August 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung derSchwarzarbeit und illegalen Beschäftigung erstmals eine klare Definition von Schwarzarbeitfestgelegt worden ist.Aus dieser Definition folgt zum Beispiel, dass „Werk- und Dienstleistungen durch Angehörige oderLebenspartner, aus Gefälligkeit sowie im Wege der Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe sofern sienicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet ist“, keine Schwarzarbeit ist. Diese Klarstellung imSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetz war überfällig, obwohl eine 100%-Abgrenzung zurSchwarzarbeit in einigen Fällen immer noch schwierig sein kann.Dabei sind die Folgen der Schwarzarbeit gerade für die vielen rechtschaffenen Unternehmen fatal,weil dadurch ein ungleicher Wettbewerb stattfindet. Wer keine Steuern und Abgaben zahlt, hateinen großen Wettbewerbsvorteil, das sagt sich von selbst.Der Umfang der Schwarzarbeit ist natürlich schwer zu ermitteln, da es naturgemäß keinestatistischen Erhebungen darüber gibt. Das gilt laut Antwort der Landesregierung auch fürSchleswig-Holstein. Wir wissen nicht, wie groß das Problem hier bei uns im Lande genau ist. Aberwir wissen im Grunde schon, dass es kein kleines Problem ist. Die Landesregierung verweist dannauch in ihrer Antwort auf die Große Anfrage auf verschiedene wissenschaftliche Untersuchungenüber die Größe der Schattenwirtschaft in der Bundesrepublik.Während der anerkannte Professor Friedrich Schneider den Umfang auf zwischen 16 % und 15 %des Bruttoinlandsproduktes (BIP) jährlich schätzt, geht die Forschungsabteilung der Roockwool-Foundation nur von Zahlen zwischen 4% und 3% des BIP aus. Wenn Professor Schneider Recht hat,dreht es sich um fast 350 Milliarden Euro, aber auch bei der niedrigsten Schätzung reden wir noch 3von über 70 Milliarden Euro. Dabei ist klar, dass nicht nur die Unternehmen geschädigt werden,die sich an Recht und Gesetz halten, sondern dazu kommt auch, dass die Einnahmeverluste beiSteuern, Abgaben und Sozialversicherungsträgern durch das Ausmaß der Schattenwirtschaft immehrstelligen Milliardenbereich liegen. Allerdings liegen der Landesregierung auch über dietatsächlich entstandenen Steuerausfälle durch die Schwarzarbeit keine genauen Zahlen vor.Erfreulicherweise gehen beiden Untersuchungen und auch die Landesregierung davon aus, dassdie Schattenwirtschaft in Schleswig-Holstein von 2003 bis 2006 deutlich zurückgegangen seindürfte. Diese Tendenz wird auch an den rückläufigen Fallzahlen und Bußgeldern erkennbar. Fürdas Jahr 2007 aber wird von einem Anstieg der Schwarzarbeit ausgegangen. Laut Landesregierungist die Erhöhung der Mehrwertsteuer der Grund für diese Entwicklung.Warum nun hat es in den dazwischen liegenden Jahren so einen markanten Rückgang derSchwarzarbeit gegeben? Eine Erklärung ist die, dass der Bund und die Länder zusammen mit denKommunen seit einigen Jahren viele Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und derIllegalen Arbeit in Gang gesetzt haben. Neben dem schon erwähnten Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetz ist insbesondere auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Behördenstark verbessert worden. Ein wichtiger Punkt war auch der Ausbau der gegenseitigen Mitteilungs-und Informationspflichten der verschiedenen zuständigen Behörden.Auch haben die Kreise, kreisfreie Städte und Städte mit über 20.000 Einwohnern die Aufgabebekommen, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vor Ort umzusetzen. Dazu sind seit 2005 viergemeinsame Steuerfahndungsstellen in Elmshorn, Flensburg, Kiel-Süd und Lübeck alsPartnerstellen für die Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle der Zollverwaltung eingerichtetworden. Die vielen Maßnahmen und auch die öffentliche Diskussion im Zuge der Umsetzung desSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes haben also nach Angaben der Landesregierung ihreWirkung nicht verfehlt. 4Ein anderer wichtiger Punkt des Rückgangs der Schwarzarbeit ist laut Landesregierung in einervereinfachten Sozialgesetzgebung - zum Beispiel durch die Änderungen bei den Mini-jobs nichtzuletzt im Haushalt - und auch durch Bürokratieabbau zum Beispiel durch die Handwerksreformzu sehen. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass die Erhöhung der steuerlichenAbzugmöglichkeiten bei Renovierungen oder Reparationen im Hause zu einem Rückgang derSchattenwirtschaft geführt haben.Leider haben viele Kreise und Kommunen in Schleswig-Holstein in Zusammenhang mit denfinanziellen Problemen der letzten Jahre die personelle Ausstattung für dieSchwarzarbeitsbekämpfung wieder reduziert. Hier müssen wir alle gemeinsam aufpassen, dassdadurch nicht das falsche Signal – besonders an die Hintermänner der organisiertenSchattenwirtschaft – gesendet wird.Der SSW kann daher auch die Anregung der Landesregierung unterstützen, die die Kommunenund auch das Handwerk dazu ermutigt, über neue Zusammenarbeitsvereinbarungennachzudenken und auch neue Formen der gegenseitigen Unterstützung in der Bekämpfung derSchwarzarbeit zu etablieren.Sicherlich ist es nicht von der Hand zu weisen, dass ein einfacheres Steuersystem undinsbesondere niedrigere Steuern zu einem Rückgang der Schwarzarbeit führen würden. Aber zuwelchem Preis würde dies geschehen? Eine moderne Gesellschaft hat nun mal ein komplexesSteuersystem. Der SSW tritt auch weiter dafür ein, dass die öffentliche Hand finanziellausreichend ausgestattet ist, um den vielfältigen Aufgaben eines Sozialstaates zu genügen.Unser Fazit ist also, dass in den letzten Jahren viel getan worden ist seitens des Gesetzgebers undder Behörden, um die Schwarzarbeit zu reduzieren. Aus gesellschaftspolitischer Sicht müssen wirauch in Zukunft am Ball bleiben und nicht nachlassen, um der Schattenwirtschaft in Schleswig-Holstein Herr zu werden.