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28.05.08 , 12:05 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Landesweite Überprüfung der Notarztstandorte sinnvoll"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 154/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 28. Mai 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Gesundheit/Rettungsdienst/Notarzt/Stanorte
Günther Hildebrand: „Landesweite Überprüfung der Notarztstandorte sinnvoll“ In seinem Redebeitrag zu TOP 15 (Errichtung eines Notarztstandortes in Kappeln) sagte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Günther Hildebrand:
„Mit dem vorliegenden Antrag wird ein grundsätzliches Problem des Rettungsdienstes in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein mit hohem Touristenaufkommen in der Sommersaison an einem konkreten Beispiel beleuchtet: Einerseits muss gewährleistet sein, dass im Notfall jeder Patient schnell und sicher erreicht werden kann. Konkret schreibt § 7 der Rettungsdienstverordnung in seinem Absatz 2 eine Hilfsfrist von 12 Minuten vor. Innerhalb dieses Zeitraumes muss „in der Regel“ der Rettungswagen nach Eingang der Notfallmeldung vor Ort sein.
Andererseits stellen Hilfsfristen immer einen Kompromiss zwischen medizinischen Erfordernissen und den gegebenen ökonomischen Möglichkeiten dar. Das wird dann besonders deutlich, wenn diese Hilfsfrist – so wie in Schleswig-Holstein – nicht ausdrücklich auch für den Einsatz von Notarzteinsätzen gilt.
Der Kreis Schleswig-Flensburg steht jetzt vor dem Dilemma, dass Bereiche in Kappeln und Ostangeln aufgrund der bisherigen Infrastruktur durch einen Notarzt nicht innerhalb einer angemessenen Frist erreicht werden können.
Zu diesem Schluss kommt jedenfalls ein kürzlich vom Kreis in Auftrag gegebenes Gutachten1. Danach sollen selbst bei der Einbeziehung der Notarztstandorte Flensburg und Eckernförde innerhalb von 20 Minuten nach der Alarmierung weite Bereiche Angelns und nach 30 Minuten immer noch Teilbereiche rund um Gelting durch den Notarzt nicht erreichbar2 sein.

1 „Gutachten zur Überprüfung der Organisationsstruktur des Rettungsdienstes im Kreis Schleswig-Flensburg durch Forplan Dr. Schmiedel GmbH vom 6. Mai 2008 2 lt. Gutachten konnten in 434 Notfällen auf ca. 35.000 Einwohner die Patienten frühestens nach 20 Minuten durch einen Notarzt versorgt werden. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Wie aber kann das Problem sinnvoll gelöst werden? Durch Festschreibung einer einheitlichen 15-Minuten-Hilfsfrist für Notärzte, wie kürzlich durch die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands gefordert3? Eine solche Regelung könnte der Landesgesetzgeber gesetzlich festschreiben.
Der SSW sucht mit seinem Antrag eine andere Lösung: Gewollt ist eine gesetzliche Festschreibung eines Notarztstandortes an der Margarethen- Klinik in Kappeln. Auch, wenn damit der Versorgungsnotstand in Angeln ausweislich des Gutachtens nicht gelöst werden kann, hätte dieser Vorschlag zumindest den Charme, dass ein dort ansässiger Notarzt in den Klinikbetrieb eingebunden werden könnte.
Aber ist hierfür eine gesetzliche Einzellösung tatsächlich sinnvoll und notwendig? Was ist dann mit Standorten, die ebenfalls mit dem grundsätzlichen Problem zu kämpfen haben, dass der Notarzt länger als 20 Minuten unterwegs sein kann - wie z.B. in Nordfriesland? Und ist die Anbindung des Notarztes an eine Klinik immer auch die kostengünstigere Lösung? Notärzte bezweifeln dies. Sie schlagen vielmehr eine landesweite Überprüfung der Notarztstandorte vor.
Bei einer intelligenten Standortoptimierung und einer besseren Einbindung des Rettungshubschraubers bei einzelnen Einsätzen ist es sehr wohl möglich, mit den vorhandenen Kapazitäten eine gute Versorgung der Bevölkerung zu erhalten. Das kann auch bedeuten, dass - unabhängig von Krankenhausstandorten - einzelne Notarztstandorte in der Fläche errichtet werden müssten. Bestes Beispiel finden wir im Kreis Plön: Der Notarzt ist in Schönkirchen – der Rettungsdienst in Probsteierhagen stationiert – damit wird eine optimale und kostengünstige Versorgung der Region sicher gestellt, auch in der Sommersaison. Wir sollten deshalb den Antrag des SSW zum Anlass nehmen, die Grundlagen für eine landesweite Überprüfung im Ausschuss zu diskutieren.
Es ist originäre Aufgabe der Kommunen, die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes sicher zu stellen4. Es ist bedauerlich, dass Kreis und Krankenkassen bisher keine Lösung gefunden haben. Wenn aber Verhandlungen dermaßen festgefahren sind, dass sich letztendlich der Gesetzgeber aufgefordert wird, durch rechtliche Vorgaben im Einzelfall einzugreifen, dann ist das für gewöhnlich eine schlechte Basis für die Zukunft. Insofern kann eine gesetzliche Regelung lediglich „ultima ratio“ sein.
Vorher sind alle anderen Möglichkeiten der Verhandlung auszuschöpfen – auch mit der intensiven Vermittlung der Landesregierung. Vielleicht ist dann ein landeseinheitliches Planungskonzept gemeinsam mit den Kommunen und Kassen der sinnvollere Weg, um in ganz Schleswig- Holstein zu einem für alle gutes Ergebnis zu kommen.“

3 dpa vom 7. März 2008, „Notärzte fordern einheitliche 15-Minuten-Hilfsfrist“ 4 Anders, als bei der Organisation des ärztlichen Notdienstes durch niedergelassene Ärzte, ist hier nicht die Kassenärztliche Vereingung zuständig.
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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