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Ekkehard Klug: "Zu spät, zu hektisch, zu viele Ungereimtheiten": Regierungsvorlage zu Leitungs- und Funktionsstellen der neuen Schularten hat zahlreiche Macken
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 184/2008 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 18. Juni 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Landesbesoldungsgesetz / Funktionsstellen der neuen SchulartenEkkehard Klug: „Zu spät, zu hektisch, zu viele Ungereimtheiten“: Regierungsvorlage zu Leitungs- und Funktionsstellen der neuen Schularten hat zahlreiche Macken In der Landtagsdebatte zu TOP 7a (Landesbesoldungsgesetz) erklärte der FDP-Abgeordnete Dr. Ekkehard Klug:„Selten ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung so spät, so überhastet und in so schludriger Form dem Landtag vorgelegt worden.Die neuen Schularten sind mit dem Schulgesetz eingeführt worden, das die Landtagsmehrheit Ende Januar 2007 beschlossen hat. Erst jetzt - anderthalb Jahre später - bringt die Regierung eine Gesetzesvorlage zum Landes- besoldungsgesetz ein, die sich auf die Folgen für die Funktionsstellenstruktur bezieht.Die Landesregierung möchte dieses Gesetz außerdem bereits zum 1. August in Kraft treten lassen. Für eine vernünftige parlamentarische Beratung gibt es damit kaum den erforderlichen zeitlichen Spielraum. Sowohl die verspätete Einbringung der Vorlage als auch das hektische Durchpeitschen dieser Gesetzesänderung zeigen das Unvermögen der großen Koalition zu solider Regierungs- und Parlamentsarbeit.Verstärkt wird dieser Eindruck, wenn man sich den Kosten der neuen Schulleitungs- und Funktionsstellen zuwendet. Ursprünglich hatte die Landesregierung geglaubt, die nötigen Mittel könnten „im Wesentlichen“ durch Standortkonzentration im Rahmen der Schulentwicklung erwirtschaftet werden. Daraus wird aber nichts, weil Schulen vielfach nur umgewandelt, aber nicht zusammengelegt werden. Und zwar mit dem Segen der Landesregierung, da ja oft sogar ihre eigenen Mindestgrößenvorgaben nicht ernst nimmt. Die Frage, was dies in einigen Jahren angesichts des regierungsamtlich vorausgesagten Rückgangs der Schülerzahlen um 20% bedeuten wird, ist an dieser Stelle nicht erörtern. Diese Frage wird den Landtag und die Schulträger aber sicher in Zukunft noch ausgiebig beschäftigen. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Was bleibt, sind die Mehrkosten, die nun auf den Haushalt zukommen: 5,2 Millionen Euro bis 2013, danach jährlich eine Dreiviertelmillion. Die Landesregierung will diese Mittel aus der für das Lehrerbudget gebildeten Rücklage finanzieren. Faktisch bedeutet dies: Es werden Gelder angezapft, die ansonsten für „normale“ Lehrerstellen verfügbar wären. Wer garantiert eigentlich, dass dies nicht eines Tages zu Lasten der Unterrichtsversorgung geht - nämlich dann, wenn dieser Haushaltstitel einmal tatsächlich für die Finanzierung der normalen Lehrergehälter benötigt würde! Dafür sind diese Mittel doch als „Reserve“ eigentlich da – oder wofür ist die Rücklage sonst gebildet worden?Unausgewogen ist der Gesetzentwurf der Landesregierung im Hinblick auf die Eingruppierung von Führungsaufgaben im Bereich der Sonderpädagogik. Koordinatoren für den Förderzentrumsteil einer Regional- oder Gemeinschaftsschule sind danach in die Besoldungsgruppe A 13 mit Zulage eingestuft. Ihre Kollegen, die aus der Realschullehrerlaufbahn kommen und eine andere Koordinierungsfunktion übernehmen, erhalten dagegen A 14. Dabei beginnen beide Lehrerlaufbahnen mit der Eingangsbesoldung A 13. Ein Koordinator für den sonderpädagogischen Bereich hat außerdem mit Beratungs- und Präventionsaufgaben im regionalen Umfeld diverse andere Schulen mit zu betreuen, die zusammen 2000 bis 3000 Schüler haben können. Es gibt daher keine Rechtfertigung, ihn tiefer einzustufen als z.B. einen Orientierungsstufen-Koordinator, der aus der Realschullehrerlaufbahn kommt.Hier wird eine Abwertung der Sonderpädagogik erkennbar, und das ist schlecht. Und darüber hinaus passt es auch nicht zum Schulgesetz, das doch das hohe Lied der individuellen Förderung aller Schüler singt. Wenn es wirklich ernst wird, d.h. bei der Frage, wie man den Stellenwert der sonderpädagogischen Förderung in den Leitungsstrukturen unserer Schulen abbildet, dann kommt nur noch ein schiefer Ton heraus.Das ist nur einer von mehreren Punkten, die ich hier aus Zeitgründen nicht alle ansprechen kann.In Stichworten erwähne ich nur noch folgendes: Weshalb erwähnt der Gesetzentwurf unter Besoldungsgruppe A 14 zum Beispiel Sonderschulkonrektoren einer „Sonderschule für Lernbehinderte (Förderschule)“ , obwohl diese Schulform durch das das neue Schulgesetz Anfang 2007 abgeschafft wurde? Weshalb werden an diversen Stellen Leiter von Landes- und Regionalseminaren des IQSH erwähnt, die (leider) schon längst nicht mehr existieren?Es müsste eigentlich allen Kolleginnen und Kollegen klar sein, dass ein solcher Gesetzentwurf nicht ohne parlamentarische Anhörung verabschiedet werden darf. Falls die große Koalition an ihrem Zeitplan festhalten will, kämen dafür nur die Sitzungen des Finanzausschusses und/oder des Bildungsausschusses am 10. Juli in Frage. Ich fordere die Regierungsfraktionen auf, entweder hier zu erklären, dass sie bereit sind, eine Anhörung zu diesem Termin anzusetzen, oder aber die Beschlussfassung zu verschieben. Dann kämen die Funktionsstelleninhaber allerdings nicht gleich zu Schuljahresbeginn in den Genuss ihrer höheren Beförderungsämter.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/