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Bernd Schröder zu TOP 28: Billiglöhne von heute erzeugen die Altsarmut von morgen
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 23.04.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 28, Schleswig-Holsteins Tariftreue EU-konform gestalten (Drucksache 16/1988 und 16/2030)Bernd Schröder:Billiglöhne von heute erzeugen die Altersarmut von morgenWir Sozialdemokraten stehen ohne wenn und aber zu den Zielen des Tariftreuegeset- zes. Wir wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dem Lohn leben kön- nen, den sie durch ihre Arbeit verdienen. Wir wollen, dass sie damit ihre Familien er- nähren können. Wir wollen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht er- neut Angst vor Lohndumping haben müssen.Deshalb haben wir uns für das Tariftreuegesetz, für die Verlängerung und für die Auf- nahme der Busfahrerinnen und Busfahrer in das Gesetz stark gemacht. Mit dem schleswig-holsteinischen Tariftreuegesetz werden Arbeitnehmer im Baubereich, im SPNV, im Entsorgungsbereich und im ÖPNV geschützt.Zur großen Überraschung fast aller Akteure hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 03. April 2008 die Tariftreuevorschriften des niedersächsischen Landesvergabe- gesetzes wegen Unvereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit für gemeinschafts- rechtswidrig erklärt. Große Überraschung insoweit, als der Generalanwalt beim Euro- päischen Gerichtshof zuvor in seinem Schlussantrag verkündet hatte, dass Tariftreue- gesetze mit Europarecht vereinbar seien. Sicher ist der EUGH nicht an die Stellungs- nahme des Generalanwalts gebunden, er ist in der Vergangenheit aber fast immer dessen Schlussantrag gefolgt.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Es ist für uns völlig klar, dass nach diesem Urteil des EUGH eine sorgfältige rechtli- che Prüfung der Auswirkungen auf unser Tariftreuegesetz erforderlich und notwen- dig ist. Es geht aber sicherlich nicht darum, dass das EUGH-Urteil die Nichtigkeit des schleswig-holsteinischen Tariftreuegesetzes in Gänze bewirkt, wie einige es vielleicht gerne hätten.Die besondere Problematik dieses Urteils ergibt sich auch aus einem bemerkenswer- ten Artikel der Zeitschrift „Die Zeit“, aus dem ich zitieren möchte: „Der Europäische Ge- richtshof schwächt Gewerkschaften, Tarifverträge und das soziale Europa. Das Land Niedersachsen darf seine Auftragsvergabe nicht mehr daran koppeln, dass die Unter- nehmen Tariflöhne zahlen. Das Gericht verbietet diesen Tarifzwang und räumt dem Prinzip der Dienstleistungsfreiheit Priorität ein. Das ist nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer Niedersachsens fatal, das wird es auch schwieriger machen, bei den Bürgern glaubhaft für das soziale Europa zu wer- ben. Das Urteil ist insofern verwirrend, als ausgerechnet in der Baubranche ein gesetzlicher Mindestlohn gilt. Auch den hat der Subunternehmer unterboten. Zu diesem Verstoß äußert sich das Gericht jedoch nicht, es wehrt sich also nicht dagegen, dass Behörden kontrollieren, ob diese gesetzliche Lohnuntergrenze eingehalten wird. Nur als Auftraggeber dürfen sie eben keine Sonderbedingungen wie Tariflöhne verlan- gen. Fatal ist dieser juristische Winkelzug dennoch, vor allem für Branchen, in denen es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Dort wird das Dumping bei öffentlichen Auf- trägen kaum noch zu verhindern sein. Noch ist die Zahl der Protestler klein. Das muss nicht automatisch so bleiben - wenn die EU tatsächlich immer mehr zum Synonym für Sozialabbau wird.“Nach einer neuesten Studie wächst der Niedriglohnsektor in Deutschland erschre- ckend schnell. Mehr als jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland gilt als Geringverdie- -3-ner. Der Niedriglohnanteil stieg von 1995 bis 2006 um gut 43 % auf rund 6,5 Mio. Be- schäftigte. Das ist eine Quote von 22 %. In Dänemark sind es 8,5 %, in Frankreich sorgt nach einer französischen Studie vor allem der Staat dafür, dass der Niedriglohn- sektor vergleichsweise klein bleibt - unter anderem mit hohen Mindestlöhnen und star- kem Arbeitnehmerschutz.Die Konsequenz aus dem EUGH-Urteil kann deshalb für uns nur sein, dass auch in Deutschland kein Weg mehr an gesetzlichen Mindestlöhnen vorbei führt. Wir brau- chen Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen für alle Branchen. Billiglöhne von heute erzeugen die Altersarmut von morgen.Lassen Sie uns alles tun, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schles- wig-Holstein einen weitgehenden Schutz nach dem Tariftreuegesetz behalten. Las- sen Sie uns aber auch dafür eintreten, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen, auch in Europa, so gestaltet werden, dass ein gerechter Lohn die Grundlage für Ar- beitsleistung darstellt und dass Arbeitnehmerrechte geschützt werden.