Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

28.05.08 , 15:12 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 8 - Situation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein

Presseinformation Kiel, den 28.5.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 8 Situation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein Drs. 16/1846

Die Große Anfrage setzt sich mit allen Lebensbereichen der Menschen in unserem Land
auseinander, die von einer Behinderung betroffen sind: Es geht um die Situation von Menschen,
die sich in genauso unterschiedlichen Lebensumständen befinden, wie Menschen ohne
Behinderungen. Es ist der Verdienst der Landesregierung, diese Vielschichtigkeit angemessen
abzubilden. Wer es vorher noch nicht wusste, weiß es spätestens jetzt: es gibt nicht den
Behinderten, sondern Menschen unterschiedlichen Alters, Behinderungsformen und
Schweregrades.


Die Probleme von älteren Menschen mit Behinderung sind nicht neu. Wir haben uns im Landtag
schon mit fehlenden Wohnmöglichkeiten ehemaliger Beschäftigter der Werkstätten für
Behinderte beschäftigt. Auf dem Land ist es schwierig, einem geistig behinderten Senior eine
angemessene Wohnform anzubieten. In den großen Städten des Landes sieht es allerdings auch
nicht viel besser aus. Wir müssen in den nächsten Jahren neue Strukturen schaffen. Jeder zehnte
Beschäftigte ist 51 Jahre und älter, wird also mittelfristig in den Ruhestand wechseln. Für diese 2
Personengruppe stehen keine ausreichenden Strukturen bereit. Ich rede hier nicht von
Pflegeeinrichtungen, sondern von altersgerechten Wohnmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderung. Der Verweis auf die kommunalen Zuständigkeiten ist nach meinem Dafürhalten
völlig unzureichend, denn die Kommunen allein werden es nicht schaffen, in ausreichendem
Maße Angebote zu schaffen.


Die klare und deutliche Sprache der Antwort lässt ansonsten nichts zu wünschen übrig. Ich
möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass nicht um den heißen Brei herum geredet wird.
Das gilt besonders für die Fragen, die Kinder betreffen. So referiert die Landesregierung die
Einschätzung der Sozialpädiatrischen Zentren. Deren Fachleute berichten aus ihrer Arbeit, dass
soziale Benachteiligung zu Behinderung führen kann. Sie beobachten Lernstörungen, emotionale
Verwahrlosung und Entwicklungsverzögerungen im Zuge zunehmender Verarmung.
Diesen Zusammenhang sollten wir umgehend weiter untersuchen.


Im Zusammenhang mit diesem Komplex möchte ich die Eingliederungshilfe für Kinder
ansprechen. Ich habe bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass die Förderung und
Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern immer noch in einigen Kreisen unseres
Landes mehr als Gnadenakt, denn als Anspruch gesehen wird. Woran es hapert, ist klar:
einheitliche Verhaltensmaßstäbe, die für Eltern, Pädagogen und auch die Kreise verlässliche
Rahmen schaffen, und transparente Zuständigkeiten. Die Lebenshilfe schlägt seit langem statt
des Begriffswirrwarrs von „Hilfeplanung“, „Casemanagement“ und „Eingliederungsplanung“ vor,
von „Persönlicher Teilhabeplanung“ zu sprechen. Das wäre schon einmal der erste Schritt zu
einem einheitlichen Vorgehen.


Eltern betreten in aller Regel völliges Neuland, wenn ihnen mitgeteilt wird, dass ihr Kind
behindert ist. Zunächst wissen sie nicht, auf welche Maßnahmen und Unterstützungsleistungen
sie einen Anspruch haben. Viele Eltern beißen sich mit einer bewundernswerten Hartnäckigkeit
durch ein unübersichtliches System, das sich nur auf dem Antragswege erschließt. Der 3
Landesbehindertenbeauftragte verweist auf Lücken in der Information und auch der Versorgung
in jedem seiner Berichte hin. So sind die Eltern oftmals auf andere Betroffene oder
Selbsthilfegruppen angewiesen, die dann die entscheidenden Hinweise geben; zu wenige Eltern
kennen und nutzen die Möglichkeit, sich Unterstützung bei den Verhandlungen mit den Behörden
zu holen.


