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23.04.08 , 12:35 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 31 & 36 - Hilfe für Arbeitslose aus einer Hand - Optionsmodell ausweiten

Presseinformation Kiel, den 23.4.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 31; 36 Hilfe für Arbeitslose aus einer Hand – Optionsmodell ausweiten Drs. 16/1991; 16/1999

Seit der ersten Evaluation des SGB II Anfang 2006 durch den Deutschen Landkreistag hat sich
leider nicht viel getan: Immer noch gilt heute, was bereits vor zwei Jahren wissenschaftlich
unbestritten festgestellt wurde: Hartz IV ist eine Dauerbaustelle: allein die Nachbesserungs-
anträge und Debatten in diesem Haus füllen inzwischen dicke Ordner. Das Gesetz, das nach
langem Hin und Her verabschiedet wurde, hatte von Beginn Lücken und Widersprüche. Es ist also
durchaus zu begrüßen, über die Strukturen bei der Umsetzung des SGB II nachzudenken; das
betrifft auch die Trägerstrukturen, deren Neuordnung durch das aktuelle Gerichtsurteil
notwendig wird.


Der SSW befürwortet die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik durch die Kommunen.
Im Norden Schleswig-Holsteins haben wir nur eine ArGe; nämlich in Flensburg. Unabhängig von
der Bewertung ihrer Arbeit wäre es wünschenswert gewesen, hätten wir im gesamten Landesteil
Schleswig nur ein Modell gehabt: die Kooperationsvorteile zwischen den Optionskommunen
Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sind nämlich enorm. Doch die Stadt Flensburg bleibt 2
außen vor. Viele Gremiensitzungen sollen dieses Manko ausbügeln, aber dennoch bleiben
Koordinierungsdefizite bestehen, die in der Regel die Arbeitslosen auszubaden haben.


Der SSW wird sich nicht auf eine trägerzentrierte Diskussion beschränken. Vergessen wir nicht,
dass es um Arbeitslose geht und nicht um Empfindlichkeiten und Befindlichkeiten einzelner
Behördenchefs. Rufen wir uns noch einmal die Grundidee der Hartz-Kommission in Erinnerung:
Durch die Vermittlung aus einer Hand sollten Arbeitsvermittlung und Qualifizierung
entbürokratisiert und transparenter werden. Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt und
Berufsforschung evaluiert laufend die Maßnahmen des Zweiten Sozialgesetzbuches. Aktuell stellt
die zuständige Forscherin Susanne Koch fest, dass Leistungen aus einer Hand nicht umgesetzt
werden; also ein Ziel der Reformen nicht erreicht wird.. Leistungsgewährung und
Integrationsleistungen würden vielerorts getrennt, was besonders bei den ArGen der Fall sei.
Diese lassen Vermittlung und Fallmanagement von getrennten Bearbeitern wahrnehmen. Das
muss sich schleunigst ändern.


Die ArGen kranken noch an einem anderen Problem: zwei Organisationen sollen
zusammenwachsen, scheitern aber an zwei unterschiedlichen Organisationstraditionen. Das ist
keine Ausnahme. Im Gegenteil, das ist weit verbreitet. So scheiterte eine der größten
Zusammenschlüsse in er Industrie daran, dass Daimler- und Chrysler-Manager keine gemeinsame
Gesprächsbasis finden konnten. Bei den ArGen ist es ähnlich. Auch hier wurden zwei Logiken
zusammengetan, die sich miteinander schwer tun. Auf der einen Seite stehen die zentralistisch
orientierten Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und auf der anderen diejenigen, die vorher in den
jeweiligen Rathäusern gerade zu einer selbständigen Bearbeitung angehalten wurden.


Diese Mitarbeiter wurden vor allem in den ersten Monaten auch noch durch neue Fall-Manager
ergänzt, die inzwischen teilweise wieder entlassen wurden und sich plötzlich auf der anderen
Seite ihres alten Schreibtisches wieder finden. Die ArGen sind eben noch nicht eingespielt. Viele
Langzeitarbeitslose klagen, dass sie immer neue Sachbearbeiter zugewiesen bekommen. 3



Die Optionskommunen haben sich nach teilweise erheblichen Anlaufschwierigkeiten zu
kompetenten Ansprechpartnern von Arbeitgebern und Arbeitslosen entwickelt. Dieses Modell
scheint das bessere zu sein. Bereits vor zwei Jahren hätten sich die vom Landkreistag befragten
Optionskommunen ohne Ausnahme noch einmal für dieses Modell entschieden, während bei den
ARGEN jede zweite die Trägerschaft verändern wollte. Von daher erscheint die Möglichkeit eines
Trägerwechsels den Interessen der Kommunen zu entsprechen.


Doch nicht nur aus Sicht der Träger ist es besser, die Arbeitmarktmaßnahmen den Kommunen zu
überlassen, wie es übrigens in Skandinavien schon seit eh und je geschieht. Die Trägerschaft
durch die Kommunen hat noch einen schwerwiegenden Vorteil. Sie ermöglicht die Kontrolle durch
die gewählten kommunalen Vertreter. Die Kontrolle durch gewählte Politiker ist ein gutes,
demokratisches Prinzip, das bei den ArGen keine Anwendung findet.


Auch aus diesem Grund hat man sich beispielsweise in Nordfriesland ganz klar für die
Beibehaltung des Optionsmodells entschieden. Aber auch über 100 andere Kommunen in ganz
Deutschland haben schon den Wunsch geäußert, Optionskommune werden zu wollen. Und wenn
man wirklich einmal ein skandinavisches Erfolgsmodell hier bei uns übernehmen möchte, dann
wäre die kommunale Trägerschaft der Arbeitsmarktmaßnahmen und der Sozialverwaltung eine
ideale Möglichkeit. Wie im Norden, sollten auch wir hier bei uns alle Leistungen aus einer Hand
bieten, die leicht und schnell erreichbar sind und einer demokratischen Kontrolle unterliegen.
Dieser Ansatz spricht eindeutig für das Optionsmodell.

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