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Angelika Birk zur Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Beamtenrecht
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 26 – Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Partnerschaften im Beamtenrecht Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 Dazu sagt die gleichstellungspolitische Sprecherin Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Angelika Birk Nr. 097.08 / 29.2.2008Gleichgeschlechtliche Paare müssen im Beamtenrecht gleichgestellt werdenMit dem Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz in der 15. Wahlperiode ist in Teilbereichen des öffentlichen Dienstrechts die Gleichstellung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer Ehe erfolgt. Eine vollständige Gleichstellung im Besoldungs- und Versorgungsrecht war wegen der bisherigen Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht möglich.Seit der Föderalismusreform ist der Landesgesetzgeber jedoch befugt, das - bis auf Weiteres – geltende Bundesbesoldungs- und Beamtenversorgungsgesetz landesrechtlich zu ersetzen. Nach der Rahmenrichtlinie 2000/78/EG ist er sogar dazu verpflichtet.Die europäische Kommission hat in Ihrem Schreiben vom 17.10.2007 die deutsche Umset- zung der Gleichbehandlungsrichtlinien gerügt. Das Antidiskriminierungsgesetz entspricht nach Auffassung der Kommission in vielen Punkten nicht den europäischen Vorgaben. Ein Kritikpunkt besteht darin, dass das deutsche Besoldungs- und Versorgungsrecht für Beam- tInnen nicht den Antidiskriminierungsrichtlinien entspricht. Die Kommission hat daher aus- drücklich festgestellt, dass ein Land, welches das Rechtsinstitut der eingetragenen Partner- schaft eingerichtet hat, dieses auch mit ehelichen Partnerschaften gleichstellen muss. Bun- desjustizministerin Brigitte Zypries hat sich letztens im Rechtsausschuss diese Rechtsauffas- sung der Kommission zu Eigen gemacht.Für uns als Landesgesetzgeber bedeutet das, dass im Beamtenrecht die Besoldung eines verpartnerten Beamten dem eines verheirateten Beamten angepasst werden muss. Das Gleiche gilt für die Versorgung. Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung dies bei der Ausarbeitung ihrer Gesetzentwürfe berücksichtigt.Es könnte hier aber auch schneller gehen, das Land Bremen hat es vorgemacht. Dort ist schon Ende letzten Jahres die Beamtenbesoldung novelliert worden – inklusive der Gleich- stellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. Aus den Ländern, in denen die FDP mitregiert, ist mir so etwas nicht bekannt. ***