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Wolfgang Kubicki: Vor einer Landesopferschutz-Stiftung steht eine Landesopferschutz-Strategie
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 166/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 29. Mai 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Innen/Recht/SozialesWolfgang Kubicki: Vor einer Landesopferschutz- Stiftung steht eine Landesopferschutz-Strategie In seinem Redebeitrag zu TOP 17 (Errichtung einer Landesopferschutz- stiftung) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Zur Sozialen Strafrechtspflege gehört heute auch das Einbringen der Opferinteressen. Das ist gut so, aber das ist keineswegs selbstverständlich. Erst in den letzten 20 Jahren hat sich der Fokus im Bereich von Straftaten verstärkt auch auf die Opfer gerichtet. Lange – viel zu lange – war das Straf- und Strafprozessrecht ganz überwiegend täterbezogen; war das Opfer nahezu ohne eigene Rechtspersönlichkeit.Mittlerweile hat der Gesetzgeber jedoch die Notwendigkeit eines opferorientierten Strafrechts mit einer Vielzahl von Opferschutzgesetzen zum Ausdruck gebracht.Und wenn die Landesregierung in diesem Zusammenhang nunmehr vorhat, die Opferhilfe im Land durch eine mit Landesmitteln ausgestattetet Institution zu stärken und den Opferschutz in Schleswig-Holstein dadurch maßgeblich zu forcieren, so kann das sicherlich auch ein geeigneter Beitrag sein. Ich betone „kann“.Mir ist bewusst, dass ich mit dieser Formulierung zwangsläufig Wasser in den Wein der bisher laut gewordenen Begeisterung über eine neu einzurichtende Landesopferschutzstiftung gieße. Aber ich halte das für erforderlich, weil ich überzeugt bin, dass wir noch dringender als eine neue Stiftung Opferhilfe in Schleswig-Holstein eine Landesopferschutz-Strategie in diesem Land brauchen.Ich habe grundsätzlich nichts gegen eine Stiftung. Die lange, erfolgreiche und durchweg sinnvolle Arbeit der Stiftung Straffälligenhilfe ist ein eindrucksvoller Beleg dafür, was im Bereich von Straftaten auf diese Weise Positives geleistet werden kann – in diesem Fall auf Seiten der Täter. Natürlich liegt es da nahe, entsprechend auch eine Stiftung für die Opfer realisieren zu wollen. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Allerdings müssen wir dabei Zweierlei berücksichtigen: Da sind zum einen die vielen bereits bestehenden und bewährten Opferhilfsorganisationen. Sie leisten schon heute eine erfolgreiche Arbeit insbesondere zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen, im Zeugenbegleitprogramm oder auch bei den Gerichten - die Liste ist lang.Will man diese erfolgreiche Arbeit nicht in Frage stellen, darf eine neue Landesopferschutzstiftung keineswegs in Konkurrenz zu diesen verschiedenen Hilfsorganisationen treten: Die Stiftung darf ihnen keine Aufgaben wegnehmen.Sie darf ihnen aber auch finanziell nicht das Wasser abgraben. Bereits heute wird den verschiedenen Hilfsorganisationen eine nicht unerhebliche Fördersumme zur Verfügung gestellt, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden können.Es ist kaum anzunehmen, dass diese Förderungssumme angesichts unseres Landeshaushalts insgesamt größer wird, nur weil eine neue Stiftung entsteht. Hier werden wir ganz genau prüfen müssen.Und zweitens müssen wir uns nach der langen, wie gesagt zu langen Zeit der Opfernichtbeachtung, der Opfervernachlässigung im Umgang mit dem Verbrechen auch davor hüten genau ins Gegenteil zu verfallen, indem wir die Opferhilfe überproportional überhöhen.Leider gibt es diese Tendenz bereits. Prof. Ostendorf hat sie in seinem Vortrag zur Gerichtshilfe eindrucksvoll beschrieben. Danach fühlt sich heute jeder mehr denn je nicht nur als potentielles Opfer, sondern schon gegenwärtig als Opfer. Folge: Aus dem Opfermitleid wird Selbstmitleid. Soziologen sprechen von einer gesellschaftlichen Opferfiktion.Dass daraus, d.h. mit der vorweggenommenen Opferrolle auch vorweggenommene Strafbedürfnisse erwachsen, erscheint konsequent. Da niemand tatsächlich Opfer werden will, entsteht aus dem Streben nach Nullrisiko die Nulltoleranz.Wie sich die äußern kann, hat die Landesregierung erst mit der letzten Novellierung des Jugendstrafvollzugsgesetzes eindrucksvoll bewiesen. Nur ist leider alles, was in Richtung Verwahrstrafvollzug geht, kontraproduktiv.Wenn ich wirklich wirkungsvoll vermeiden will, dass jemand zum Opfer wird – und für mich ist das der beste Opferschutz – dann muss ich versuchen aus ehemaligen Tätern gesetzestreue Personen zu machen, z.B. indem ich ihnen Perspektiven eröffne – für Jugendliche und Heranwachsende gilt das ganz besonders.Leider hat das die Landesregierung anders gesehen.Darüber hinaus muss es selbstverständlich das begleitende Anliegen sein, das Opferleid anzuerkennen und aufzuarbeiten; insoweit hat das Opfer seine eigenständige Rolle.Wie sich diese Anerkennung und Aufarbeitung indessen bestmöglich gestalten lässt, beantwortet sich nicht per se durch die Errichtung einer Stiftung.Dazu bedarf es vielmehr einer landesweiten Opferschutz-Strategie, die alle bisherigen Hilfsorganisationen einbezieht und Hilfsangebote bündelt und optimiert.Bereits heute gilt die Vernetzung der bestehenden Opferhilfsorganisationen als zufrieden stellend. Unter strategischen Gesichtspunkten lässt sich die Zusammenarbeit möglicherweise sogar noch verbessern. Und vielleicht steht am Ende dieser Strategie dann auch eine Landesopferschutzstiftung. Als Ergebnis – aber nicht als Selbstzweck.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/