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28.05.08 , 15:29 Uhr
FDP

Ekkehard Klug zu den Jugendfreiwilligendiensten

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 158/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 28. Mai 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Soziales/Freiwilligendienste/FöJ/FSJ
Ekkehard Klug zu den Jugendfreiwilligendiensten In seinem Redebeitrag zu TOP 44 (Jugendfreiwilligendienste) sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Ekkehard Klug:
„Mit dem „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten“ werden jetzt das „Freiwillige ökologische Jahr“ (FöJ) und das „Freiwillige Soziale Jahr“ (FSJ) rechtlich unter einem Dach vereint. Vordergründiger Auslöser der Gesetzesänderung war die Rechtsauffassung des Bundesfinanzministers, dass Träger des FöJ bzw. des FSJ umsatzsteuerpflichtig seien, da sie – nach seiner Lesart – „Arbeitnehmerüberlassung“ gegenüber den Einsatzstellen betreiben würden.
Mit der Novellierung des Gesetzes soll dieses Problem gelöst werden. Allerdings nur im Rahmen einer komplizierten Vertragsgestaltung zwischen Träger und Einsatzstelle. Die Folge ist, dass mit der Verlagerung der Vertragsabwicklung vom Träger auf die Einsatzstelle diese einen wesentlich höheren Verwaltungsaufwand zu bewältigen haben, den kleinere Einsatzstellen womöglich kaum werden leisten können. Damit wird den Einsatzstellen weiter Zeit und Geld für Seminare oder bei der pädagogischen Begleitung der Jugendlichen entzogen.
Bei der Neuregelung zur Umsatzsteuerpflicht alleine ist es aber nicht geblieben. Darüber hinaus hat sich der Charakter des FöJ und FSJ durch das „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten“ verändert. Genau das wird aber im Bericht der Landesregierung nicht ganz deutlich. Jugendfreiwilligendienste haben den Auftrag, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Diese Zielrichtung verändert sich jetzt mit der Novellierung. Stattdessen wird die Bedeutung des FöJ und des FSJ als „Bildungsjahr“ beschrieben.
Eine Verengung des Bildungsbegriffes auf feste Lernziele im FöJ und FSJ birgt aber die Gefahr, dass Freiwilligendienste künftig einen Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 berufsvorbereitenden Charakter bekommen. Das ist nicht deren eigentliche Aufgabe. Freiwilligendienste sind keine Warteschleifen für Jugendliche, die auf einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz warten.
Ihr eigentliches Ziel – das freiwillige bürgerschaftliche Engagement für die Gesellschaft – tritt nach unserer Auffassung hier zu sehr in den Hintergrund.
Hier hätte ich mir eine differenziertere Darstellung der Landesregierung gewünscht. Auch werden konkrete Fragen zur „Wertung als Bildungsarbeit der persönlichen und fachlichen Betreuung und Anleitung in den Einsatzstellen“ sowie zur „Wertung der Bildungsarbeit der daraus resultierenden Tätigkeiten der Jugendlichen innerhalb und außerhalb der Einsatzstellen“ von der Landesregierung gar nicht beantwortet.
Gerade eine eindeutige Antwort auf diese beiden Fragen wäre aber im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der jetzt im Gesetz festgeschriebenen Bildungsziele besonders wichtig für die Träger und Einsatzstellen.
Die Träger von Freiwilligendiensten in Schleswig-Holstein stehen jetzt vor der Aufgabe, die im Gesetz verankerten Ziele bei gleichzeitig weniger Geld umsetzen zu müssen.
Die Zuwendungen des Landes zum FöJ beispielsweise, wurden in der Vergangenheit bereits rapide gekürzt.
Angesichts der Tatsache, dass die Verpflichtungsermächtigung für den kommenden Doppelhaushalt eine weitere Absenkung vorsieht, bleibt abzuwarten, ob das derzeitige Angebot an FSJ und FöJ-Plätzen überhaupt aufrecht erhalten werden kann.
Ich befürchte, dass die Träger aufgrund der Mittelkürzungen auch ihr Angebot immer weiter werden reduzieren müssen.
Schon jetzt haben wir in Schleswig-Holstein die Situation, dass für einen FöJ- Teilnehmer statt der vorgesehenen 495 Euro nur noch 408 Euro vorgesehen sind1.
Eine weitere Kürzung des Taschengeldes bei den Freiwilligen ist aber angesichts der steigenden Energiekosten sowie Steuern und Abgaben nicht zumutbar.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass künftig bürgerschaftliches Engagement von Jugendlichen nur noch für diejenige möglich sein wird, die von zuhause aus Geld mitbringen können.
Damit würde der Gedanke des FöJ und FSJ konterkariert – und das kann nicht Ziel einer Neuregelung sein.“



1 Bereits heute liegen die FöJ-Teilnehmer in Schleswig-Holstein mit ihrer Vergütung unterhalb der Höhe der „Sachbezugswerte“, so dass die Träger nach diesem höheren Satz die Sozialversicherungsabgaben abführen müssen.

Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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