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28.05.08 , 15:36 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: Grundschulen sollen selbst entscheiden, ob in den ersten beiden Jahrgängen jahrgangsgemischt unterrichtet wird

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 159/2008 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 28. Mai 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Schulpolitik / Jahrgangsübergreifender Unterricht an Grundschulen
Ekkehard Klug: Grundschulen sollen selbst entscheiden, ob in den ersten beiden Jahrgängen jahrgangsgemischt unterrichtet wird In der Landtagsdebatte zu TOP 24 (Flexible Eingangsphase der Grundschule) erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Die Grundschulen sollen in unserem Land selber darüber entscheiden, ob sie in den Klassen 1 und 2 jahrgangsübergreifenden Unterricht erteilen wollen. Dies will die FDP-Fraktion durch ihren Antrag erreichen. Nicht mehr und nicht weniger. Hier geht es um die pädagogische Eigenverantwortung der Schulen. Oder darum, ob die Landesregierung „par ordre de Mufti“ vorschreibt, wie Grundschulen arbeiten sollen.
Was wir für die schleswig-holsteinischen Grundschulen fordern, das hat auch der Berliner SPD-Bildungssenator Jürgen Zöllner im Februar den Berliner Grundschulen zugestanden. Die WELT berichtete am 11. Februar: „Die Entscheidung über die Einführung des jahrgangsgemischten Unterrichts soll künftig bei den Schulen liegen. Das hat jetzt Bildungssenator Zöllner entschieden“.
Als wir im September letzten Jahres im Bildungsausschuss über den von der FDP beantragten Bericht zur Eingangsphase der Grundschule diskutiert haben, stellte ich der Ministerin genau diese Frage: Ob denn die Schulen das selbst entscheiden könnten. Das Ausschussprotokoll vom 20. September gibt die Antwort von Frau Erdsiek-Rave wie folgt in indirekter Rede wider: „…die Bildung von jahrgangsübergreifenden Lerngruppen hänge von der Organisationsform der Schule und den Verhältnissen vor Ort ab.“
Das konnte man nicht anders verstehen als im Sinne einer Entscheidungsfreiheit der Schulen vor Ort. Deshalb war ich um so erstaunter, als ich kürzlich bei einem Schulbesuch vor Ort hörte, der jahrgangsübergreifende Unterricht werde in den kommenden Jahren nach Auskunft der zuständigen Schulräte verpflichtend eingeführt. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Der Schulleiter – übrigens ein engagiertes Mitglied der GRÜNEN – fand diese ‚Anweisung von oben‘ im Übrigen gar nicht gut.
Meine erste Vermutung war: Da haben vielleicht Vertreter der unteren Schulaufsicht vor Ort eine „hundertünfzigprozentige“ Linie vertreten. Deshalb stellte ich dazu eine Kleine Anfrage. Und die Antwort hat mich echt überrascht: Die Landesregierung antwortet: „Die Grundschulen sind … verpflichtet, in der Eingangsphase jahrgangsübergreifende Lerngruppen zu bilden“.
Die Reaktionen auf meine Pressemitteilung hierzu kann man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Susanne Herold, die schulpolitische Sprecherin der CDU – Fraktion, forderte vom Ministerium eine Klarstellung. Frau Herold meinte, die Antwort sei wohl nur dadurch zu erklären, dass – Zitat - „es sich bei der vom Kollegen Klug beanstandeten Formulierung nur um ein Missverständnis bei den Sachbearbeitern im Ministerium für Bildung und Frauen handeln kann“.
Das Ministerium aber antwortete wie gehabt: die Vorgabe habe „verpflichtenden Charakter“ und werde bis 2011/12 landesweit umgesetzt.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie die Ministerin noch vor wenigen Monaten auf meine entsprechende Frage im Ausschuss die Antwort geben konnte – ich zitiere sie nochmals - :
„…die Bildung von jahrgangsübergreifenden Lerngruppen hänge von der Organisationsform der Schule und den Verhältnissen vor Ort ab.“
Da muss man schon sagen: Was hat man eigentlich von einer Landesregierung zu halten, deren Antworten an Abgeordnete so glitschig sind wie ein Aal?
Da kann ich schon verstehen, dass sich auch der Koalitionspartner der Ministerin an der Nase herumgeführt sieht.
Gänzlich missverstanden hat nach meinem Eindruck diesen Sachverhalt die Kollegin Angelika Birk von den GRÜNEN. Frau Birk wandte sich gegen die Position der FDP, weil angeblich nur in altersgemischten Lerngruppen in den ersten Grundschulen ein „Sitzenbleiben“ vermieden werden könne. Das ist natürlich Unfug. Bekanntlich bedeutet die „flexible Eingangsphase“, dass Schüler diese normalerweise zwei Schuljahre umfassende Zeit eventuell auch in einem oder aber in drei Jahren durchlaufen können. So steht es in § 4 Absatz 3 und 4 der Grundschul-Verordnung. Für Schüler, die drei Jahre in der Eingangsphase verbringen, bedeutet dies logischerweise, dass sie auch bei altersgemischtem Unterricht der Jahrgangsstufen 1 und 2 wenigstens einmal faktisch eine solche altersgemischte Lerngruppe ‚wiederholen‘ müssten - auch wenn das formal nicht als „Sitzenbleiben“ gewertet wird. Faktisch ist es das schon. Denn wie könnten diese Schüler sonst dazu kommen, dass sie drei Schuljahre hindurch in der Eingangsphase verbringen? Ein Schulleiter hat mir dazu übrigens folgendes gesagt: Die Schüler, die früher vom Schulbesuch zurückgestellt oder in den Schulkindergarten aufgenommen wurden, verbringen jetzt drei Schuljahre in der Eingangsphase.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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