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Günther Hildebrand: Konzepte bei Enten- und Gänsefraßschäden ausbauen - Antwort im pdf-Anhang
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 151/2008 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Dienstag, 27. Mai 2008 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdLLandwirtschaft/ GänsefraßschädenGünther Hildebrand: Konzepte bei Enten- und Gänsefraßschäden ausbauen Zur Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage „Situation durch Enten- und Gänsefraßschäden in Schleswig-Holstein“ (Drucksache 16/2042) sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Dass die Populationen von Graugänsen, Nonnengänsen und Pfeifenten in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein zugenommen haben, ist bekannt. Dass darüber hinaus ihre zusehends längere Verweildauer im Frühjahr aus landwirtschaftlicher Sicht problematisch ist, räumt jetzt auch die Landesregierung ein“, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion heute in Kiel.„Offenbar reift doch allmählich die Erkenntnis, dass wir die Landwirte mit den Problemen, die sich aus dem Aufsuchen zahlreicher Enten- und Gänsearten an Nord- und Ostseeküsten, aber auch im östlichen Hügelland ergeben, nicht alleine lassen können“, machte Hildebrand deutlich. „Zwar verweist die Landesregierung auf ein ganzes Maßnahmebündel zur Linderung bzw. Minimierung der landwirtschaftlichen Schäden – aber als ‚ausreichend’ bezeichnet selbst die Landesregierung die Flächen nicht, die beispielsweise im Rahmen des Vertragsnaturschutzes zur Vermeidung von Fraßschäden zur Verfügung stehen.“„Ich begrüße daher sehr die Absicht der Landesregierung, auf einigen Teilflächen des bislang unbeweideten Drittels der Salzwiesen die Vorlandbeweidung jedenfalls versuchsweise wieder aufzunehmen. Im Interesse unserer Landwirte müssen die bisherigen Konzepte dringend ausgebaut werden“, so Hildebrand.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ SCHLESWIG.HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksach 16. Wahlperiode "1612042 08-05-l 5 i{:;,t. ri?Í iJi.¡ai:en Präsident *Ë&a tm AuftragoKleine Anfrage des Abgeordneten Gunther Hildebrand(FDP)undAntwort der Landesregierung - Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche RäumeSituation durch Enten- und Gänsefraßschäden in Schleswig-Holstein1. In welchem Umfang und in welchen Bereichen werden a) die Nordseeküste, b) die Ostseeküste und c) das Binnenland in Schleswig-Holstein von wanderndeh Vogelarten, insbesondere Enten und Mee- resgänsen, als Nahrungs-, Rast- und Brutgebiete aufgesucht? Welche Entwick- lung ist in den vergangenen fünf Jahren zu beobachten? Schleswig-Holstein hat zentrale ökologische Funktionen als Drehscheibe im afro- arktischen Vogelzugsystem. Zahlreiche Enten- und Gänsearten suchen Schles- wig-Holstein auf ihrem Weg von bzw. zu den Brutgebieten auf. Einzelne Arten brU- ten in Schleswig-Holstein. lm Hinblick auf das Thema der Kleinen Anfrage stehen insbesondere Graugans, Nonnengans'und Pfeifente im Mittelpunkt der Betrachtung: . Die Graugans ist ein Brutvogel mit Verbreitungsschwerpunkt an den Seen im östlichen Hügelland. Die Brutpopulation expandiert weiter und besiedelt zuse- hends alle geeigneten Brutplätze auch auf dem Mittelrücken und an der West- küste. Der Graugans-Brutbestand umfasst in Schleswig-Holstein aktuell ca. 4.500 Paare. Darüber hinaus nimmt die Zahl nichtbrütender und mausernder Vögelzu, die sich, z. T. aus ganz Nordwesteuropa kommend, an den seen in Ostholstein sammeln (aktuell ca. 20:000 Individuen), Die Nonnengans t.ritt als Rastvogel während des Winterhalbjahres an der Nordseeküste und in der unterelberegion auf; in der gesamten Region sind zeitweise über 100.000.Exemplare anzutreffen. Die skandinavische und nord- westsibirische Population dieser Art hat in den letzten Jahren zugenomrRen (aktuell knaPP 400.000 Individuen). Die zusehends längere Verweildàuer: der: Nonnengänsg im Frühjahr ist aus landwirtschaftlicher Sicht problematisch. Hiervon sind insbesondere die Vorlandflächen in Süderdithrnarschen sowie das westliche Eiderstedt betroffen. Die Ffeifente tritt als Ràstvogel an der Nordseeküste und zum Teil auch an der Ostseeküste im Raum Fehmarn auf. Die Rastbestände sind leicht rückläufig; analog ist die Frequentierung landwirtschaftlicher Nutzfíächen in den genann- ten Bereichen ebenfalls zurückgegangen.2. Wie groß sind die Flächen, die den Enten und Gänsen im