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Heiner Garg zum deutsch-dänischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 120/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 24. April 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Europa/Gesundheit/ZusammenarbeitIn seinem Redebeitrag zu TOP 32 (Deutsch-dänisches Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:„Die Zusammenarbeit in der deutsch-dänischen Grenzregion hat seit den 90er-Jahren deutlich an Intensität und an Breite zugenommen. Eine solche Kooperation bringt den Bürgerinnen und Bürgern auf beiden Seiten der Grenze Vorteile. Deshalb sollte dieses Miteinander auch im Gesundheits- bereich möglich sein.Bisher beschränkte sich die Zusammenarbeit auf einzelne Angebote, wie z.B. darin, die strahlentherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten aus Dänemark in Deutschland zu ermöglichen. Der Antrag des SSW zielt darauf ab, dass diese Kooperation künftig keine Einbahnstraße mehr sein darf. Deshalb wird in dem Antrag die partnerschaftliche Planung des Versorgungs- angebotes im Grenzgebiet eingefordert. Damit steht der SSW nicht allein.Der Wunsch nach einem Europa ohne Grenzen gibt es auch in anderen Bundesländern.So planen beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen ein Rahmenabkommen mit Polen und Baden-Württemberg eines mit Schweiz.Die Leistungserbringer in Schleswig-Holstein haben mit der Patientenbrücke mit Norwegen die Erfahrung machen müssen, dass eine Kooperation über die Grenze hinweg nur dann erfolgreich sein kann, wenn es dazu umfangreiche politische Unterstützung gibt1.Erste Signale hierzu scheint es bereits zu geben, wie man dem kürzlich veröffentlichten Bericht der Landesregierung zur grenzüberschreitenden Kooperation mit Süddänemark, entnehmen darf.1 vgl. Große Anfrage der FDP zum Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein (Drs.: 16/1940), Kapitel 2.7., S. 34 ff. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Allerdings beschränken sich bisher die dort vereinbarten Kooperationen auf Teilbereiche des Gesundheitswesens, wie z.B. die Nutzung des Rettungshubschraubers.Wirklich neu sind jetzt die Überlegungen der Landesregierung, die Krankenhausplanung mit Süddänemark abzustimmen um Doppelstrukturen beiderseits der Grenze zu vermeiden.Der SSW fordert, sich nicht länger auf Einzelplanungen zu beschränken. Um aber mehr zwischen Deutschland und Dänemark zu erreichen, brauchen wir ein Rahmenabkommen zwischen den Ländern – wie es bereits mit Frankreich existiert.Dieses deutsch-französische Rahmenabkommen konnte aber nicht einfach durch die maßgeblich beteiligten Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland mit den angrenzenden französischen Regionen Elsass und Lothringen geschlossen werden.Vielmehr musste erst ein Vertrag zwischen den Regierungen Frankreichs und Deutschland vereinbart, ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden.Bundestag und Bundesrat müssen einem solchen Rahmenabkommen zustimmen – schließlich zieht ein solches Abkommen weitreichende Konsequenzen in seiner Umsetzung nach sich.Geklärt werden musste beispielsweise im deutsch-französischen Rahmenabkommen, wer die Kosten in welchem Umfang für medizinische Behandlungen trägt.Denn die Sozialversicherungssysteme beider Länder sehen in vielen Bereichen, wenn überhaupt, nur eine geringe oder eingeschränkte Kostenbeteiligung bei Behandlungen außerhalb des eigenen Landes vor.Das bedeutet, dass auf Regierungsebene entsprechende Verwaltungsvereinbarungen z.B. über pauschale Vorabgenehmigungen zur Inanspruchnahme genehmigungsbedürftiger Behandlungen getroffen werden mussten.Gleichzeitig mussten die nationalen Kostenträger mit eingebunden werden, um den entsprechenden Kostenrahmen – bei einer stationären Behandlung beispielsweise – zu klären.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/