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Lars Harms zu TOP 17 - Versorgung mit Postdienstleistungen in Schleswig-Holstein
PresseinformationKiel, den 25.4.2008 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 17 Versorgung mit Postdienstleistungen in Schleswig- Holstein Drs. 16/1848Die Öffnung der Postmärkte ist, wie auch in anderen Fällen, auf die Umsetzung desBinnenmarktes innerhalb der EU zurückzuführen und geht auf eine Richtlinie der EU von 1997zurück. Dennoch wurde die Liberalisierung bisher nur in mehreren Phasen vorangebracht. Sostand zum 31.12.2007 der Deutschen Post AG das ausschließliche Recht zu, Briefsendungen undadressierte Kataloge mit einem Einzelgewicht von bis zu 50 Gramm zu befördern. Alle anderenPostdienstleistungen wurden bereits vom Markt erbracht.Seit dem 1. Januar 2008 ist nun der Postmarkt in Deutschland vollständig geöffnet. Dies ist andersals in vielen anderen EU-Ländern, da die vollständige Öffnung der EU-Postmärkte jetzt auf den1.1.2011 verschoben worden ist und einige neue Beitrittsländer dürfen sogar bis Ende 2012 mit derÖffnung warten. Angesichts der Ungereimtheiten und Probleme, die sich aus dieser Öffnungergeben können, fragt man sich schon, warum ausgerechnet Deutschland wieder mal Vorreiterbei Liberalisierung sein musste.Die Große Anfrage der SPD zur „Versorgung mit Postdienstleistungen in Schleswig-Holstein“ gibtuns eine gute Gelegenheit, einige Fakten und Hintergründe zur Debatte um den Mindestlohn der 2Post, der ja vor einigen Monaten zur heftigen Kontroversen geführt hat, klar zu stellen. Darüberhinaus ist die Versorgung mit Postdienstleistungen auch wieder ein klassisches Beispiel, wieschwierig es ist, die früheren staatlichen „natürlichen“ Monopolisten zu privatisieren und einenvernünftigen Wettbewerb einzuführen, wenn man gleichzeitig eine Grundversorgung sichernmuss.Denn darum geht es natürlich insbesondere für ein Flächenland wie Schleswig-Holstein, dasdarüber hinaus auch noch viele kleinere Inseln hat: Wie sichern wir bei einer Privatisierung derPost und einer Liberalisierung der Postmärkte die Grundversorgung mit Postdienstleistungen füralle Bürgerinnen und Bürger? Diese Grundversorgung kann man eben nicht vollständig demMarkt überlassen.Stellen sie sich mal vor, wie teuer es zum Beispiel für die Bewohner auf den nordfriesischen Inselnund Halligen wäre, wenn sie ihre Post nach den Gesetzen des freien Marktes verschicken oderbekommen sollten. Es ist also klar, dass der Staat in einem solchen Bereich die Aufgabe hat, einegewisse Grundversorgung bei den Postdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zusichern.Diese Grundversorgung wird in Deutschland durch die sogenanntePostuniversaldienstverordnung geregelt. Demnach ist nach dieser Verordnung einMindestangebot an Postdienstleistungen flächendeckend in einer bestimmten Qualität und zuvernünftigen Preisen zu erbringen. Bisher hat die Post AG diese Universaldienstleistung erbrachtund sich sogar darüber hinaus freiwillig verpflichtet, 12.000 Filialen für die Brief- undPaketbeförderung sowie mindestens 108.000 Briefkästen vorzuhalten.Auch nach der völligen Öffnung des Postmarktes bleibt die Verpflichtung nach der Verordnungbestehen. Allerdings muss sie nicht zwangsläufig von der Post AG erbracht werden, sondern dieNetzagentur kann in Zukunft andere Unternehmen, die die Lizenz für die Postdienstleistungen 3haben, dazu verpflichten, diese Leistung zu erbringen, wenn die Universalleistung von der Post AGnicht mehr erbracht kann. Angesichts der Marktbeherrschung ist aber davon auszugehen, dass innächster Zeit der bundesdeutsche Universaldienst weiterhin von der Post AG geleistet wird.So weit so gut. Aber wie sieht es dann aus mit der Grundversorgung vor Ort in Schleswig-Holstein? Ist diese wirklich ausreichend? Denn folgt man den Berichten in den Medien, dann hörtman sehr oft, dass Postfilialen geschlossen werden und, dass gerade auch ältere MitbürgerProbleme damit haben, wenn es in ihrer Nähe keine Briefkästen mehr gibt. Jüngst konnten wir imSchleswig-Holstein-Magazin den Ärger vieler Bewohner über weitere geplante Filialschließungenin Lübeck verfolgen.Natürlich ist der Prozess der Filial- und Postkastenschließungen der Post AG schon seit Jahren inGang und ist auch für das Unternehmen, dass sich der zunehmenden Konkurrenz andererWettbewerber ausgesetzt sieht, eine wirtschaftliche Notwendigkeit. In der Antwort zur GroßenAnfrage macht die Landesregierung allerdings darauf aufmerksam, dass sich das Filialnetz derPost in der Summe zwischen 1999 und 2007 in Schleswig-Holstein nur von 442 auf 420 verringerthat. Dahinter verbirgt sich aber natürlich schon, dass viele Bürgerinnen und Bürger eineServiceverringerung bei der Post wahrnehmen.Dennoch muss man sagen, dass die Postuniversaldienstverordnung auch aus Sicht des SSWvertretbare Anforderung an die Grundversorgung im Bereich des Postwesens stellt. So muss inallen Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern eine stationäre Einrichtung vorgehaltenwerden. Und in Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern muss in zusammenhängendbebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal 2 Kilometer Entfernung vorhandensein. Dies erscheint uns auch eine ausreichende Grundversorgung zu sichern. Nur dieAnforderung, dass in Landkreisen in einer Fläche von 80 Quadratkilometern eine stationäreEinrichtung vorhanden sein muss, erscheint uns als zu wenig, auch wenn alle übrigen Orte miteinem mobilen Postservice versorgt werden müssen. 4Insgesamt ist aber der Landesregierung zuzustimmen, dass die postalische Grundversorgung vordem Hintergrund der Liberalisierung, bisher jedenfalls als ausreichend zu bezeichnend ist.Obwohl es also übergeordnet die Aufgabe des Bundes ist, im Bereich des Postwesens für diegesamte Bevölkerung angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu gewährleisten,übernimmt die Post AG dieses und ist darüber hinaus sogar noch weitere Selbstverpflichtungeneingegangen. Vor diesem Hintergrund wäre es natürlich fatal, wenn die Post in einemliberalisierten Markt Dumpingpreisen von der neuen Konkurrenz ausgesetzt gewesen wäre.Schließlich muss die Post auch erst einmal das Geld für die Universaldienstleistungerwirtschaften.Von daher war es nur logisch, dass man gerade im Postbereich seitens des Bundes versucht hat,einen Mindestlohn für alle Anbieter einzuführen. Mit zirka 9,50 Euro pro Stunde liegt dieserMindestlohn zwar noch besser als das, was zum Beispiel der Deutsche Gewerkschaftsbundfordert, aber prinzipiell war es richtig, gerade in einem liberalisierten Markt eines früheren„natürlichen“ Monopols so einen Mindestlohn gesetzlich festzulegen, damit alle die gleichenWettbewerbschancen haben.