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Lars Harms zu TOP 11 - Gleichstellung behinderter Menschen
Presseinformation Kiel, den 23.4.2008 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 11 Gleichstellung behinderter Menschen Drs. 16/1985Die Belange der Menschen mit Behinderung geraten leicht ins Hintertreffen. Aktuelles Beispiel istdas Globushaus in Schleswig, das zunächst nicht barrierefrei konzipiert wurde. Planer undArchitekten denken oftmals die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nichtmit. Das zeigt sich auch im privaten Eigenheimbau, wo die Architektur nicht Schritt hält, wennsich im Alter zunehmend Mobilitätsprobleme einstellen. Immerhin ist jeder zweiteSchwerbehinderte älter als 65 Jahre.Dagegen zeigt die Landesgartenschau, übrigens auch in Schleswig, dass durch intelligenteTechnik Menschen mit Behinderungen unproblematisch von Anfang an integriert werden können.Durch ein neu entwickeltes System der Audiodeskription erhalten blinde und sehbehinderteMenschen die nötigen Informationen zu Blumen, Beeten und Konzepten.Dank des Engagements des Behindertenbeauftragten und seiner Kolleginnen und Kollegen aufkommunaler Ebene hat sich in den letzten Jahren einiges getan, was die Teilhabechancen vonMenschen mit Behinderung verbessert hat. Schon kleine bauliche Veränderungen, wie zumBeispiel eine akustische Ampel, ermöglichen es blinden Menschen, selbständig eine Straße zuüberqueren und ermöglichen somit mehr Lebensqualität für den Einzelnen. 2Diese Dinge fallen nicht vom Himmel: einiges ist gesetzlich geregelt, was beispielsweise denZugang zu öffentlichen Gebäuden betrifft, das allermeiste ist aber eine Frage vonAufmerksamkeit und Empathie seitens der Nichtbehinderten. Sie müssen oftmals erst mit derNase auf ihre Gedankenlosigkeit gestoßen werden. Es geht bei einer emanzipatorischen Politiknicht nur darum, Diskriminierungen zu vermeiden und zu ächten, sondern den Menschen mitBehinderung eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.Der Landtag in Schleswig-Holstein hat von der Arbeit des Behindertenbeauftragten gerade indieser Hinsicht viel gelernt. Ich freue mich daher, dass wir auf dem besten Weg sind, das Amt desBehindertenbeauftragten auf neue institutionelle Grundlagen zu stellen. Die Wahl desBeauftragten durch den Landtag ist ein Signal an alle behinderten Schleswig-Holsteiner undSchleswig-Holsteinerinnen, dass wir ihre Lebenssituation ernst nehmen.Die heutige Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes dient der Klarstellung derAufgaben des Landesbehindertenbeauftragten und seinen Befugnissen. Damit dieses Amt nichtzu einem Symbol verkommt, war es dem SSW besonders wichtig, dass festgelegt wird, dass derBeauftragte selbst ein Mensch mit Behinderung sein soll und dass er seine Arbeit unabhängig undWeisungs ungebunden ausführen kann. Für die entsprechenden Hinweise des wissenschaftlichenDienstes, der auf Wunsch der Grünen tätig wurde, bedanke ich mich.Im gemeinsamen Gesetzentwurf geben FDP, Grüne und der SSW findet sich über die Vorschlägedes Wissenschaftlichen Dienstes hinaus in §9 die Möglichkeit des Behindertenbeauftragtenneben seinem obligatorischen Bericht alle zwei Jahre weitere Berichte dem Landtag vorzulegen.CDU und SPD konnten diesen Vorschlag bisher nicht unterstützen. Wir hoffen, dass wir imAusschuss noch zu einer gemeinsamen Beschlussvorlage kommen werden.Durch diese neue institutionelle Grundlage wird noch mehr Bürgern der Service desBehindertenbeauftragten bekannt. Der SSW freut sich auf die Fortsetzung einer guten Arbeit.