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Anke Spoorendonk zu TOP 32 - Deutsch-dänisches Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Presseinformation Kiel, den 24.4.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 32 Deutsch-dänisches Rahmenabkommen über die grenzüber- schreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich Drs. 16/1992Die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich in der deutsch-dänischen Grenzregion wurde in denletzten Jahren stark ausgebaut. Sie umfasst mittlerweile so unterschiedliche Bereiche wie diegemeinsame Nutzung eines Rettungshubschraubers, die Krebstherapie, den Einsatzgrenzüberschreitender Rettungswagen und die Geburtshilfe. Dies wurde in der letzten Woche beidem Treffen zwischen Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und dem Vorsitzenden derRegion Syddanmark Carl Holst deutlich gemacht.Auch in einem gestern erschienen Artikel in der Flensborg Avis wird die gute deutsch-dänischeZusammenarbeit und der Anstieg der dänischen Patienten - insbesondere bei der Krebstherapie -in den Flensburger Krankenhäusern hervorgehoben und als vorbildlich für die zukünftigegrenzüberschreitende Kooperation gelobt. 2Es gibt also viele Zeichen des Aufbruchs im deutsch-dänischen Grenzland, gerade was dieGesundheitszusammenarbeit angeht. Die deutsche Minderheit träumt sogar von einemgemeinsamen deutsch-dänischen Krankenhaus.Ich will auch von dieser Stelle klar sagen, dass wir im SSW schon das Gefühl haben, dass die GroßeKoalition und insbesondere der Ministerpräsident die grenzüberschreitende Zusammenarbeit inden letzten Jahren ein gutes Stück vorangebracht haben. - Auch auf Druck des SSW, möchte ichhinzufügen.Die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich ist vielfach vertraglich zwischen den Trägern aufbeiden Seiten der Grenze geregelt. - Und gerade in der letzten Woche haben die Landesregierungund die Region Syddanmark auch im Gesundheitsbereich neue Kooperationsvereinbarungenunterschrieben, die die Zusammenarbeit weiter vertiefen sollen.Dies begrüßt der SSW. Dennoch fehlen aus unserer Sicht weiterhin die übergeordnetenRahmenbedingungen, damit wir diesen Leuchtturm der grenzüberschreitenden Zusammenarbeitin der Region weiter ausbauen und auf ein höheres Niveau bringen können. Dabei orientieren wiruns an das, was zwischen Deutschland und Frankreich heute schon Wirklichkeit ist.Seit 2005 gibt es ein Rahmenabkommen zwischen Deutschland und Frankreich über diegrenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. In diesem Rahmenabkommensind zum Beispiel die Entwicklung eines gemeinsamen Versorgungsangebotes imGesundheitsbereich und die Förderung des Austausches zwischen dem Gesundheitspersonalbeider Länder sowie die Erstattung der Finanzmittel zur Durchführung dieser Kooperationgeregelt.Auch die Sicherstellung eines besseren und schnelleren Zugangs der Bewohner des Grenzlandeszu qualitativ hochwertigen Gesundheitsleistungen ist im deutsch-französischen Abkommen 3festgeschrieben. Weiter ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für die gegebenenfalls imRahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auftretenden Schäden gesetzlich durchdieses Rahmenabkommen geregelt.Der SSW ist der Auffassung, dass dieses erfolgreiche Rahmenabkommen in der Zusammenarbeitmit Dänemark als Vorbild dienen kann, weil es die deutsch-dänische Kooperation durch einbilaterales Abkommen auf eine gesetzliche und damit langfristig tragbare Grundlage bringt. Wirbrauchen also keine Harmonisierung der EU-Gesundheitspolitik, sondern eine pragmatischebilaterale Lösung der heute schon gut funktionierenden Zusammenarbeit, die sich aber gern nochweiter ausweiten sollte.Insbesondere bei der Abstimmung eines gemeinsamen Versorgungsangebotes durch diegemeinsame Planung der Kapazitäten brauchen wir auch die Mitwirkung der Regierungen inBerlin und København. Die Landesregierung muss daher auf Bundesebene initiativ werden, umein entsprechendes Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark zu erreichen. Dies wäre einwirklicher Meilenstein in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beider Länder.