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14.03.08 , 13:34 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte zur Reform der Pflegeversicherung: "Weiterentwicklungsgesetz verbessert die Situation der Pflegebedürftigen"

29/2008 Kiel, 14. März 2008


Die Bürgerbeauftragte zur Reform der Pflegeversicherung: „Weiterentwicklungsgesetz verbessert die Situation der Pflege- bedürftigen“

Kiel (SHL) - Die am heutigen Freitag durch den Bundstag beschlossene Reform der Pflege- versicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) führt zu einer strukturellen Weiterentwick- lung dieser zum 1. Januar 1995 eingeführten Sozialversicherung. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Pflegeversicherung passgenauer auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürf- tigen und ihrer Angehörigen auszurichten sowie dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärker Rechnung zu tragen.
Dazu die Bürgerbeauftragte für Soziale Angelegenheiten, Birgit Wille-Handels: „Mit dem heu- te beschlossenen Gesetz werden endlich seit langem bekannte Mängel der Pflegeversiche- rung beseitigt und die Rechte der Pflegebedürftigen nachhaltig gestärkt.“
Hervorzuheben ist insbesondere, dass die unabhängige Beratung in der Pflege das Gewicht bekommt, welches ihr zusteht und die Bürgerinnen und Bürger sich umfassend über ihre Ansprüche und Rechte informieren können.
Weiterhin wird durch die verstärkte Kontrolle durch den Medizinischen Dienst der Kranken- kassen (MDK) dafür gesorgt, dass Schwachstellen und Missstände in der Pflege aufgedeckt und transparent gemacht werden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger können sich dann selber ein Bild von der Qualität der Einrichtungen und Dienste machen und in ihre Entschei- dungen einbeziehen. Sehr zu begrüßen ist auch, dass die Einbeziehung von Demenzkran- ken in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung nunmehr unabhängig von einer Pflege- stufe erfolgt.
Kritisiert wird jedoch von der Bürgerbeauftragten, dass der Pflegebegriff nicht neu definiert wurde. Gerade über die Fragen, wann Pflegebedürftigkeit eigentlich vorliegt und welcher Pflegebedarf nötig ist, haben sich die Betroffenen und ihre Angehörigen mit den Behörden häufig gestritten. Hier wäre ein klärendes Wort von Seiten des Gesetzgebers dringend erfor- derlich gewesen.
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, Joachim.Koehler@landtag.ltsh.de, Tel. 0431/988-1120, Fax -1119; Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. -1116; ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker

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