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Heiner Garg: Sozialbestattungen dürfen kein Armenbegräbnis sein
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 128/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 25. April 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Soziales/SozialbestattungenHeiner Garg: Sozialbestattungen dürfen kein Armenbegräbnis sein In seinem Redebeitrag TOP 61 (Sozialbestattungen gemäß SGB XII - Bericht der Landesregierung) sagte der stellvertretende Fraktions- vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Es gibt eine bundesweite Tendenz, dass immer mehr Beerdigungen und insbesondere Sozialbestattungen geradezu zu einer „Entsorgung“ der Toten degenerieren, indem die Asche der Verstorbenen aus Kostengründen in andere Bundesländer oder gar ins Ausland verbracht oder auf parkähnlichen „Streuwiesen“ verteilt wird.Aber – genau dieser Entwicklung wollen wir – soweit das in Schleswig- Holstein in unseren Händen liegt – entgegenwirken.Eine Sozialbestattung darf kein Armenbegräbnis sein.Wir dürfen – auch bei Sozialbestattungen – nie den Willen des Verstorbenen bzw. seiner Angehörigen hinsichtlich der Art der Bestattung außer Acht lassen.Die christliche Tradition und unsere Verfassung gebieten eine menschenwürdige Bestattung. Schon deshalb dürfen wir uns auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten nicht dazu hinreißen lassen, Bestattungskosten auf die Möglichkeit der Kostenminderung zu reduzieren. Leider halten sich die Sozialhilfeträger immer weniger daran.Welche Verbesserungsmöglichkeiten hätten wir?• Wir müssen dran bleiben, dass eine angemessene Bestattungsvorsorge beim Schonvermögen endlich tatsächlich im Gesetz Berücksichtigung findet.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 • Und wir können als Landtag sicherlich auch dazu beitragen, den von einer Sozialbestattung Betroffenen, den Verstorbenen und ihren Angehörigen sowie den Bestattungsunternehmen, endlich zu einer gewichtigeren Lobby gegenüber den Kreisen zu verhelfen.• Zwar hat der Landkreistag zutreffend darauf hingewiesen, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag bei der Umsetzung des § 74 SGB XII nur beschränkte Einflussmöglichkeiten hat.• In Hessen ist es beispielsweise gelungen, dass der hessische Landkreistag an einer Beschlussvorlage arbeitet, die die Höhe von Bestattungskosten, Checklisten für Sozialbestattungen etc. erarbeitet.• Auch in Schleswig-Holstein gibt es Kreise, wie beispielsweise den Kreis Plön, die mit den ortsansässigen Bestattern entsprechende Rahmenverträge erarbeitet haben, um eine angemessene, eine menschenwürdige Sozialbestattung gewährleisten zu können.• Dagegen arbeitet der Kreis Ostholstein auf der Grundlage fast 12 Jahre alter Vereinbarungen, die zudem gegenüber den Bestattern vor 8 Jahren eine Verringerung des Beihilfesatzes bei den Bestatterleistungen zur Folge gehabt haben. Friedhofleistungen oder Leistungen für das Krematorium, Kosten für Sterbeurkunden werden vollständig vom Beihilfesatz gedeckt. Für die Bestatterleistung beschränkt sich der Beihilfesatz dagegen tatsächlich auf eine „Beihilfe“, die gerade mal 50 % der tatsächlichen Leistung abdeckt. Und eine Änderung der Situation ist trotz entsprechender Vorschläge nicht in Sicht.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/