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23.04.08 , 16:24 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 11 - Gleichstellung behinderter Menschen

Presseinformation Kiel, den 23.4.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 11 Gleichstellung behinderter Menschen Drs. 16/1985

Die Belange der Menschen mit Behinderung geraten leicht ins Hintertreffen. Aktuelles Beispiel ist
das Globushaus in Schleswig, das zunächst nicht barrierefrei konzipiert wurde. Planer und
Architekten denken oftmals die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nicht
mit. Das zeigt sich auch im privaten Eigenheimbau, wo die Architektur nicht Schritt hält, wenn
sich im Alter zunehmend Mobilitätsprobleme einstellen. Immerhin ist jeder zweite
Schwerbehinderte älter als 65 Jahre.
Dagegen zeigt die Landesgartenschau, übrigens auch in Schleswig, dass durch intelligente
Technik Menschen mit Behinderungen unproblematisch von Anfang an integriert werden können.
Durch ein neu entwickeltes System der Audiodeskription erhalten blinde und sehbehinderte
Menschen die nötigen Informationen zu Blumen, Beeten und Konzepten.


Dank des Engagements des Behindertenbeauftragten und seiner Kolleginnen und Kollegen auf
kommunaler Ebene hat sich in den letzten Jahren einiges getan, was die Teilhabechancen von
Menschen mit Behinderung verbessert hat. Schon kleine bauliche Veränderungen, wie zum
Beispiel eine akustische Ampel, ermöglichen es blinden Menschen, selbständig eine Straße zu
überqueren und ermöglichen somit mehr Lebensqualität für den Einzelnen. 2
Diese Dinge fallen nicht vom Himmel: einiges ist gesetzlich geregelt, was beispielsweise den
Zugang zu öffentlichen Gebäuden betrifft, das allermeiste ist aber eine Frage von
Aufmerksamkeit und Empathie seitens der Nichtbehinderten. Sie müssen oftmals erst mit der
Nase auf ihre Gedankenlosigkeit gestoßen werden. Es geht bei einer emanzipatorischen Politik
nicht nur darum, Diskriminierungen zu vermeiden und zu ächten, sondern den Menschen mit
Behinderung eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.


Der Landtag in Schleswig-Holstein hat von der Arbeit des Behindertenbeauftragten gerade in
dieser Hinsicht viel gelernt. Ich freue mich daher, dass wir auf dem besten Weg sind, das Amt des
Behindertenbeauftragten auf neue institutionelle Grundlagen zu stellen. Die Wahl des
Beauftragten durch den Landtag ist ein Signal an alle behinderten Schleswig-Holsteiner und
Schleswig-Holsteinerinnen, dass wir ihre Lebenssituation ernst nehmen.


Die heutige Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes dient der Klarstellung der
Aufgaben des Landesbehindertenbeauftragten und seinen Befugnissen. Damit dieses Amt nicht
zu einem Symbol verkommt, war es dem SSW besonders wichtig, dass festgelegt wird, dass der
Beauftragte selbst ein Mensch mit Behinderung sein soll und dass er seine Arbeit unabhängig und
Weisungs ungebunden ausführen kann. Für die entsprechenden Hinweise des wissenschaftlichen
Dienstes, der auf Wunsch der Grünen tätig wurde, bedanke ich mich.


Im gemeinsamen Gesetzentwurf geben FDP, Grüne und der SSW findet sich über die Vorschläge
des Wissenschaftlichen Dienstes hinaus in §9 die Möglichkeit des Behindertenbeauftragten
neben seinem obligatorischen Bericht alle zwei Jahre weitere Berichte dem Landtag vorzulegen.
CDU und SPD konnten diesen Vorschlag bisher nicht unterstützen. Wir hoffen, dass wir im
Ausschuss noch zu einer gemeinsamen Beschlussvorlage kommen werden.


Durch diese neue institutionelle Grundlage wird noch mehr Bürgern der Service des
Behindertenbeauftragten bekannt. Der SSW freut sich auf die Fortsetzung einer guten Arbeit.

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