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03.06.08 , 15:00 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zur rechtswidrigen Stellenausschreibung am UKSH

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 218.08 / 3.6.2008


Austermann mauschelt sich am Gesetz vorbei: Rechtswidrige Stellenausschreibung für Pflege am UKSH muss korrigiert werden
Zur rechtswidrigen Ausschreibung der leitenden Position für Pflege und Patientenservice erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grü- nen, Angelika Birk:
Endlich schreibt das UKSH die leitende Position für Pflege und Patientenservice am UKSH aus. Dies hatten die Grünen schon seit dem Weggang von Vorstandsmitglied Barbara Schulte im letzten Herbst gefordert. Aber: die Stellenanzeige ist rechtswidrig.
Sie beschreibt die Position nicht als gleichberechtigtes Vorstandsmitglied, wie es das Hochschulgesetz vorsieht, sondern als Pflegedirektion. Diese soll dem Vorstand direkt unterstellt sein und ist damit eine weisungsabhängige Funktion. Diese Aussuchreibung ist gesetzeswidrig, weil das Hochschulgesetz ausdrücklich eine eigenständige Vor- standsposition für Pflege vorsieht.
Wir beantragen deshalb im Landtag, dass die Ausschreibung unverzüglich zurückgezo- gen und durch eine korrekte Ausschreibung ersetzt wird.
Die Zeiten, in denen Pflegeorganisation und -Qualität, als bloßes Anhängsel der ärztli- chen oder kaufmännischen Aufgaben betrachtet werden, sind vorbei. Modernes Kran- kenhausmanagement kann sich Standesinteressen von „Halbgöttern in Weiß“ nicht län- ger leisten. Die überdeutliche Mehrheit aller Universitätskliniken und vieler anderer gro- ßer Krankenhäuser haben daher ein gleichberechtigtes Mitglied für Pflegequalität und Patientenversorgung im Vorstand verankert. Ungewöhnlich ist außerdem, dass eine solche Spitzenposition nicht in großen überregio- nalen Zeitungen ausgeschrieben ist: Die am 1. und 2. Juni diesen Jahres in den Lübe- cker und Kieler Nachrichten erschienene Anzeige sieht zudem nur eine Abgabefrist für die Bewerbung zum 13. Juni 2008 vor. Dies ist eine zu knapp bemessene Frist für eine solche Leitungsaufgabe. Der Verdacht kommt auf, dass für diese Position vielleicht schon längst jemand auserkoren ist und die Ausschreibung nur zum Schein erfolgt.
Der ganze Vorgang ist ein weiterer schwerer Fehler in der Reihe rechtlich fragwürdiger Alleingänge des Wissenschaftsministers. Erstaunlich, wie lange die große Koalition zu- sieht, wie Herrn Austermann einen Schaden nach dem andern anrichtet.



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