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Anke Spoorendonk zu TOP 11 - Verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung
PresseinformationKiel, den 28.05.2008Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 11 Verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung Drs. 16/1893Im Zusammenhang mit den Agenda 21-Debatten wird immer wieder auf unsere Verantwortunggegenüber den Entwicklungsländern hingewiesen. Insbesondere geht es dabei umRessourcenverteilung, um technische Entwicklung, die Gleichstellung der Geschlechter und umBildung – um Punkte also, die in den Vordergrund gerückt werden, weil sie für eine friedlichereWelt entscheidend sind.Ein Aspekt, der hierbei oft ungenannt bleibt, ist unsere Verantwortung den Kindern gegenüber.Die Armut in manchen dieser Länder ist so groß, dass Kinder dort unter unerträglichenUmständen zum Familieneinkommen beitragen müssen. Die Internationale Arbeitsorganisation(ILO) schätzt, dass etwa 166 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und 14 Jahren arbeitenmüssen. Etwa 74 Millionen von ihnen müssen unter ausbeuterischen und oftgesundheitsschädlichen und gefährlichen Bedingungen – häufig bis zu 16 Stunden am Tag - 2arbeiten. Es ist aber davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl arbeitender Kinder nochweitaus höher ist.Die ILO Konvention 182 wurde 1999 von der Internationalen Arbeitsorganisation angenommen.Sie ist ein „Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung derschlimmsten Formen der Kinderarbeit“. Jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert,hat unverzügliche und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass dieschlimmsten Formen der Kinderarbeit vordringlich verboten und beseitigt werden. DieBundesrepublik hat dieses Übereinkommen bereits 2001 ratifiziert und unterstützt dieInternationale Arbeitsorganisation im Kampf gegen die Kinderarbeit.Gestützt auf diese internationale Vereinbarung, haben, wie aus der Begründung des Antrages zuentnehmen ist, die Länder Bayern, Bremen und das Saarland bereits entsprechende Beschlüssegefasst. Und ich glaube, dass wir diesem Beispiel folgen sollten.Wir können nicht nur auf die Verantwortung des Bundes hinweisen, sondern haben als Landauch die Möglichkeit, die Beschlüsse und Zielsetzungen der ILO-Konvention umzusetzen. Mitanderen Worten, wir können unseren Teil dazu beitragen, das Übereinkommen mit Leben zufüllen.Ein entsprechender Beschluss des Landtages mit einer verpflichtenden Umsetzung bei künftigenBeschaffungsvorgängen würde bedeuten, einen weiteren Beitrag im Sinne der Agenda 21 zuleisten. Zum sozialen Aspekt der Agenda 21 gehört eben auch, dass Arbeitsplätze sicher undmenschenwürdig ausgestaltet sind. Aus diesem Grund darf Ausbeutung – beispielsweise durchKinderarbeit – nirgendwo auf der Welt toleriert werden. Schließlich wird den Jüngsten undSchwächsten durch Kinderarbeit jede Chance auf Bildung und eine gute Zukunft verwehrt. Diesdürfen wir nicht zulassen. Die ILO-Konvention ist eine gute Richtschnur, an der wir unsorientieren können. 3Für die öffentlichen Bereiche des Landes und der Kommunen können wir entsprechendeVorgaben ausgestalten. Anders sieht es jedoch in der freien Wirtschaft aus. Dort können wir nuretwas erreichen, wenn wir den Dialog suchen. Soll heißen, nur wenn Politik, Gesellschaft undWirtschaft gemeinsam Maßnahmen für Sozialstandards erarbeiten und formulieren, kann auchauf diesem Weg gegen Kinderarbeit vorgegangen werden. Diesen Dialog dürfen wir nicht ausden Augen verlieren, denn es ist nicht allein Aufgabe der öffentlichen Hand, derartigeKonventionen zu unterstützen.