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23.04.08 , 15:40 Uhr
SPD

Peter Eichstädt: Urteil genau lesen: Nichtraucherschutz hat weiter Vorrang

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 23.04.2008, Nr.: 117/2008



Peter Eichstädt:

Urteil genau lesen: Nichtraucherschutz hat weiter Vorrang

Zur Eilentscheidung des VG Schleswig zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes in Ein-Raum-Gaststätten erklärt der drogenpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Wir werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zur Umsetzung des Nicht- raucherschutzgesetzes gründlich prüfen. Fest steht: Das Gericht hat über vier Klagen zum Nichtraucherschutz in Ein-Raum-Gaststätten entschieden. Zwei wurden abgewie- sen, weil die Kläger zwar Ein-Raum-Gaststätten führen, dort aber Personal beschäfti- gen.

Bei den beiden anderen hat das Gericht in Eilentscheidungen das Rauchen bis zum 30. Juni gestattet, weil in diesen Ein-Raum-Gaststätten nur der Inhaber bedient und er keine Angestellten hat. Nach unserer Kenntnis treffen diese vom Gericht genau defi- nierten Kriterien auf deutlich weniger als 500 der insgesamt rund 9.000 Gaststätten in Schleswig-Holstein zu.

Das Gericht hat den Gesundheitsschutz ausdrücklich hervorgehoben und deshalb auch nur eine Eilentscheidung für Ein-Raum-Gaststätten ohne Angestellte getroffen.

Wir warten jetzt auf die Entscheidungen der Verfassungsgerichte. Sie werden auch Hinweise geben auf den gebotenen Schutz der Arbeitnehmer vor Nikotin- und Fein-



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staubbelastung in solchen Gaststätten, die über einen abgetrennten Nebenraum mit Raucherlaubnis verfügen. . Das Ergebnis der Debatte könnte durchaus ein sehr viel schärferes Gesetz sein, als wir es jetzt in Schleswig-Holstein haben, und wie es die EU von Deutschland ohnehin fordert. Es gibt also keinen Grund, zum jetzigen Zeitpunkt das Nichtraucherschutzge- setz für Schleswig-Holstein zu ändern.

Der ganze Vorgang zeigt: Die Sache ist etwas komplizierter, als die FDP es gerne hät- te und den Menschen weismachen will.

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