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Detlef Buder zu TOP 19: Transparenz bei der Personalausstattung der Schulen!
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 28.05.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 19: Ausreichende Ausstattung mit Lehrkräften und finanziellen Mitteln für die neuen Schul- arten Gemeinschaftsschule und Regionalschule (Drucksache 16/2060)Detlef Buder:Transparenz bei der Personalausstattung der Schulen!Das Schulgesetz, das wir im vergangenen Jahr verabschiedet haben, bringt für das Schulwesen in Schleswig-Holstein die einschneidendsten strukturellen Veränderungen seit vielen Jahrzehnten mit sich. Das Interesse der Eltern und der Schulträger an den beiden neuen Schularten Regionalschule und Gemeinschaftsschule ist groß, ganz be- sonders an den Gemeinschaftsschulen, die den gymnasialen Bildungsgang in der Flä- che erhalten.Eine solche Umgestaltung ist – das kann auch gar nicht anders sein – auch von Skep- sis und Befürchtungen begleitet. Deshalb - da bin ich mit dem Antragsteller völlig einig - dürfen wir es nicht zulassen, dass Eltern, Lehrer und Schüler demotiviert werden, et- wa durch eine Schlechterstellung der neuen Schularten bei der personellen oder mate- riellen Ausstattung.Das Verfahren der Planstellenaufteilung auf die verschiedenen Schularten und auf die verschiedenen Schulämter und Schulen muss so transparent wie möglich und auch innerhalb der vom Haushaltsgeber, also von uns, zur Verfügung gestellten Per- sonalmittel so flexibel wie möglich gehandhabt werden.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Die Planstellenzuweisung findet jedes Jahr öffentlich statt, weil die entsprechen- den Erlasse nicht nur den Schulämtern, sondern auch den Personalräten und Kreisel- ternbeiräten zugängig gemacht werden. Einen solchen Erlass hat es auch dieses Jahr am 08. Februar gegeben, der die Verteilung auf die Schulämter geregelt hat; für die Gemeinschaftsschulen wurde sie allerdings auf die einzelnen Schulen bezogen. Dabei ist natürlich zurzeit mehr Bewegung im Verfahren, als das in der Vergangenheit der Fall war. Nicht nur die Schülerzahlen ändern sich - in der Regel deutlich nach unten -, sondern auch ihre Verteilung auf die Schularten entsprechend der Umwandlung in ei- ne der beiden neuen Schularten.Die zugehörigen Statistiken hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Klug wenige Wochen nach Veröffentlichung des Planstellen- zuweisungserlasses mitgeteilt. Daraus leiten die GRÜNEN nun ab, die Schüler-Lehrer- Relation, bezogen auf Vollzeitstellen, sei für die Gemeinschafts- und Regionalschulen substantiell wesentlich schlechter als für die Gymnasien und Gesamtschulen.Offenbar ist von den Antragstellern übersehen worden, dass bei den Zahlen für die Regional- und Gemeinschaftsschulen sowohl die wenigen bereits bestehenden als auch die künftigen Regional- und Gemeinschaftsschulen auf der Basis der bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen eingerechnet wurden. Die Schüler-Lehrer-Relation ist wegen der unterschiedlichen Lehrverpflichtung auch nicht besonders aussagekräf- tig; von Interesse ist vielmehr die Relation des erteilten Unterrichts pro Schüler.Die Formulierungen dieser Antwort auf die Kleine Anfrage sind nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Manchmal sollten die Ministerien bei der Beantwortung von Fragen etwas kundenorientierter im Sinne der alten Anglerweisheit formulieren: Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht unbedingt dem Angler. -3-Da das Planstellenzuweisungsverfahren von den Schülerzahlen als wichtigster, aber nicht alleiniger Kennziffer ausgeht, weist der Erlass bereits vorsorglich darauf hin, dass die darin enthaltenen Zahlen nicht endgültig sein können, sondern dass eine Nach- steuern nötig sein kann, wenn sich diese Kennziffer ändert.Wegen der besonderen Verantwortung der Gemeinschaftsschulen für Differenzie- rungsmaßnahmen im Sinne der bestmöglichen individuellen Förderung wird bei den Gemeinschaftsschulen von einer Klassengröße von 25 Schülerinnen und Schülern ausgegangen. Über den Förderfonds sollen die Schulen für jede Lerngruppe zwei zusätzliche Lehrerwochenstunden erhalten.Wenn der Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nun fordert, über das Nachsteuern hinaus, das in der Antwort auf die Kleine Anfrage angekündigt wird, eben mal schnell 50 zusätzliche Stellen in die Gemeinschafts- und Regionalschulen zu geben, muss auch definiert werden, wo diese Stellen herkommen sollen.Wollen Sie einen Nachtragshaushalt, in dem der Landtag die Aufstockung des Lehrer- personalbudgets beschließt? Oder wollen Sie, dass wir 50 Stellen aus den anderen Schulkapiteln an die Regional- und Gemeinschaftsschulen schieben und damit woan- ders Probleme bei der Unterrichtsversorgung auslösen?Es sind mit dem Antrag der GRÜNEN viele ungeklärte Fragen verbunden. Ich denke, es ist das Vernünftigste, diesen Fragen im Ausschuss nachzugehen.