Rahmen des Vertrags- naturschutzes zum Asen zur Verfügung stehen? DerVertragsnaturschutz hat aktuelleinen Umfang von rd. 14.900 ha; davon entfal- len allein ca. 4.900 ha Vertragsfläche auf die Halbinsel Eiderstedt. Auf allen Ver- tragsflächen sind der Aufenthalt und die Nahrungssuche von Enten- und Gänsear- ten zu dulden.3. Reichen diese Flächen aus, um Fraßschäden auf den angrenzenden landwirt- schaftlichen Nutzflächen zu vermeiden oder zumindest deutlich zu minimieren? Falls nein: Hält die Landesregierung eine Ausweitung dieser Flächen für geboten und in welcher Form will sÍe das erreichen? Der Vertragsnaturschutz tr,ägt durch Bereitstell,ung stör.ungsfreier Flächen zu einer Redúzierung von'Fraßsehäden auf anderen landwirtschaftlichen Nutzflächen bei. Darüber hinaus ist zur Linder:ung bzw. Minimierung Von Fraßschäden ein Bündel differenzierter Maßnahmen erforderlich; hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 ven¡viesen. r-\ 4. Welche Maßnahmèn hat die Landesregierung ergriffen bzw. welche Maßnahmen unterstützt die Landesregierung, urn Ertragsausfälle der l_andwirte a) zu verringern undiôder b) zu ersetzen, Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 1612042 die durch Enten- und Gänsefraßschäden entstehen?Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat mit Blick auf die Fraßschäden einen GesprächskreÍs ,,Wildgänse in der Landwirtschaft" mit den Betroffenen (Bauernverband, Schafzuchtverband, Landesjagdverband und Natur- schutzverbände) eingerichtet, um lnformationen auszutauschen und geeignete Maßnahmen zu erörtern. Zur Linderung bzw. Minimierung der landwirtschaftlichen Schäden ist folgendes Maßnahmen bündel erforderlich :. Vorbeugende Maßnahmen der Landwirtschaft Dies umfasst eine Standort angepasste Bewirtschaftung und Produktionstechnik fie nach einzelbetrieblicher Möglichkeit) sowie die Jagd bzw. Vergrämung.. Aktive Maßnahmen a) Optimierung der Wiesenvogel-Habitate in den Naturschutzkögen und -gebieten zur gleichzeitigen Verbesserung der Rast- und Nahrungshabitate für die Gänsear- ten.b) Vertragsnatu rschutz Die Maßnahme wird landesweit auch in Gebieten mit besonderen Brut- und Rast- vorkommen von Gänsen angeboten¡c) Flächenpool lHierbei handelt es sich um eine geplante Einzelfall-Lösung für besonders gravie- ìrende Fraßschadenssituationen in EU.Vogelsch utzgebieten an der Westküste :(beabsichtigte Urnsetzung ab 2009). Die Umsetzung soll durch Bewirtschaftungs- tausch von öffentlichen Flächen gegen stark geschädigte Intensiv- Grü landflächen erfolgen. nd) Ablenkungsftitterung für Nonnengänse .Das.seit dem Frühjahr 2008 laufende Pilotprojekt im EU-Vogelschutzgebiet,,Ei- derstedt" (Teilgebiet Westerhever) ist mit einer regelmäßigen Ausbringung von Getreidekörnern ab Mitte März bis zum Abzug der Nonnengänse verbunden, um. die Gänse auf die Projektfläche zu locken beziehungsWeise von anderen Privatflä- chen abzulenken.. FlankierendeMàßnahmen a) Jagdzeiten und Vergrämungsabschuss Die Landesjagdzeiten-Verordn u ng' schöpft den d urch die B undesjagdzeiten- Verordnung gesetzten Rahmen aus und regelt zusätzlich den Verg'rämungsab- schuss von Nonnengänsen zur Verhütung tibermäßiger Schäden auf Acker- und Grün la ndflächen auße rhalb von Vogelsch utzgebieten. b) Abschussanordnung gemäß $ 27 Bundesjagdgesetz durch die unteren Jagdbe- hörden, c) Pachtpreis-Reduzierung für Landesschutzdeiche und Vorlandflächen an der Westküste (für Schafhalter; in Abhängigkeit von der durch Gänsefraß heeinfluss- ten Grasnarbenentwicklun g). Flächenbezogene Zahlungen, die - ohne weitere konkrete Gegenleistungen der Landwirte - gezielt als Erstattung von Wildschäden gewährt werden, sind EU- rechtlich als unerlaubte Beihilfe zu bewerten. 5. Nach welchen Vertragsvarianten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes sind ge- genwädig für Enten und Gänse Flächen vorgesehen, wie sehen diese Vertragsva- rianten im Einzelnen aus und in welcher Höhe werden den Landwirten danach je- weils ihre Ertragsausfälle erstattet? Allen Vertragsmustern ist gemein, die Nahrungsaufnahme und den Aufenthalt von Enten, Gänsen und Schwänen zu dulden. Die nachstehende Aufstellung gibt ei- nen Überblick über die in Schleswig-Holstein angebotenen Vertragsmuster, die jeweiligen Bewirtschaftungsauflagen und die Ausgreichszahrungen.venragsmuster Flachen-/ Bewi ¡ts c haftu n gs a ufla ge n AUSgletcnszah- Gebietspriorität lunqwelde-w¡rtschaft ciruntand (s.o.) Standweide (max. 3 Tiere/ha); ZöQ,-