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Karl-Martin Hentschel zur Einrichtung einer Landesopferschutzstiftung
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort. Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 17 – Errichtung einer Landesopferschutzstiftung Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Internet: www.sh.gruene-fraktion.de von Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel: Nr. 202.08 / 29.05.2008Landesopferschutzstiftung ist eine wichtige InitiativePolizei und Justiz konzentrieren sich darauf, Straftäter zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Diese Täterfixierung dient der Gerechtigkeit und der Verhütung weiterer Straf- taten. Den häufig traumatisierten Opfern ist damit aber oft wenig geholfen. Deshalb ist die Verbreitung des Opferschutzgedankens wichtig. Kein Opfer einer schwe- ren Straftat darf allein gelassen werden.Die gesundheitlichen Folgen der Gewaltopfer reichen von körperlichen Verletzungen, psychischen und psychosomatischen Beschwerden und Erkrankungen bis hin zu tödli- chen Folgen. Oft haben Opfer von Gewalttaten das Vertrauen in die Welt verloren und die Erfahrung gemacht, dass ihr Umfeld und der Staat sie nicht wirksam schützen konn- ten. Deshalb sollten Menschen, die Opfer von Gewaltverbrechen geworden sind, grund- sätzlich einen Anspruch auf Hilfe und Unterstützung haben.Eine der häufigsten Formen der Gewalt ist die Gewalt gegen Frauen. Jede dritte Frau wird mindestens einmal Opfer von körperlicher Gewalt, jede siebte Frau ist Opfer von strafrechtlich relevanter sexueller Gewalt – und sehr oft findet diese Gewalt in den Fami- lien und Beziehungen statt – und das in allen sozialen Schichten unserer Gesellschaft.Wenn Frauen Gewalt erleben, dann betrifft das meist auch ihre Kinder. Das schlimme daran ist, dass Menschen, die in ihrer Kindheit selbst Gewalt ausgesetzt waren, auch ein höheres Risiko haben, selbst zu Tätern oder erneut zu Opfern häuslicher Gewalt zu wer- den.1/2 Die bestehenden Opferschutzeinrichtungen leisten deshalb eine wichtige und unver- zichtbare Arbeit. Dazu gehört der weiße Ring, der ein bundesweites Netz von ehrenamt- lichen HelferInnen bietet, die in vielen Notlagen Opfern Hilfe und Beratung leistet. Dazu gehören auch die Einrichtungen von Frauennotrufstellen und Frauenhäusern, die heute die wichtigsten Einrichtungen des professionellen Opferschutzes sind.Auch das Gewaltschutzgesetz war ein wichtiger Schritt. Durch den Grundsatz: „Wer schlägt – der geht“ haben wir erreicht, dass nicht das Opfer der Gewalt seine gewohnte Umgebung verlassen muss, sondern der Täter öffentlich sanktioniert wird.Meine Damen und Herren, worum geht es nun bei der geplanten Landesstiftung Opfer- schutz? Es geht vor allem darum, dass auf diese Weise Mittel bereitgestellt werden sol- len, die es ermöglichen in unbürokratischer Weise Opfern auch materiell zu helfen. Das beginnt bei Umzugsbeihilfen bei konkreter Bedrohung, Sicherheitsschlössern, Zu- schüssen für zerstörte Einrichtungsgegenstände, Kosten für Namensänderungen, Zu- schüsse für anwaltliche Erstberatung, Zuschüsse für therapeutische und medizinische Hilfen, die nicht von den Kassen getragen werden sowie für Selbstverteidigungskurse zur Überwindung der Angst und vieles mehr.Meine Damen und Herren, wenn wir eine solche Stiftung bilden, dann darf daraus kein Nullsummenspiel entstehen. Es muss sicher gestellt sein, dass zusätzliche Mittel requi- riert werden und nicht Mittel aus Bußgeldern, Gewinnabschöpfung oder Lotteriemitteln abgezweigt werden. Denn die bestehenden Opferschutzeinrichtungen sind ganz drin- gend auf diese Drittmittel angewiesen.Und noch ein wichtiger Punkt: Die neue Opferschutzstiftung sollte unabhängig von den bestehenden Einrichtungen sein. Natürlich gibt es Begehrlichkeiten auf allen Seiten. Aber wenn die Opferschutzstiftung einer existierenden Einrichtung angegliedert wird, dann besteht die Gefahr, dass andere Einrichtungen nur einen sekundären Zugriff auf die Mittel bekommen, was ja nicht Sinn einer solchen Stiftung sein sollte.Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass nach vielen Jahren Vorarbeit nun end- lich das Thema konkret angegangen wird. Ich denke, wir sollten nun die Vorschläge des Ministers im Ausschuss besprechen, um dann ein Modell zu finden, das von allen Betei- ligten und Engagierten konsensual getragen wird. *** ***