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24.04.08 , 15:32 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Trauernicht provoziert Klageflut"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 122/2008 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 24. April 2008 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL

Gesundheit/Recht/Nichtraucherschutzgesetz/Ein-Raum-Kneipen



www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Trauernicht provoziert Klageflut“ Zur heutigen Ankündigung der Gesundheitsministerin, dass sich auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Nichtraucherschutzgesetz für die Inhaber von Einraum-Gaststätten nichts ändern würde, da die Eilentscheidung nur für die beiden Klägerinnen eine unmittelbare Wirkung entfalte, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 122/2008 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 24. April 2008 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL

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www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Trauernicht provoziert Klageflut“ Zur heutigen Ankündigung der Gesundheitsministerin, dass sich auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Nichtraucherschutzgesetz für die Inhaber von Einraum-Gaststätten nichts ändern würde, da die Eilentscheidung nur für die beiden Klägerinnen eine unmittelbare Wirkung entfalte, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



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www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Trauernicht provoziert Klageflut“ Zur heutigen Ankündigung der Gesundheitsministerin, dass sich auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Nichtraucherschutzgesetz für die Inhaber von Einraum-Gaststätten nichts ändern würde, da die Eilentscheidung nur für die beiden Klägerinnen eine unmittelbare Wirkung entfalte, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
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Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
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„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 122/2008 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 24. April 2008 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL

Gesundheit/Recht/Nichtraucherschutzgesetz/Ein-Raum-Kneipen



www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Trauernicht provoziert Klageflut“ Zur heutigen Ankündigung der Gesundheitsministerin, dass sich auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Nichtraucherschutzgesetz für die Inhaber von Einraum-Gaststätten nichts ändern würde, da die Eilentscheidung nur für die beiden Klägerinnen eine unmittelbare Wirkung entfalte, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



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www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Trauernicht provoziert Klageflut“ Zur heutigen Ankündigung der Gesundheitsministerin, dass sich auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Nichtraucherschutzgesetz für die Inhaber von Einraum-Gaststätten nichts ändern würde, da die Eilentscheidung nur für die beiden Klägerinnen eine unmittelbare Wirkung entfalte, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 122/2008 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 24. April 2008 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL

Gesundheit/Recht/Nichtraucherschutzgesetz/Ein-Raum-Kneipen



www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Trauernicht provoziert Klageflut“ Zur heutigen Ankündigung der Gesundheitsministerin, dass sich auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Nichtraucherschutzgesetz für die Inhaber von Einraum-Gaststätten nichts ändern würde, da die Eilentscheidung nur für die beiden Klägerinnen eine unmittelbare Wirkung entfalte, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Trauernicht provoziert Klageflut“ Zur heutigen Ankündigung der Gesundheitsministerin, dass sich auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Nichtraucherschutzgesetz für die Inhaber von Einraum-Gaststätten nichts ändern würde, da die Eilentscheidung nur für die beiden Klägerinnen eine unmittelbare Wirkung entfalte, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
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Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 122/2008 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 24. April 2008 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL

Gesundheit/Recht/Nichtraucherschutzgesetz/Ein-Raum-Kneipen



www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Trauernicht provoziert Klageflut“ Zur heutigen Ankündigung der Gesundheitsministerin, dass sich auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Nichtraucherschutzgesetz für die Inhaber von Einraum-Gaststätten nichts ändern würde, da die Eilentscheidung nur für die beiden Klägerinnen eine unmittelbare Wirkung entfalte, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



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www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Trauernicht provoziert Klageflut“ Zur heutigen Ankündigung der Gesundheitsministerin, dass sich auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Nichtraucherschutzgesetz für die Inhaber von Einraum-Gaststätten nichts ändern würde, da die Eilentscheidung nur für die beiden Klägerinnen eine unmittelbare Wirkung entfalte, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
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Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
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Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



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„Es ist formal gesehen richtig, dass die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Schleswig vom 22. April 2008 nur für die beiden Klägerinnen gilt. De facto gilt die Entscheidung aber für alle inhabergeführten Einraum- Gaststätten ohne Angestellte. Jeder Gaststättenbesitzer in einer vergleichbaren Situation kann deshalb davon ausgehen, dass in seinem Fall das Gericht genauso entscheiden würde. Das hat die Sprecherin des Gerichts öffentlich bestätigt.
Will Ministerin Trauernicht jetzt mit ihrem Schreiben an die Ordnungs- behörden provozieren, dass jeder einzelne Gastwirt klagt?“, fragte Garg.
„Ich gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden des Landes um diesen Umstand wissen und umsichtiger handeln werden, als es die Ministerin wahrhaben will. Das jetzt an den Tag gelegte Verhalten ist albern und einer Ministerin nicht würdig“, so der liberale Fraktionsvize.
Garg wies darauf hin, dass die in dem Schreiben an die Ordnungsbehörden implizierte Gerichtsschelte nur zu deutlich mache, dass es der Ministerin gar nicht um die Rechtssicherheit ihres Gesetzes, sondern um Volkserziehung gehe. Er nannte es einen einmaligen Vorgang, dass die Exekutive Entscheidungen der unabhängigen Justiz in solcher Form öffentlich kommentiere.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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