Es gibt natürlich in der Arbeit mit Behinderten klare Standards, Diagnoseprofile und
Handlungspläne; so wie in der Medizin auch. Jeder Medizinstudent weiß, was bei einer Grippe
angeraten ist. Das gilt für die Behindertenarbeit in gleicher Weise; nur dass dann die Kostenstelle
über die Maßnahmen entscheidet. Deren Entscheidungen fallen in Zeiten knapper Kassen nach
einem bestimmten Muster aus. Dass durch falsche Sparziele eher Mehrkosten entstehen, könnte
Ausgangspunkt endloser Diskussionen sein. Könnte. Denn Zeit ist genau das, was Eltern
behinderter Kinder nicht haben.


Der SSW drängt daher darauf, einheitliche und transparente Hilfeplanmaßstäbe für Kinder und
Jugendliche in allen Kreisen und kreisfreien Städten einzuführen. Die Gesundheitsämter sollten
stärker als bisher eingebunden werden. Ich bin davon überzeugt, dass damit Hemmschwellen
reduziert werden, die oftmals im Umgang mit dem Jugendamt vorprogrammiert sind. Anderseits
ist bei der Federführung durch das Gesundheitsamt gewährleistet, dass finanzielle Interessen in
den Hintergrund treten. Eigentlich sollte der Wohnort der Familien keine Rolle spielen, wenn es
um die Hilfepläne geht. Tatsächlich höre ich immer wieder, dass Eltern sogar einen Umzug in
einen anderen Landkreis erwägen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Das ist eine schlimme
Entwicklung, die wir nicht länger dulden sollten.


Die Integration von Kindern mit Behinderungen in die Normalschulen ist ein weiteres
erstrebenswertes Ziel, das wir meines Erachtens aber viel zu langsam umsetzen. Andere Länder
sind da viel weiter. Aber auch bei uns beginnt sich etwas zu bewegen. Die Statistik zeigt, dass die 4
Sonderschulen auf dem Rückzug sind, was die Schülerzahlen angeht: Einige Kreise haben gar
keine Sonderschulen neben der Sonderschule für Schüler mit geistiger Behinderung.
Der SSW begrüßt diese Entwicklung, denn in kaum einem anderen Land wird so rigoros sortiert
wie in Deutschland. Dabei könnten viele Schüler mit Behinderungen durch entsprechende
Assistenz, bauliche Maßnahmen und entsprechend qualifizierte Pädagogen eine Normalschule
besuchen. Der SSW fordert, dass wir entsprechende Bemühungen weiter verstärken.
Gestern wurde erstmals der Integrationspreis an schleswig-holsteinische Betriebe vergeben, die
vorbildlich in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sind. In Tönning ist die Firma
„Nissen“ dafür ausgezeichnet worden, dass sie bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit den
Werkstätten in Husum und Flensburg zusammenarbeitet und Arbeit für 200 Menschen mit
Behinderung schafft. Ich hoffe, dass sich möglichst viele Betriebe von diesem guten Vorbild
anstecken lassen.


Die steigende Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter spricht allerdings eine andere Sprache.
Offenbar sitzen immer noch viele Unternehmer dem Irrglauben auf, dass Schwerbehinderte viel
kosten. Dabei erfüllen sie bei entsprechender Ausstattung ihres Arbeitsplatzes alle
Anforderungen.
Voraussetzung für die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt ist eine
qualifizierte Ausbildung. Da müssen wir weiterhin am Ball bleiben.


Wir müssen uns alles in allem noch mehr anstrengen, um die Teilhabechancen von Menschen mit
Behinderung zu verbessern und hierzu sollten wir die Erkenntnisse der vorliegenden Großen
Anfrage nutzen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen