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Lars Harms zu TOP 45 - Nachmeldungen für die Vogelschutzgebiete "Eiderstedt" und "Eider-Treene-Sorge-Niederung"
PresseinformationKiel, den 29.05.2008 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 45 Nachmeldeforderung der Europäischen Kommission für die Vogelschutzgebiete „Eiderstedt“ und „Eider-Treene-Sorge- Niederung“ Drs. 16/2083Was wir in den letzten Jahren auf Eiderstedt erleben konnten, war ein Taktieren zwischen zweiExtremen, ohne dass man aber wirklich an Lösungen gedacht hat. Auf der einen Seite wollte diedamalige rot-grüne Landesregierung ein viel zu großes Gebiet als Vogelschutzgebiet ausweisen,obwohl die EU-Kommission schon 2003 deutlich gemacht hatte, dass für sie als Referenzgrößedie IBA-Liste von 2002 die Grundlage bilden sollte. Das heißt, die EU ist von zirka 10.000 Hektarausgegangen. Mehr hat sie nicht verlangt. Forderungen von 20.000, 25.000 und mehr Hektar,waren deshalb völlig an der Realität vorbei.Allerdings verhielt es sich mit der Ausweisungspraxis der jetzigen Landesregierung genauso. Nurrund 2.800 Hektar auszuweisen, war natürlich angesichts der EU-Forderungen ebenfalls einFehler und es war klar, dass die EU Nachmeldungen verlangen würde. Und so ist es nun ja auchgekommen. Mit mehr Mut hätte man schon vor Jahren ein Gebiet von einer vernünftigen Größeausweisen können und hätte sich dann um die konkrete Umsetzung von Schutzmaßnahmen und 2deren Finanzierung kümmern können. Stattdessen hat auch die jetzige Landesregierung denEiderstedtern mit ihrer Ausweisungspraxis nicht geholfen, sondern eher geschadet. Denn bisheute wissen die Betroffenen vor Ort nicht, was auf sie zukommt und wie ihnen möglicherweisegeholfen werden kann.Ob nun die insgesamt 7.000 Hektar Fläche auf Eiderstedt ausreichen werden, wird die nächsteZeit zeigen. Aber der Umweltminister hat ja schon in seiner Pressemitteilung vom 13. Mai zuEiderstedt gesagt, dass Flächenänderungen aufgrund von naturschutzfachlichen Belangenmöglich sind. So wird schon gleich weiteren Fehlern in der Flächenausweisung vorgebeugt.Viel wichtiger als die eigentlichen Flächenausweisungen ist aber, was auf diesen Flächen inZukunft passieren wird. Wird es ein Flurbereinigungsverfahren geben, damit stark betroffeneBetriebe möglicherweise aussiedeln können? Wird es spezielle Naturschutzprogramme für dieseGebiete geben, damit die landwirtschaftlichen Betriebe weiterhin bestehen können undgleichzeitig der Natur geholfen wird? Über solche Fragen schweigt sich das Ministerium aus. BeiNatura-2000-Gebieten geht es nicht nur um die reine Ausweisung von Flächen, sonderninsbesondere darum, diese Flächen auch weiter zu entwickeln. Hier gibt es aber immer nocherhebliche Defizite, weil sowohl die Landesregierung als auch die Vertreter der Landwirte vor Ort,die Notwendigkeit von konkreten Planungen nie wahr haben wollten. Man begab sich in eineAbwehrhaltung, ohne sozusagen eine zweite Deichlinie aufzubauen. Die Frage: „Was geschieht,wenn die Fläche größer wird?“ durfte nicht gestellt werden. Und jetzt stehen wir deshalb voreinem Scherbenhaufen, den die Landesregierung so schnell wie möglich auffegen muss.Der Antrag der Grünen hat fünf Punkte, die wir differenziert sehen beziehungsweise imAusschuss hinterfragen wollen. Die im ersten Punkt genannte Dauergrünlandverordnungbeziehungsweise die in Punkt 4 genannte Verordnung sind möglicherweise gar nicht mehrnotwendig, da wir im Landesnaturschutzgesetz ja jetzt einen Natura-2000-Paragrapheneingebaut haben, der den Schutz dieser Flächen eigentlich sicherstellen soll. 3In Punkt 2 wird auf das Wassermanagement in diesen Flächen eingegangen. DiesesWassermanagement hat nicht nur eine Naturschutzaufgabe, sondern dient eben auch derLandwirtschaft und der allgemeinen Entwässerung der Flächen. Die Wasserstände sind dabeinicht statisch, sondern immer in Bewegung und wenn man diese inhaltlich bewerten will, danndarf man dieses nicht nur eindimensional tun. Wir haben derzeit keinen Zweifel daran, dass dasWassermanagement gut ist. Im Übrigen muss mir einmal jemand erklären, was die in derAntragsbegründung aufgeführten Bisams mit Vogelschutz zu tun haben. Aber das nur nebenbei,sonst bekommen wir noch eine ganz andere Diskussion.Dass die in Punkt drei genannten Knallkanonen nicht nur positiv gesehen werden, ist uns allenklar. Wenn ich aber einen generellen Verzicht fordere, brauche ich Alternativen. In einer KleinenAnfrage habe ich die Landesregierung kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass das EU-LandSchweden Direktzahlungen für Gänsefraßschäden leistet, obwohl es immer hieß, dies sei nichtEU-Rechts-konform. Die Landesregierung will aber anscheinend noch nicht einmal prüfen, obden Landwirten durch eine ähnliche Maßnahme hier bei uns wieder geholfen werden kann. Daskönnen wir als SSW nicht akzeptieren.Letztendlich bleibt nur das über, was die Grünen in ihrem letzten Punkt aufführen: Es müssengeeignete Maßnahmen umgesetzt werden und – ich füge hinzu – mit Finanzmitteln unterfüttertwerden.