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Karl-Martin Hentschel zum BKA-Gesetz
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort. Claudia Jacob Landeshaus TOP 14 – BKA-Gesetz im Bundesrat Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Telefon: 0431 / 988-1503 von Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988-1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 200.08 / 29.5.2008Deutschland braucht kein FBI: BKA-Gesetz im Bundesrat ablehnen!Mit der Föderalismusreform ist der Bund nach Artikel 73 Grundgesetz zuständig für die Ab- wehr von Terrorismusgefahren. Bundesinnenminister Schäuble hat deshalb ein neues BKA- Gesetz vorgelegt, das umfangreiche polizeiliche Befugnisse enthält, die bislang ausschließ- lich den Ländern vorbehalten waren.Es enthält die komplette Wunschliste dieses Ministers: Rasterfahndung, Schleierfahndung, kleiner und großer Lauschangriff, Telefondatenüberwachung, IMSI-Catcher, Video- Überwachung, der Einsatz von V-Leuten und von verdeckten ErmittlerInnen und natürlich die Online-Durchsuchung von Computern.Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung zum wieder- holten Mal den Gesetzgeber verpflichtet, den unantastbaren Kernbereich privater Lebens- gestaltung zu gewährleisten. Es ist mehr als fraglich, ob der Gesetzentwurf diesen Vorgaben entspricht. Fraglich sind außerdem die umfassenden Regelungen zum Lausch- und Video- angriff, die sogar in Privatwohnungen Unbeteiligter erlaubt werden sollen.Auf Kritik stößt der Gesetzentwurf sogar bei der katholischen Kirche. Denn bei Terrorismus- Verdacht wird das Beichtgeheimnis aufgehoben und Priester werden auskunftspflichtig. Noch bedenklicher dürfte die Vorschrift sein, dass auf seelsorgerische Gespräche von Imamen so- gar Lauschangriffe möglich sein sollen, jedoch auf Geistliche der Amtskirchen nicht.Fraglich ist erneut die Online-Durchsuchung. So tauchen im Gesetz unbestimmte Formulie- rungen auf wie: "nach dem Stand von Wissenschaft und Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen" oder "Soweit möglich ist technisch sicherzustellen". Das bedeutet: Wenn die Computersoftware nicht in der Lage ist, festzustellen, ob es sich um persönliche geschützte Daten handelt, dann ist alles erlaubt. ExpertInnen haben große Zweifel, ob diese Formulie- rungen den Normen des gerade im Februar gefällten Urteils genügen.1/2 Meine Damen und Herren, wir lehnen das neue BKA-Gesetz auch ab, weil die bislang recht klare Kompetenzverteilung zwischen Bundes- und Landespolizei aufgegeben wird. Das ist ein Dammbruch, vor dem viele bereits in der Föderalismuskommission gewarnt haben. Auf diese Weise wird aus dem BKA ein deutsches FBI. Als Folge entstehen eine Vielzahl von Doppelzuständigkeiten des Bundes und der Länder im Bereich der polizeilichen Gefahren- abwehr. Das führt unweigerlich zu Kompetenzkonflikten und Reibungsverlusten.Die Gefahr unkontrollierter Aktionen ohne Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort nimmt zu. Ich erinnere nur mal an die überfallartige Durchsuchung des Jugendzentrums in Bad Oldesloe durch das BKA im vorigen Jahr, die sowohl bei der Landespolizei wie bei allen Verantwortlichen vor Ort nur Reaktionen vom Kopfschütteln bis zur hilflosen Empörung aus- gelöst hat.Der Entwurf des Innenministeriums geht aber auch darüber noch hinaus und greift unter dem Deckmantel "präventiver Gefahrenabwehr" in nicht zulässiger Weise in die Zuständigkeit der Länder ein. Fachleute bezweifeln, ob eine Regelung, die es dem BKA ermöglicht, auch straf- bare Meinungsäußerungen nach Paragraf 129a StGB zu verfolgen, noch von Artikel 73 GG gedeckt ist.Auch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern lehnen die Aufgabenvermischung Entwurf einhellig ab. Sie befürchten schwerwiegende Eingriffe in die informationelle Selbst- bestimmung der BürgerInnen.Meine Damen und Herren, wir wollen kein deutsches Super-FBI. Die Zustände in den USA sind in keiner Weise nachahmenswert. Die einschlägigen Berichte von BürgerrechtlerInnen dazu sind beunruhigend.Ich würde mich deshalb freuen, wenn es in dieser Frage hier im Landtag eine klare Mehrheit für Bürgerrechte, für den Schutz der Verfassung und für eine klare und sinnvolle Aufgaben- trennung zwischen Bund und Ländern gibt. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unse- rem Antrag. ***