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Siegrid Tenor-Alschausky: Land gibt Geld für Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 23.04.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 12: Änderung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes (Drucksache 16/1994)Siegrid Tenor-Alschausky:Land gibt Geld für Umsetzung des Kinder- und JugendschutzgesetzesMit großer Mehrheit hat der Landtag Ende letzten Jahres das Gesetz zur Weiterent- wicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig- Holstein beschlossen.Seit dem 1. April 2008 haben wir damit als erstes Bundesland ein vorbildliches Konzept der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in die Tat umgesetzt. Reagiert ha- ben wir damit auf die Tatsache, dass Kinder vernachlässigt werden, ihre Eltern ihnen nicht die Fürsorge und Geborgenheit geben, die sie brauchen. Wir wollen, dass Fami- lien, die in schwierigen Verhältnissen leben oder mit der Erziehung ihrer Kinder über- fordert sind, frühzeitig Unterstützung erhalten.Durch das verbindliche und kontrollierende Einlade- und Meldewesen zu den von den Krankenkassen finanzierten Früherkennungsuntersuchungen wird sichergestellt, dass der Staat nicht erst - wie bisher - erstmals bei der Schuleingangsuntersuchung verbindlichen Kontakt zu allen Kindern erhält.Nutzen Eltern dies Angebot nicht, ist es Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, persönlichen Kontakt zu den Betroffenen aufzunehmen. Ziel ist es, konkret, vor Ort zu helfen und zu unterstützen. Deshalb haben wir im Kinderschutzgesetz festgeschrie-Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-ben, dass mit finanzieller Unterstützung des Landes die lokalen Netzwerke Kinder- und Jugendschutz auf- oder ausgebaut werden, in denen hauptamtlich und ehren- amtlich tätige Menschen zusammenarbeiten. Angebote der Familienbildung und des Kinderschutzes werden so gestärkt, um Elternkompetenz auch in schwierigen Lebens- lagen zu stützen.Landesprogramme wie „Schutzengel für Schleswig-Holstein“ und „Willkommen im Le- ben“ wurden im Kinderschutzgesetz verankert, um soziale und gesundheitliche Frühwarnsysteme weiterzuentwickeln und eine Verantwortungsgemeinschaft vor Ort zu stärken.Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs habe ich für die SPD-Fraktion erklärt: „Wir werden sicherstellen, dass das Land sich an der Finanzierung des Gesetzes an- gemessen beteiligt.“ Dieses Versprechen lösen wir mit dem vorliegenden Artikelge- setz zur Änderung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes und des Haushaltes 2008 ein.Im Einzelplan des Jugendministeriums richten wir eine eigene Maßnahmegruppe zum Kinderschutzgesetz mit einem Umfang von 960.000 € ein, deren Einzeltitel für die In- formation der Eltern, für Fortbildung, für Zuweisungen an Kreise und kreisfreie Städte für „Frühe Hilfen für Familien“ und für das Kinderschutztelefons untereinander de- ckungsfähig sind. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch eine Reihe von Einzeltiteln aus dem Haushalt des Sozialministeriums; diese Einschränkungen erscheinen uns vertretbar. Ich danke dem Jugendministerium für die gute Zusammenarbeit.Mit der von uns vorgeschlagenen Änderung des Kinderschutzgesetzes stellen wir si- cher, dass Vernachlässigung von Kindern nicht nur erkannt wird, sondern dass Kom- munen, Wohlfahrtsverbände, Einrichtungen zum Schutz von Kindern und Jugendli- -3-chen, zur Förderung und Unterstützung von Familien auch die notwendige finanzielle Unterstützung ihrer Arbeit erhalten.Kinderschutz kann nur gelingen, wenn wir eine Kultur des Hinschauens im Sinne von Verantwortungsgemeinschaften entwickeln. Und nicht zuletzt: indem wir die nötigen fi- nanziellen Mittel zur Verfügung stellen!Lassen Sie mich schließen mit einem Shakespeare-Zitat: „Wo Geld vorangeht, sind al- le Wege offen.“Der Kinderschutz in Schleswig-Holstein befindet sich auf einem guten Weg!Ich beantrage Überweisung in den Finanzausschuss mit der Bitte, dass wir am Freitag bereits die zweite Lesung durchführen können.