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Anke Spoorendonk zu TOP 15 - Errichtung eines Notarztstandorts in Kappeln
PresseinformationKiel, den 28.05.2008Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 15 Errichtung eines Notarztstandorts in Kappeln Drs. 16/2056Mit einem Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein vom Juni 2006 wurdedem Kreis Schleswig-Flensburg mitgeteilt, dass die Unterstützung durch niedergelassene Ärzteab 2007 nicht mehr wie im bisherigen Umfang erfolgen könne. Die Umstrukturierung derOrganisation des ärztlichen Notfalldienstes hat daher seit dem 1. Januar 2007 in der RegionAngeln und Kappeln zu einem Problem hinsichtlich der notärztlichen Versorgung geführt. Sollheißen: für einen großen Bereich des Kreises Schleswig-Flensburg dauert es länger als 20Minuten – teilweise auch länger als 30 Minuten – bis ein Notarzt am Notfallort eintrifft.Man führe sich vor Augen; der zweitgrößte Landkreis in Schleswig-Holstein – fast so groß wie dasSaarland - verfügt derzeit nur über einen einzigen Notarztstandort. Es gibt im Rahmen desGesetzes über kommunale Zusammenarbeit Vereinbarungen, wonach die Stadt Flensburg – dieauch nur über einen Notarztstandort verfügt - und der Kreis Rendsburg-Eckernförde – der überzwei Notarztstandorte verfügt - den Kreis Schleswig-Flensburg in der notärztlichen Versorgungunterstützen. Dies ändert jedoch nichts an der gegebenen Situation, dass die notärztliche 2Versorgung in weiten Teilen des Kreises – insbesondere im östlichen Angeln – länger dauert als20 Minuten. Diese Tatsache wurde nun auch in einem Gutachten bestätigt, das vom KreisSchleswig-Flensburg in Auftrag gegeben wurde.Darüber hinaus kommt man in dem Gutachten zu dem Ergebnis: „Die bestehende notärztlicheVersorgung im Land Angeln trägt weder dem rettungsdienstlichen Auftrag zur gleichmäßigenVersorgung der Bevölkerung noch der kreisweiten Umsetzung gängiger rettungsdienstlicher undpräklinisch-medizinischer Standards Rechnung.“Das Gutachten attestiert dem Kreis Schleswig-Flensburg hier eindeutig ein Versorgungsdefizitund fehlende Kompensationsmöglichkeiten. Schließlich kann man den bestehendenNotarztstandort in Schleswig nicht verlagern, da dieser für die Abdeckung des südlichen undsüdwestlichen Kreisgebietes dringend benötigt wird.Dem Kreis Schleswig-Flensburg als zuständigem Träger für den Rettungsdienst und somit auchals Verantwortlichem ist diese Situation schon längst ein Dorn im Auge. Der Kreis hat bereitsmehrmals Gespräche geführt mit den Krankenkassen - als Kostenträger - bezüglich derFinanzierung, leider erfolglos. Auch entsprechende Resolutionen aus dem Kreisgebiet habenbisher nicht gefruchtet. Eine erst kürzlich vom Kreis Schleswig-Flensburg an denMinisterpräsidenten gerichtete Resolution lief ebenfalls ins Leere mit der Antwort, es sei Aufgabedes Kreises sich mit den Kostenträgern zu einigen.Der Hinweis auf Verantwortlichkeiten hilft hier nicht weiter. „Good will“ ist keine Grundlage fürdie Errichtung eines Notarztstandortes und vertröstende Worte mit dem Hinweis auf neueZusammenarbeitsstrukturen zwischen der Diakonissenanstalt in Flensburg und derMargarethenklinik in Kappeln ebenso wenig.Natürlich ist es Aufgabe des Kreises sich mit den Krankenkassen zu einigen. Doch es gibt keineverpflichtende gesetzliche Grundlage, auf die der Kreis sich beziehen kann. Solange wir keinerechtliche Grundlage haben für die Einsatzbereiche oder Hilfsfristen von Notärzten, wird sich derKreis mit den Krankenkassen weiterhin bis zum St. Nimmerleinstag nicht einig werden können. 3So sieht es derzeit leider aus. Daher setzt unser Antrag genau dort an, um endlich ein rechtlichesFundament zu schaffen.In der Durchführungsverordnung des Rettungsdienstgesetzes ist unter §7 RettungswachenAbsatz 2 die Stationierung der Rettungswachen ganz klar geregelt. Danach muss derRettungswagen nach Eingang der Notfallmeldung bei der Rettungsleitstelle innerhalb von einerFrist von zwölf Minuten am Notfallort sein. Eine vergleichbare Frist für Notärzte gibt es nicht.Im Kreis Schleswig-Flensburg muss ein zusätzlicher Notarztstandort errichtet werden. Dakommen wir nicht drum herum. Zum einen, um den Kreis in die Lage zu versetzen, denrettungsdienstlichen und präklinisch-medizinischen Standard aufrecht zu erhalten und zumanderen, um die Versorgung der Bevölkerung mit notärztlichen Leistungen zu gewährleisten.Diesbezüglich geht auch aus dem Gutachten des Kreises hervor, dass die optimale Stelle für dieEinrichtung eines zusätzlichen Notarztstandorts - im Hinblick auf eine optimaleFlächenabdeckung - zwischen Sterup und Kappeln wäre. Ein zusätzlicher Notarztstandort auf dergrünen Wiese ist aber finanziell nicht tragbar. Daher muss zügig eine rechtliche Grundlagegeschaffen werden für die Errichtung eines zusätzlichen Notarztstandortes mitNotarzteinsatzfahrzeug an der Margarethen-Klinik in Kappeln.