Peter Lehnert: Auslegung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes durch das Innenministerium nicht nachvollziehbar
InnenpolitikNr. 212/08 vom 03. Juni 2008Peter Lehnert: Auslegung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes durch das Innenministerium nicht nachvollziehbarMit Verwunderung hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Peter Lehnert, heute (03. Juni) die Interpretation der Rechtslage in Sachen „Überhang- und Ausgleichsmandate“ durch das Innenministerium zur Kenntnis genommen: „Wir haben eine umfassende rechtliche Prüfung vorgenommen. Die Auslegung des Innenministeriums können wir nicht nachvollziehen“, so Lehnert. Er sei überrascht, dass das Innenministerium die spontanen Äußerungen der letzten Woche nach einer erneuten Prüfung aufrechterhalte.Hintergund: Überhangmandate (Mehrsitze) entstehen immer dann, wenn durch direkt gewonnene Wahlkreise mehr Abgeordnete einer Partei in ein Parlament einziehen, als dieser Partei aufgrund des prozentualen Stimmanteils zustünden. Um das bei der Wahl erzielte Stimmenverhältnis in diesem Fall wieder herzustellen, werden weitere Sitze (Ausgleichsmandate) vergeben. Um ein unkontrolliertes Ansteigen der Ausgleichsmandate zu verhindern, werden diese durch das Gesetz begrenzt: Laut Gemeinde- und Kreiswahlgesetz darf „die Anzahl der weiteren Sitze das Doppelte der Anzahl der Mehrsitze nicht übersteigen.Lehnert: „Mit anderen Worten gibt es bei den drei Überhangmandaten in Kiel je nach Stimmenverhältnis bis zu sechs Ausgleichsmandate. Und durch die Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 vielen Überhangmandate sind dieses Mal sechs Ausgleichsmandate fällig“.Die Ausgleichsmandate dürften auch nicht auf die Überhangmandate angerechnet werden. Dies gehe aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2000 (2 L 25/00) sowie einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts aus dem Jahre 2005 (6 A 237/05) ausdrücklich hervor.Das Ergebnis dieser Auslegung sei bindend. Auch der Gesetzeszweck erfordere es nicht, von diesem Ergebnis abzuweichen. Denn eine klare „Deckelung“ der Ausgleichsmandate sei weiterhin gegeben, so dass von einem unkontrollierten Ansteigen der Zahl der Vertreter nicht die Rede sein könne.„Das Argument: `Das haben wir seit 1965 noch nie so gemacht`, kann keine Begründung sein. Denn bislang hat sich noch nie – wie in diesem Fall die Grünen – eine Partei beschwert. Ich muss aber feststellen: In diesem Fall haben die Grünen Recht. Und Recht und Gesetz müssen auch weiterhin der Maßstab staatlichen Handelns sein“, so Lehnert. Er gehe davon aus, dass die Gerichte die Entscheidung des Innenministeriums korrigieren werden. Seite 2/2