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20.03.08 , 15:49 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Nichtraucherschutzgesetz

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 113.08 / 20.3.2008


Das Nichtraucherschutzgesetz kann man in der Pfeife rauchen
Zu den heutigen Aussagen des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichtes, es habe Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes, da sogenannte Ein-Raum-Kneipen ungerechtfertigt schlechter gestellt sein könnten, erklärt die parla- mentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:
Wer Vorteile für die einen schafft muss sich nicht wundern, dass andere auf Ungleichbe- handlung klagen.
Konsequenter Nichtraucherschutz kann im Gesundheitsland Schleswig-Holstein nur hei- ßen: Konsequentes Rauchverbot in allen Kneipen und Gaststätten. Dann kann auch nicht auf Ungleichbehandlung geklagt werden. Zu diesem Schritt hatte die große Koaliti- on leider keinen Mut. Das schleswig-holsteinische Nichtraucherschutzgesetz kann man in der Pfeife rauchen.
Großkoalitionäre Politik in Deutschland zeichnet sich zunehmend dadurch aus, dass die Gerichte einkassieren, was CDU und SPD an Recht und Gesetz vorbei beschließen. Es ist nicht auszuschließen, dass das löchrige schleswig-holsteinische Nichtraucherschutz- gesetz dazugehört.

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