Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

28.03.08 , 10:18 Uhr
SPD

Siegrid Tenor-Alschausky: Eingreifen und helfen, bevor es zu spät ist

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 25.03.2008, Nr.: 080/2008


Siegrid Tenor-Alschausky:

Eingreifen und helfen, bevor es zu spät ist

Zum In-Kraft-Treten des Kinder- und Jugendschutzgesetzes am 1. April 2008 (nächs- ten Dienstag) erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete und Sozialpolitikerin Siegrid Te- nor-Alschausky:

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein setzen wir nicht auf Repression und Strafe, sondern auf Unterstützung und Förderung von Kindern und Eltern. Wir wollen sicher- stellen, dass die staatliche Gemeinschaft Kindern bei drohender Gefährdung verläss- lich Schutz bietet. Das Kinderschutzgesetz umfasst deshalb Vorsorge, frühe Hilfen für Familien, ein verbindliches Einladungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen sowie Interventionsmaßnahmen.

Mit den Einladungen zu den Früherkennungsuntersuchungen tragen wir der Tatsache Rechnung, dass gerade Kinder aus belasteten Familien diese Angebote der Gesund- heitsvorsorge seltener nutzen als Kinder aus behütenden Familien. Indem wir die Teil- nahme oder Nichtteilnahme registrieren, verhindern wir, dass staatliche Institutionen wie bisher erstmals bei der Schuleingangsuntersuchung verbindlich Kontakt zu Kind und Eltern haben. Nehmen Eltern die Früherkennungsuntersuchung trotz Einladung und Erinnerung nicht wahr, wird die zuständige Stelle auf kommunaler Ebene infor- miert, die sich dann um das betroffene Kind kümmert.

In den Kreisen und kreisfreien Städten werden lokale Netzwerke Kinder- und Jugend- schutz aus- bzw. aufgebaut, in denen haupt- und ehrenamtlich tätige Menschen zu-



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



sammenarbeiten. Sie werden gemeinsam Kindern und ihren Eltern sowie Schwange- ren Beratung, Bildung und Unterstützung anbieten.

Für die in dem Gesetz festgelegten Aufgaben und Maßnahmen – dazu gehört bei- spielsweise die zentrale Meldestelle für die Vorsorgeuntersuchungen ebenso wie die Koordinierungsstellen der Kreise und die Weiterbildung der Beschäftigten - stellt das Land jährlich 1,3 Mio Euro zur Verfügung.

Das Kinderschutzgesetz schafft somit die Grundlage, dass bei Bedarf unmittelbar Hilfe gewährt wird, bevor eine Situation entsteht, die die Familienmitglieder überfordert und insbesondere die Kinder belastet.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen