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Konrad Nabel zu TOP 45: Landwirtschaftsminister muss nun auf Weisung Gebiete nachmelden
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 29.05.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 45: Nachmeldeforderung der Europäischen Kommission für die Vogelschutzugebi- te “Eiderstedt” und “Eider-Treene-Sorge-Niederung” (Drucksache 16/2083)Konrad Nabel:Landwirtschaftsminister muss nun auf Weisung Gebiete nachmeldenAls der Landwirtschaftsminister im Mai 2006 nach einfacher Kenntnisnahme durch das Kabinett den Eiderstedter Flickenteppich als Vogelschutz-Gebiet nach Brüssel melde- te, haben wir deutlich dargestellt, dass diese Meldung keinen Bestand haben würde. Und genau dies ist nun eingetreten. • Wir haben gesagt: Das Gebiet ist zu klein; -> aus 2.800 ha werden jetzt 7.000 ha. • Wir haben gesagt: Ein mehrfach geteiltes Gebiet kann nicht den Anforderungen der Vogelschutz-Richtlinie genügen; -> die Gebiete werden jetzt zusammengefasst und ein in sich geschlossenes Gebiet gemeldet. • Wir haben gesagt: Es reicht nicht aus, nur die Trauerseeschwalbe schützen zu wol- len und die ebenfalls schützenswerten Wiesenbrüter auszulassen; -> jetzt sollen auch die Gebiete mit größeren Vorkommen von Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel gemeldet werden. Leider hat sich inzwischen gezeigt, dass nicht einmal der Schutz der Trauersee- schwalben funktioniert hat: Die 12 Brutpaare beim Landwirt Ivens sind nicht mehr da. • Und wir haben immer darauf hingewiesen, dass die Liste der IBA-Gebiete (“Impor-Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2- tant Bird Area”) von 2002 der Maßstab für die Ausweisung der Vogelschutz-Gebiete ist; -> die Kommission droht nun an, diese Kulisse als Grundlage zu nehmen, wenn Schleswig-Holstein nicht endlich meldet. Alle diese Punkte galten und gelten sowohl für Eiderstedt wie in ähnlicher Weise für die ETS-Region.Sie sehen, meine Damen und Herren, wir hatten in diesen Punkten Recht, nur in ei- nem Punkt nicht, und darüber bin ich - bei aller Freude darüber, dass wir die Richtlinie bei weitem besser interpretiert hatten als der Landwirtschaftsminister - ziemlich be- trübt. Es geht darum, dass wir - und nicht nur wir, sondern alle Verantwortlichen in al- len europäischen Ländern - über mehr als 10 Jahre fast schon gebetsmühlenartig dar- auf hingewiesen haben, dass allein die naturschutzfachliche Beurteilung die Grundlage für die Ausweisung von Vogelschutz- und FFH-Gebieten sein dürfe und dass wirtschaftliche und politische Erwägungen keinen Ausschlag geben dürften.Und dieses Prinzip wurde in Bezug auf Eiderstedt und die ETS-Region nun durchbro- chen. Damit werden Hunderte von Fachleuten, aber auch betroffene Flächeneigner vor den Kopf gestoßen, denn ganz offensichtlich spielt dies bei dieser letzten aller Mel- dungen aus Deutschland jetzt plötzlich keine Rolle mehr. Es berührt schon sehr nega- tiv, dass sich der Minister darüber freut, auf dem Verhandlungswege mit dem zustän- digen Mitarbeiter der Kommission dazu gekommen zu sein, dass die Kommission ihre Vorstellungen derart präzisiert - wie europaweit in keinem anderen Fall -, dass eine problemlose Meldung nun möglich wird - eine Meldung unter Handführung, auf Wei- sung sozusagen.Was mich aber wirklich erbost, ist die Tatsache, dass lange vor den Gesprächen unse- res Landwirtschaftsministers mit Herrn Murphy das Bundeskanzleramt, das Bundes- umweltministerium und der zuständige EU-Kommissar Stavros Dimas ein politisches -3-Einvernehmen über den Weg zum Abschluss der deutschen Nachmeldungen herge- stellt hatten. Auslöser waren die Initiativen einiger deutscher Länder zur Aufweichung der Natura2000-Kriterien und die damit verbundenen Befürchtungen sowohl auf euro- päischer als auch auf deutscher Seite: Die EU-Kommission sah das gesamte Meldeverfahren europaweit in Gefahr und die Bundeskanzlerin wollte sich bei der 9. Vertragsstaaten-Konferenz der Rio-Konvention zur Biologischen Vielfalt nicht vor aller Welt blamieren, sondern sich hinstellen können und sagen: Seht her, wir sind vertragstreu, wir haben alle nötigen Natura2000-Gebiete gemeldet.Wir haben immer betont, dass es uns bei der Nachmeldung um ein rechtssicheres Verfahren geht, eines, das auch vor den Gerichten standhält. Die Befürchtung, dass dieses bei einer auf diese Weise zustande gekommenen Gebietskulisse nicht der Fall ist, bleibt. Und es bleibt der schale Beigeschmack von unterschiedlicher Behandlung gleich betroffener Menschen und Verbände, die einem Rechtssetzungsorgan wie dem Landtag nicht egal sein kann.Zum Abschluss: Bei allem Konflikt um die Ausweisung von Natura2000-Gebieten freu- en auch wir uns darüber, dass die von uns - gegen die Landkreise und nicht zur Freu- de unseres damaligen Koalitionspartners - zur Umsetzung der Europäischen Wasser- rahmenrichtlinie initiierten Arbeitskreise heute unter dem Namen “Lokale Bündnisse” vom schon erwähnten Umwelt-Kommissar Dimas als guter Beitrag zur Umsetzung auch von Natura2000 gelobt wurden. Wir hoffen, dass dieses Lob uns auch bei der Umsetzung der Managementpläne in den Natura2000-Gebieten zuteil wird.Zum Antrag der Grünen: Ihr Antrag enthält einige Selbstverständlichkeiten, einige wei- tere Punkte, die wir unterstützen würden, von denen wir aber wissen, dass sie von un- serem Koalitionspartner nicht gutgeheißen werden. Deshalb können wir den Antrag -4-natürlich in den Umwelt-Ausschuss überweisen, aber wir werden ihn - auch gegen un- sere Überzeugung - am Ende ablehnen müssen.