Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

09.05.08 , 16:14 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zu den Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de


Nr. 172.08 / 9.5.2008
EU vergrämt von Boetticher
Zum Brief der Europäischen Kommission, Generaldirektion Umwelt, zu den Vogelschutz- gebieten auf Eiderstedt, der uns heute zugespielt wurde (siehe Anlage), erklärt der Frak- tionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:
Der Brief macht unmissverständlich klar, dass die Aussage von Minister von Boetticher, die von ihm an die EU gemeldeten Vogelschutzgebiete würden „einer fachlichen und rechtlichen Überprüfung durch die EU“ standhalten, falsch ist.
Die EU droht jetzt damit, die IBA-Liste zur Grundlage zu machen, wenn der Minister nicht bis zum 31. Mai einen neuen Vorschlag einreicht. In dieser Liste ist als „Important Bird Area“ auf Eiderstedt ein Gebiet von 13.000 ha genannt, das entspricht überwiegend dem Vorschlag des ehemaligen Grünen Umweltministers Müller.
In dem Brief wird auch sehr deutlich, dass es der EU auf den tatsächlichen Schutz der betroffenen Arten ankommt. Dagegen hat von Boetticher massiv verstoßen, indem er in dem betreffenden Gebiet in großem Umfang Grünlandumbruch, Vergrämung durch Knallkanonen, Baggerarbeiten an den Gräben während der Brutzeit der Trauersee- schwalbe, Wasserabsenkungen und sogar Einleitung von Salzwasser zugelassen hat, ohne dagegen einzuschreiten.
Es rächt sich nun, dass der Minister bei der Auswahl der Flächen nur die NutzerInnen des Gebiets einbezogen hat, sich aber geweigert hat, mit NaturschutzexpertInnen über- haupt darüber zu sprechen.
Wir fordern den Minister auf, sofort alle naturschutzwidrigen Handlungen auf Eiderstedt zu untersagen, eine Fläche auszuweisen, die einen tatsächlichen Schutz der Vögel ge- währleistet und so schnell wie möglich diese Flächen dann auch durch konkrete Natur- schutzausweisungen sicherzustellen. Sonst sind bald nicht nur die Vögel auf Eiderstedt verschwunden, sondern es kann auch für das Land sehr teuer werden, wenn die EU Strafzahlungen verhängt.
*** Abschrift (gekürzt)
Europäische Kommission Generaldirektion Umwelt Direktion 3 – Schutz der natürlichen Umwelt

Brüssel, am 28. April 2008-05-09 BMU Referat Frau Dr. Breyer Robert-Schumann-Platz 3 53175 Bonn

Nachmeldung von Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein Gespräch mit Herrn Minister Bötticher, Schleswig-Holstein, am 8.4.2008 in Brüssel
Im Rahmen unserer ausführlichen Auswertungen der deutschen Nachmeldungen von Vogelschutzgebieten und bezugneh- mend auf das o.g. Gespräch in der Kommission über die vom Land Schleswig-Holstein erbetene Konkretisierung der von mir gesehenen Meldedefizite, bitte ich mir mitzuteilen, ob das Land Schleswig-Holstein nunmehr in einen weiteren Nach- meldeprozess eintreten wird.
Wie die Kommission ausführlich dargelegt hat, wird vom Land Schleswig-Holstein die Ergänzung bzw. zusätzliche Aus- weisung bedeutsamer Flächen im Bereich folgender Gebiete erwartet:
Eiderstedt:
Durch die bisherige Auswahl von drei Teilflächen ist das dauerhafte Überleben der Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt nicht gesichert, wie durch den bedrohlichen Bestandsrückgang dieser Art in Eiderstedt in den letzten Jahren deutlich wird. Dar- über hinaus wird die bisherige, im Gelände kaum nachvollziehbare Abgrenzung den Anforderungen an einen wirksamen Vollzug von Schutzvorschriften nicht gerecht.
Damit ein Erfolg versprechendes Schutzkonzept umgesetzt werden kann, müssen die drei Teilbereiche zu einem zusam- menhängenden Gesamtgebiet verbunden werden, so dass das Gebiet den Dauergründlandkern des nordwestlichen Ei- derstedts umfasst. Zur Herstellung eines in der Abgrenzung fachlich nachvollziehbaren Gesamtgebietes sollten auch die di- versen Lücken in den bestehenden Teilbereichen v. a. im Teilbereich Westerhever geschlossen werden.
ETS …
Berücksichtigung von Wiesenbrütervorkommen:
Durch die bisherig Anwendung des Schleswig-Holsteinischen Auswahlkonzeptes für Europäische Vogelschutzgebiete ist keine ausreichende Berücksichtigung der Wisenbrüter (Zugvögel i. S. des Artikels 4(2) VRL) v. a. Uferschnepfe, Kiebitz und Großer Brachvogel erreicht worden. Durch die Erweiterung der beiden o. g. Gebiete, die in erheblichem Umfang Wie- senbrüter-Bestände aufweisen, wird auch dieses Defizit zu beheben sein.
Ich bitte bis spätestens 31. Mai um die Zusicherung einer entsprechenden Nachmeldung.
Sollte keine entsprechende Zusage einer Nachmeldung erfolgen, kann das Auswahlkonzept des Landes Schleswig-Holstein nicht als sachgerecht für die Auswahl von Europäischen Vogelschutzgebieten nach Art. 4(1) und insbesondere nach Art. 4(2) VRL anerkannt werden. Die Europäische Kommission wird sich – wie bereits mehrfach ausgeführt wurde – hilfsweise auf das IBA-Verzeichnis 2002 beziehen.
Patrick Murphy

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen