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28.05.08 , 11:29 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 15 - Errichtung eines Notarztstandorts in Kappeln

Presseinformation
Kiel, den 28.05.2008

Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 15 Errichtung eines Notarztstandorts in Kappeln Drs. 16/2056

Mit einem Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein vom Juni 2006 wurde
dem Kreis Schleswig-Flensburg mitgeteilt, dass die Unterstützung durch niedergelassene Ärzte
ab 2007 nicht mehr wie im bisherigen Umfang erfolgen könne. Die Umstrukturierung der
Organisation des ärztlichen Notfalldienstes hat daher seit dem 1. Januar 2007 in der Region
Angeln und Kappeln zu einem Problem hinsichtlich der notärztlichen Versorgung geführt. Soll
heißen: für einen großen Bereich des Kreises Schleswig-Flensburg dauert es länger als 20
Minuten – teilweise auch länger als 30 Minuten – bis ein Notarzt am Notfallort eintrifft.


Man führe sich vor Augen; der zweitgrößte Landkreis in Schleswig-Holstein – fast so groß wie das
Saarland - verfügt derzeit nur über einen einzigen Notarztstandort. Es gibt im Rahmen des
Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit Vereinbarungen, wonach die Stadt Flensburg – die
auch nur über einen Notarztstandort verfügt - und der Kreis Rendsburg-Eckernförde – der über
zwei Notarztstandorte verfügt - den Kreis Schleswig-Flensburg in der notärztlichen Versorgung
unterstützen. Dies ändert jedoch nichts an der gegebenen Situation, dass die notärztliche 2
Versorgung in weiten Teilen des Kreises – insbesondere im östlichen Angeln – länger dauert als
20 Minuten. Diese Tatsache wurde nun auch in einem Gutachten bestätigt, das vom Kreis
Schleswig-Flensburg in Auftrag gegeben wurde.
Darüber hinaus kommt man in dem Gutachten zu dem Ergebnis: „Die bestehende notärztliche
Versorgung im Land Angeln trägt weder dem rettungsdienstlichen Auftrag zur gleichmäßigen
Versorgung der Bevölkerung noch der kreisweiten Umsetzung gängiger rettungsdienstlicher und
präklinisch-medizinischer Standards Rechnung.“
Das Gutachten attestiert dem Kreis Schleswig-Flensburg hier eindeutig ein Versorgungsdefizit
und fehlende Kompensationsmöglichkeiten. Schließlich kann man den bestehenden
Notarztstandort in Schleswig nicht verlagern, da dieser für die Abdeckung des südlichen und
südwestlichen Kreisgebietes dringend benötigt wird.


Dem Kreis Schleswig-Flensburg als zuständigem Träger für den Rettungsdienst und somit auch
als Verantwortlichem ist diese Situation schon längst ein Dorn im Auge. Der Kreis hat bereits
mehrmals Gespräche geführt mit den Krankenkassen - als Kostenträger - bezüglich der
Finanzierung, leider erfolglos. Auch entsprechende Resolutionen aus dem Kreisgebiet haben
bisher nicht gefruchtet. Eine erst kürzlich vom Kreis Schleswig-Flensburg an den
Ministerpräsidenten gerichtete Resolution lief ebenfalls ins Leere mit der Antwort, es sei Aufgabe
des Kreises sich mit den Kostenträgern zu einigen.
Der Hinweis auf Verantwortlichkeiten hilft hier nicht weiter. „Good will“ ist keine Grundlage für
die Errichtung eines Notarztstandortes und vertröstende Worte mit dem Hinweis auf neue
Zusammenarbeitsstrukturen zwischen der Diakonissenanstalt in Flensburg und der
Margarethenklinik in Kappeln ebenso wenig.


Natürlich ist es Aufgabe des Kreises sich mit den Krankenkassen zu einigen. Doch es gibt keine
verpflichtende gesetzliche Grundlage, auf die der Kreis sich beziehen kann. Solange wir keine
rechtliche Grundlage haben für die Einsatzbereiche oder Hilfsfristen von Notärzten, wird sich der
Kreis mit den Krankenkassen weiterhin bis zum St. Nimmerleinstag nicht einig werden können. 3
So sieht es derzeit leider aus. Daher setzt unser Antrag genau dort an, um endlich ein rechtliches
Fundament zu schaffen.


In der Durchführungsverordnung des Rettungsdienstgesetzes ist unter §7 Rettungswachen
Absatz 2 die Stationierung der Rettungswachen ganz klar geregelt. Danach muss der
Rettungswagen nach Eingang der Notfallmeldung bei der Rettungsleitstelle innerhalb von einer
Frist von zwölf Minuten am Notfallort sein. Eine vergleichbare Frist für Notärzte gibt es nicht.


Im Kreis Schleswig-Flensburg muss ein zusätzlicher Notarztstandort errichtet werden. Da
kommen wir nicht drum herum. Zum einen, um den Kreis in die Lage zu versetzen, den
rettungsdienstlichen und präklinisch-medizinischen Standard aufrecht zu erhalten und zum
anderen, um die Versorgung der Bevölkerung mit notärztlichen Leistungen zu gewährleisten.
Diesbezüglich geht auch aus dem Gutachten des Kreises hervor, dass die optimale Stelle für die
Einrichtung eines zusätzlichen Notarztstandorts - im Hinblick auf eine optimale
Flächenabdeckung - zwischen Sterup und Kappeln wäre. Ein zusätzlicher Notarztstandort auf der
grünen Wiese ist aber finanziell nicht tragbar. Daher muss zügig eine rechtliche Grundlage
geschaffen werden für die Errichtung eines zusätzlichen Notarztstandortes mit
Notarzteinsatzfahrzeug an der Margarethen-Klinik in Kappeln.

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